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Fischer Roland · Nationalrat · 2021-03-11

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-11

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, denn die Reform geht zumindest in die richtige Richtung. Die Haushaltsteuerung muss stabiler und einfacher werden. Die komplizierte duale Steuerung mit der Finanzierungsrechnung bei der Schuldenbremse und der Erfolgsrechnung bei der finanziellen Führung der Bundesämter ist verwirrlich und schwer nachvollziehbar, insbesondere auch im Vergleich zu den Kantonen, welche diesen Dualismus nicht kennen.

Leider sind der Bundesrat, der Ständerat und die Mehrheit der Kommission mit ihren Entwürfen, Beschlüssen bzw. Anträgen auf halbem Weg stehengeblieben. Es wäre eine Chance, den ganzen Schritt zu machen und die Schuldenbremse neu vollständig auf die Erfolgsrechnung [PAGE 397] abzustützen. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen jedoch einen neuen Dualismus vor: Laufende Ausgaben und Einnahmen sollen periodengerecht in die Berechnung der Schuldenbremse einfliessen, die Investitionen jedoch nur einmalig, und zwar dann, wenn sie finanziert werden. Wir werden diesen Punkt im Rahmen der Detailberatung noch vertieft diskutieren.

In der Kommission haben wir uns intensiv mit der Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage und somit auch der periodengerechten Haushaltsteuerung auseinandergesetzt, weil die Schuldenbremse in der Bundesverfassung ja wie folgt festgeschrieben ist: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht." Es stellt sich dann natürlich die Frage, wie in einem Grundsatztext wie der Bundesverfassung die Begriffe "Ausgaben" und "Einnahmen" sowie "auf Dauer" ausgelegt werden sollen. Die Minderheit Schwander, die Nichteintreten beantragt, bestreitet, wenn ich das richtig verstanden habe, dass der Verfassungsartikel jeglichen Spielraum für eine periodengerechte Steuerung zulässt, und lehnt die ganze Reform deshalb ab. Massgebend sollen die Ausgaben und Einnahmen dann sein, wenn sie eben gerade erfolgen.

Die Mehrheit der Kommission und auch wir argumentieren hingegen, dass für Einnahmen und Ausgaben auch eine periodengerechte Steuerung verfassungskonform sei. Die Mehrheit der Kommission macht noch eine Differenzierung danach, ob es sich nun um Investitionsausgaben oder um laufende Ausgaben oder Einnahmen handelt. Wir sind der Meinung, dass eigentlich sämtliche Ausgaben und Einnahmen periodengerecht erfasst werden können und dann immer noch verfassungskonform sind. Die Differenzierung, die die Mehrheit der Kommission hier vornimmt, ist auch für uns nicht nachvollziehbar.

Man muss beachten: Bei der Einführung der Schuldenbremse gab es noch gar keine Erfolgsrechnung. Der Bundeshaushalt wurde mehr oder weniger wie eine bessere Milchbüechli-Rechnung geführt, um es einmal salopp zu sagen, aber eine Erfolgsrechnung in der Art und Weise, wie wir sie heute kennen, gab es noch nicht.

Seit der Einführung der Schuldenbremse haben sich jedoch die Rechnungslegungsstandards und auch die Rechnungslegung des Bundes sehr stark in die Richtung einer periodengerechten Darstellung nach dem Grundsatz "true and fair view" weiterentwickelt. Ausdruck davon sind die International Public Sector Accounting Standards, auf welche sich seit der Einführung des neuen Rechnungsmodells ja eigentlich auch der Bund beruft. Die Rechnungslegung soll ein den tatsächlichen Vermögensverhältnissen entsprechendes Bild des Staatshaushaltes darstellen. Wir sind deshalb der Ansicht, dass auch bei den Investitionen eine[NB]periodengerechte[NB]Steuerung via die Abschreibungen verfassungskonform ist, nicht zuletzt, weil in der Verfassung ja auch "auf Dauer" steht.

Ausserdem ist es sachlich nicht nachvollziehbar, weshalb beispielsweise bei den Agios oder Disagios von Bundesanleihen, also bei der periodengerechten Erfassung des überzeichneten oder unterzeichneten Teils eines Emissionsergebnisses, eine Aufteilung dieser Mehr- oder Mindererträge auf mehrere Jahre, während der ganzen Laufzeit beispielsweise bei der Obligation, zulässig sein soll, aber nicht die Aufteilung der Investitionsausgaben, der Kosten auf die Lebensdauer der Investitionen via die Abschreibungen. Zins-Agios können also über zwanzig, dreissig Jahre periodengerecht aufgeteilt werden, aber Abschreibungen einer Informatiksoftware über drei Jahre gehen dann nicht. Das ist ein Widerspruch, den wir auch trotz intensiver Diskussion in der Kommission nicht lösen konnten.

Trotzdem geht die Reform zumindest in die richtige Richtung, weshalb wir eintreten und sie zähneknirschend unterstützen werden.