Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-03-11
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-11
Wortprotokoll
Die wesentlichen Änderungen in der Vorlage zum Finanzhaushaltgesetz betreffen Anpassungen der Begriffe "Ausgaben" und "Einnahmen" mit dem Zweck, eine möglichst periodengerechte Abgrenzung der Erfolgsrechnung zu erreichen. Konkret ist dies die Änderung bezüglich der Rückstellungen und Abgrenzungen, die Sie in Artikel 3 finden.
Zu Artikel 3 Absätze 5 und 6 liegt ein Antrag der Minderheit Fischer Roland vor; Sie haben den Sprecher der Minderheit gehört. Das Ziel ist die vollständige Steuerung über die Erfolgsrechnung. Ihre Kommission hat den Antrag mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass der Antrag - obwohl das Anliegen auf ein gewisses Verständnis gestossen ist - nicht verfassungskonform und nicht konform mit der Schuldenbremse ist. Die Schuldenbremse gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung basiert auf Ausgaben und Einnahmen, die die relevanten Grössen zur Steuerung des Bundeshaushaltes sind. Würde der Minderheit gefolgt, könnten Investitionen getätigt werden, ohne die Schuldenbremse zu beeinflussen. Dies entspricht nicht dem Willen der damaligen Volksabstimmung zum Verfassungsartikel. Bei der Erarbeitung der Vorlage wurde gegen eine Steuerung der Schuldenbremse über die[NB]Erfolgsrechnung entschieden; dies belegen die Materialien.
Weitere Anträge liegen von der Minderheit Schwander zu den Artikeln 33 bis 37 vor. Die Minderheit will beim geltenden Recht bleiben, Sie haben die Ausführungen von Nationalrat Schwander gehört. Der Bundesrat hat die Artikel 33 bis 37 zu den Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen vereinfacht und klarer strukturiert. Für Aufwände und Investitionsausgaben, bei denen das Parlament und der Bundesrat keinen oder nur einen geringen Ermessensspielraum haben, werden weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Einholung eines Nachtragskredites vorgesehen. Sie sollen als Kreditüberschreitungen behandelt und der Bundesversammlung nachträglich mit der Staatsrechnung zur Genehmigung unterbreitet werden.
Vorsichtige Aufwandschätzungen der Verwaltungseinheiten haben regelmässig zu relativ hohen Kreditresten geführt. Mit dem Instrument der Kreditüberschreitung können sie vermieden werden. Das ist verwaltungsökonomisch sinnvoll, und es hilft auch, die Budgetqualität zu verbessern. Die Mehrheit der Kommission unterstützt diese Vereinfachung und lehnt den Minderheitsantrag Schwander ab. Die Kommission entschied mit 17 zu 7 Stimmen.
Zum Minderheitsantrag Badertscher: Wir haben in der Kommission die parlamentarische Initiative Klopfenstein Broggini 20.466, "Der eidgenössische Finanzhaushalt im Lichte des Klimas", besprochen. Sie hat zum Ziel, das Finanzhaushaltgesetz so anzupassen, dass es zur Erreichung der in der Klimastrategie des Bundesrates festgelegten Ziele beiträgt. Frau Nationalrätin Badertscher hat dieses Ziel übernommen und beantragt mit ihrer Minderheit, Artikel 39 anzupassen und den Bundesrat zu verpflichten, bei der Berücksichtigung der Risikolage die Risiken für die Umwelt einzuschliessen. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt dies ab. Klima- und Energiepolitik soll nicht mit der Führung der Finanzen vermischt werden. Artikel 39 ist der falsche Ort, um Umweltrisiken zu integrieren, zumal er die interne Kontrolle des Finanzhaushalts behandelt. Zudem geht es in Artikel 39 bei den angesprochenen Risiken um finanzielle Verluste, beispielsweise aufgrund von mangelnden internen Kontrollsystemen. Der Antrag Badertscher, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, wurde in der Finanzkommission mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Schliesslich haben wir noch eine Änderung des Parlamentsgesetzes diskutiert. In der Vergangenheit gab es in der Finanzkommission bei der Beratung des Voranschlags und des Finanzplans verschiedentlich Diskussionen, ob und inwiefern Beschlüsse des Parlamentes nach Verabschiedung des Voranschlags durch den Bundesrat nachträglich aufgenommen worden seien oder eben nicht. Teilweise nahm der Bundesrat Nachmeldungen vor, teilweise nicht. Es wurde beantragt, im Parlamentsgesetz eine ausdrückliche Vorschrift aufzunehmen, dass der Bundesrat in einem solchen Fall Nachmeldungen macht. Aufgrund der Erklärung von Bundesrat Maurer, dass diese Forderung bereits der Praxis des Bundesrates entspricht, wurde auf eine Weiterverfolgung des Anliegens verzichtet.
Ich wiederhole, dass die Vorlage in Ihrer Kommission in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde.