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Badertscher Christine · Nationalrat · 2021-03-11

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-03-11

Wortprotokoll

Die Ausgangslage ist klar: Das Übereinkommen von Paris verpflichtet seine Vertragsparteien, eine langfristige Klimastrategie zu entwickeln. So hat sich die Schweiz verpflichtet, das Ziel netto null bis 2050 zu erreichen. Doch heute werden jedes Jahr in der Schweiz 46 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre freigesetzt, das sind 5,4 Tonnen pro Kopf. Werden die [PAGE 400] Emissionen hinzugerechnet, welche unsere importierten Güter im Ausland verursachen, erreichen wir rund 14 Tonnen pro Kopf.

Nun, was will meine Minderheit? Eine Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes, sodass dieses zur Erreichung der in der Klimastrategie des Bundesrates festgelegten Ziele beiträgt.

Kapitel 4 des Finanzhaushaltgesetzes regelt die finanzielle Führung auf Verwaltungsebene. Artikel 39 betrifft die internen Kontrollen. Dort steht in Absatz 2: "Er berücksichtigt dabei die Risikolage und das Kosten-Nutzen-Verhältnis." Dies soll mit "einschliesslich der Risiken für die Umwelt" ergänzt werden. Was heisst das konkret? Die Idee ist die Einführung eines Climate-Budgeting-Prozesses, ähnlich einem Gender-Budgeting-Prozess. Dieser ist bekannt und wird zum Teil bereits umgesetzt. Dabei werden die Ausgaben im Hinblick auf die Gleichstellung analysiert, mit dem Ziel der besseren Erreichung der Gleichstellungsziele. Ähnlich soll dies hier gemacht werden.

Meine Minderheit fordert, dass die Bundesverwaltung ihre eigenen Ausgaben analysiert und dabei der Umwelt und insbesondere dem Klimawandel Rechnung trägt. Ein paar Beispiele: die Reisetätigkeiten der Bundesangestellten; das Gebäudemanagement, zum Beispiel die Heizung; die Anschaffungen für die Verwaltung; und zuletzt das einfachste Beispiel, der Papierverbrauch. Nebst den eigenen Ausgaben betrifft es auch das Budget jeder Verwaltungseinheit, das heisst die Art und Weise, wie sie das Geld für Investitionen und Projekte ausgibt.

Dabei geht es nicht um politische Entscheide, was unterstützt wird und was nicht. Das heisst, es kann nach wie vor entschieden werden, eine neue Autobahn zu bauen. Dies wäre nicht in unserem Sinne, aber ein politischer Entscheid. Es geht jedoch darum, die Ausgaben umweltfreundlich zu gestalten, nachdem die Politik entschieden hat. Selbstverständlich ist es notwendig, auch bei den politischen Entscheiden das Klima zu berücksichtigen, aber das ist hier nicht das Thema.

Nach dem politischen Entscheid für eine Investition soll bei der Erteilung des Auftrags also nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis beurteilt werden, sondern auch die Auswirkungen auf das Klima. Dort, wo eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wird dies ja bereits gemacht. Schlussendlich ist es das Ziel, zu analysieren, welchen ökologischen Fussabdruck die Bundesverwaltung hat, und natürlich diesen Fussabdruck zu reduzieren.

Für die Verwaltung soll dies aber nicht eine zusätzliche mühsame Kontrolle sein, sondern auch eine Chance. Sie soll Probleme analysieren und Lösungen suchen, damit der Bund klimafreundlicher wird. Dabei sind die Kreativität und das Engagement aller Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung gefragt.

Schlussendlich soll der Staat vorbildlich agieren und mit gutem Beispiel vorangehen, indem er seine Ausgaben möglichst klimafreundlich gestaltet. Schliesslich erwarten wir dies auch von der Wirtschaft, insbesondere dem Finanzplatz, und nicht zuletzt von den Bürgerinnen und Bürgern. Dies ist zentral, ansonsten können wir das Netto-null-Ziel bis 2050 nicht erreichen.

Vielen Dank für die Unterstützung meiner Minderheit.