Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-15
Wortprotokoll
Für den Regionalverkehr sind im Budget 2021 bereits finanzielle Mittel eingestellt, um Covid-19-bedingte ungedeckte Kosten der Jahre 2020 und 2021 mitzutragen. Gemeinsam mit den Kantonen werden die Defizite des Jahres 2020 gedeckt. Für das Jahr 2021 werden mit den Transportunternehmen Nachträge vereinbart, um die Covid-19-bedingten Ausfälle zu finanzieren.
Aufgrund der nach wie vor grossen Unsicherheit über die Entwicklung der Nachfrage und der Erlöse ist eine Nachkalkulation der Erlöse im Jahr 2022 vorgesehen, damit die Ausfälle genau bemessen werden können.
Für den touristischen Verkehr besteht der Auftrag des Bundesrates an das WBF und das UVEK, im April 2021 - also im nächsten Monat - die Situation zu analysieren und, gestützt darauf, einen Vorschlag auszuarbeiten. Eine Stossrichtung könnte sein, die für die Monate März bis September 2020 befristete Unterstützung zeitlich auszudehnen. Die entsprechende Gesetzesänderung würde der Bundesrat gegebenenfalls dem Parlament zur Beratung und natürlich auch zur Beschlussfassung unterbreiten.
Für die Finanzierung des Ortsverkehrs ist nicht der Bund, sondern sind Kantone und Gemeinden zuständig. Eine Mitunterstützung bei den Covid-19-bedingten ungedeckten Kosten im Ortsverkehr hat das Parlament nur für das Jahr 2020 beschlossen. Eine Verlängerung ist vonseiten des Bundesrates nicht vorgesehen.