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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2021-03-11

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-11

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um ein Kernstück dieser Vorlage. Der Ständerat beantragt hier neue Spielregeln - so viel zu "Man ändert die Regeln nicht mitten im Spiel". Er verlangt sowohl Eigenleistungen von Firmen, die über 5 Millionen Franken Umsatz machen, als auch eine sogenannte Earn-out-Klausel, nämlich dass man A-Fonds-perdu-Beiträge zurückzahlt, wenn man dieses Jahr allenfalls Gewinne macht.

Ich meine, grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man sagt, man will eine Überkompensation und Mitnahmeeffekte vermeiden. Da bin ich voll dabei. Ich bin auch voll dabei, wenn es darum geht, Missbrauch zu verhindern, z.[NB]B. indem jemand Härtefallhilfe bezieht und sich damit einen Porsche kauft. Dann machen wir hohe Bussen, und wir machen Kontrollen. Solche Fälle sollten eigentlich gar nicht passieren und schon von den Kantonen gar nicht bewilligt werden. Aber dass man, um das zu vermeiden, Eigenleistungen verlangt, das geht aus verschiedenen Gründen nicht.

In der Verordnung war die Höhe der Eigenleistungen bisher so angedacht, dass man im gleichen Ausmass Eigenleistungen erbringen muss - im gleichen Ausmass! -, wie man A-Fonds-perdu-Beiträge bekommt. Jetzt stellen Sie sich eine mittelständische Ladenkette wie Cachet, Loeb, Franz Carl Weber, Transa usw. vor. Die machen alle so zwischen 40 und 120 Millionen Franken Umsatz. Jetzt machen die - ich sage jetzt eine Zahl - 40 Millionen Franken Umsatz, sie bekommen 10 Prozent A-Fonds-perdu-Beiträge, also 4 Millionen Franken, und müssten 4 Millionen Franken nachschiessen. Wie sollen sie das bitte tun? Wie sollen sie das tun? Sollen sie eine Scheibe Firma verkaufen oder eine Immobilie?

Dann kommt noch dazu, dass es auf Verordnungsebene so konzipiert ist, dass altes Eigenkapital - z. B. indem ein Eigentümer ein Darlehen eingeschossen hat, um die Firma zu retten - nicht mal gilt, sondern er noch frisches Kapital einbringen soll. Wie soll jetzt ein Hotel in der Lenzerheide oder wo auch immer dieses Geld irgendwo hernehmen? Kredite bekommen sie nicht, weder die Läden noch die Restaurants, noch Hotels, noch alle diese Leute. Das geht nicht!

Hinzu kommt noch, dass diese Regelung die Investitionen in die Zukunft komplett abwürgt. Wie sollen wir die Konjunktur wieder hochfahren, wenn man solche Sachen macht, und das unter dem Titel, ein Zeichen setzen zu wollen, dass sich die Firmen beteiligen und sich nicht selber abwickeln und nach Thailand an den Strand absetzen? Es kann doch nicht sein, dass man wegen drei Idioten alle anderen in dem Sinne bestraft, dass man dem Patienten, der am Boden liegt, bei der Rettung sagt: "Du musst zuerst die Kreditkarte hergeben und deine eigene Rettung bezahlen." Das geht nicht!

Ganz abgesehen davon: Der Gewinneinbezug von diesem einen Jahr ist ja schon fast lächerlich. Es gibt genügend Massnahmen und Mittel, einen Gewinn zu vereiteln. Man muss schon auf der Ebene der Bemessung der Härtefallgelder dafür sorgen, dass es keine Überkompensation gibt und dass z. B. keine morbiden Firmen gerettet werden. Man muss ja schon im Voraus nachweisen, dass es ein gesundes Unternehmen war. Was hier vorgeschlagen wird, ist also nicht tauglich: Firmen, die man nicht retten sollte, retten wir auch jetzt schon nicht.

Ich habe beantragt, dass man diese Einforderung von Eigenleistungen untersagt. Es soll keinen Blankocheque für den Bund geben, dass er in der Verordnung irgendwas machen kann. Man hat aufgrund dieser Einwände jetzt den Artikel ein bisschen angepasst und gesagt, dass man erst ab einem Betrag von 5 Millionen Franken Eigenleistungen bringen muss; auch das ist nicht möglich, nicht intelligent, nicht gut für die Volkswirtschaft, es ist ungerecht und einfach total unangemessen.

Lassen wir diese Differenz zum Ständerat. Dann kann man nämlich eine intelligente Lösung finden. Meine Lösung ist, dass man einen "cap" bei 250 Millionen einbaut. Unser Job ist es, unsere mittelständischen Firmen zu retten und nicht die Multis. Mit 250 Millionen wären dann die Multis vom Verbot der Einforderung von Eigenleistungen ausgenommen, und das ist absolut richtig so. Ich danke für die Unterstützung.