Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-03-11
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-11
Wortprotokoll
Wo befinden wir uns? Wir haben bereits Anträge seitens des Bundesrates angenommen, die zu etwa 10 Milliarden Franken Mehrausgaben für den Bundeshaushalt führen. Weiter hat der Ständerat bereits Anträge angenommen, die mehr als 3 Milliarden Franken Mehrausgaben auf Bundesebene verursachen. Zusätzlich hat der Nationalrat bei der letzten Debatte, also bei der ersten Debatte zu diesem Gesetz, noch Mehrausgaben von 8,8 Milliarden Franken beschlossen. Wir waren also gesamthaft bei diesem Gesetz bei über 20 Milliarden Franken Mehrausgaben. Sie können sich vorstellen: Wenn wir während der letzten Jahre pro Jahr 1 Milliarde Franken an Schulden zurückzahlen konnten, würde das bedeuten, dass wir etwa zwanzig Jahre bräuchten, um diese Schulden zurückzuzahlen.
Wir haben jetzt zum Glück beim Ständerat zahlreiche Beschlüsse gesehen, die eben darauf beruhen, dass man mehrheitlich dem Bundesrat folgt. Meine Minderheiten beantragen ebenfalls zu einem grossen Teil, dem Ständerat zu folgen. Ich gehe diese Minderheitsanträge kurz durch.
Meine erste Minderheit finden Sie auf Seite 2 der Fahne: Bei Artikel 1b geht es darum, dass wir eine Bestimmung aufgenommen haben, dass kein Bundesgeld für kantonale Grundeinkommen verwendet werden soll. Sie haben es gelesen: Zürich plant die Einführung eines solchen kantonalen Grundeinkommens für Künstlerinnen und Künstler. Wir bitten Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen und wie bereits das letzte Mal zu beschliessen, dass eben kein Bundesgeld für solche Grundeinkommen verwendet werden darf.
Betreffend Seite 5 der Fahne ist die SVP-Fraktion gespalten. Es geht darum, ob der Staat einen Nachweis ausstellen soll, ob man geimpft ist oder nicht, ob man positiv oder negativ getestet ist und ob man genesen ist oder nicht, ob man also gesund ist oder nicht. Ein Teil der SVP-Fraktion ist der Meinung, dass wir das nicht einführen sollten.
Auf den Seiten 8 und 9 der Fahne befinden sich drei Absätze, die die Mieterinnen und Mieter betreffen. Gemäss Artikel 9 Literae d und e soll eine Frist ausgesetzt werden, sodass man hier mehr Tage bekommt, um seinen Miet- oder Pachtzins zu bezahlen. Auch hier beantrage ich mit der Minderheit, gemäss Ständerat abzustimmen. Es ist ein privatwirtschaftliches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter respektive zwischen Verpächter und Pächter. Es ist nicht am Staat, in dieses privatwirtschaftliche Verhältnis einzugreifen.
Unter Litera f haben Sie sogar eine Bestimmung, die sagt, dass gewisse Kündigungen nichtig seien. Auch hier möchte ich davor warnen, eine solche Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen. Wir greifen hier massivst in die Wirtschaftsfreiheit ein, wo eben Privatpersonen untereinander Verträge abschliessen können.
Ich fahre fort und komme auf Seite 10 der Fahne zu Artikel 11a. Es geht hier um einen neuen Antrag, der eingebracht wurde und die Bestimmung stark modifizierte. Auch hier beantrage ich Ihnen mit der Minderheit, dem Ständerat zuzustimmen und auf diese Zusatzregelung zu verzichten. Wie gesagt, wir haben schon viele Massnahmen beschlossen, um eben Firmen in Not zu unterstützen, sei es die Kurzarbeit, sei es die EO-Lösung für die Selbstständigen, seien es die Covid-Kredite oder eben jetzt die Härtefallgelder. Wir wie auch der Bundesrat und der Ständerat sind der Meinung, dass es hier keine zusätzliche Lösung unter Artikel 11a braucht.
Die nächste Minderheit finden Sie auf Seite 25 der Fahne bei Artikel 12b. Hier geht es um den Sport, hier ist die SVP-Fraktion ebenfalls geteilter Meinung. Ein Teil ist der Meinung, dass man diese Unterstützung der Clubs ausweiten soll, damit mehr Clubs in den Genuss einer finanziellen Unterstützung des Staates kommen, während ein anderer Teil der Meinung ist, dass wir beim geltenden Recht - das noch nicht so alt ist, knapp sechs Monate - bleiben sollen.
Ich fahre fort mit meiner Minderheit auf Seite 29 der Fahne. Hier geht es um Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Allein die bundesrätliche Lösung kostet hier 3,1 Milliarden Franken. Wir sind also sehr grosszügig unter Artikel 15. Die nationalrätliche Aufstockung vom letzten Mal würde nochmals 200 Millionen Franken mehr kosten. Wir bitten Sie, hier ebenfalls dem Ständerat zu folgen respektive beim geltenden Recht zu bleiben.
Meine letzte Minderheit finden Sie schliesslich auf Seite 33 der Fahne. Sie können sich erinnern: Wir haben für die tiefen Löhne die Kurzarbeitsentschädigung von 80 auf 100 Prozent aufgestockt. Das wurde entsprechend befristet. Der Nationalrat hat beschlossen, es bis Ende Jahr, bis zum 31. Dezember, weiterhin bei 100 Prozent zu belassen. Wir sind der Meinung, wenn jetzt auch die Restaurants bald öffnen können, wenn bis Ende Juni alle geimpft sein werden - gemäss Aussage von Frau Lévy -, dann können wir diese Erhöhung auf den 30. Juni befristen, wie das der Ständerat beschlossen hat.
Auch hier beantragen wir Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Sie dürfen nicht vergessen, es kommt ja auch zu einer Ungleichbehandlung zwischen Personen, die in Kurzarbeit sind, [PAGE 404] die aktuell bereits 100 Prozent ihres vorherigen Lohns erhalten, und jenen, die entlassen wurden; jemand, der arbeitslos ist, erhält jeweils nur 80 Prozent. Wir möchten keine solche Ungleichbehandlung. Es ist doch etwas stossend, dass Leute in Kurzarbeit besser fahren als Personen, die entlassen wurden. Auch hier bitten wir Sie, unserer Minderheit, gemäss Ständerat, zu folgen.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung dieser Minderheiten.