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Dittli Josef · Ständerat · 2021-03-15

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

Nebst der Bewältigung der Jahrhundertkrise, die wir gerade durchleben, gibt es in dieser Legislatur wohl nur wenige für die Bevölkerung, für die Wirtschaft, ja für uns alle wirklich wichtige Geschäfte. Die AHV-Reform gehört zweifellos dazu. Die vorliegende AHV 21 ist allerdings lediglich ein erster Schritt.

Ziel dieser Reform ist es, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu sichern und dabei das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten. Ziel dieser Reform ist es aber explizit nicht, das Leistungsniveau auszubauen. Angesichts der finanziellen Situation der AHV und der Dringlichkeit der Reform darf sich die Vorlage also nur auf die wesentlichen Elemente zum Erhalt des Leistungsniveaus und zur Sicherung der Finanzierung der AHV fokussieren.

Selbst wenn es sich heute "nur" um eine Minireform handelt, ist diese Revision aber trotzdem ein sehr wichtiger Schritt. Der demografische Wandel ist gigantisch und eine grosse Herausforderung. Dieser hat massive Auswirkungen auf unsere Altersvorsorge, aber auch auf den Arbeitsmarkt. Es liegt in unserer Verantwortung, umsichtig, rechtzeitig und vorausschauend zu handeln. Der Zeitpunkt ist jetzt gekommen: Wir müssen entschlossen, aber klar fokussiert auf das Ziel zusteuern, nämlich auf die Erhaltung der Renten auf heutigem Niveau und auf die finanzielle Stabilisierung für die nächsten Jahre. Bald darauf wird ein zweiter Schritt folgen müssen, bei dem wir uns auch mit strukturellen Fragen auseinandersetzen werden.

Es ist deshalb wichtig, dass wir heute auf die Vorlage eintreten, obwohl - und das gebe ich unumwunden zu - ich mit dem Endresultat der Kommissionsarbeit in einigen zentralen Punkten überhaupt nicht zufrieden bin. Der damit verbundene massive Ausbau der Vorlage, eine für mich unbefriedigend tiefe Kompensation der Anhebung des Frauenreferenzalters auf 65 Jahre sowie als Folge davon eine letztlich untragbare Erhöhung der Mehrwertsteuer sind für mich nicht akzeptabel. Nachdem wir über ein halbes Jahr in der Kommission daran gearbeitet haben, empfinde ich das Resultat nicht gerade als eine Sternstunde der Kommissionsarbeit.

Das ging offensichtlich nicht nur mir so; die mit einem Stimmenverhältnis von 7 zu 6 Stimmen knappe Zustimmung der Kommission zur Vorlage zuhanden unseres Rates ist ein deutliches Zeichen dafür. Diese knappe Mehrheit kam auch nur zustande, damit sich nun unser Rat nach monatelanger Auseinandersetzung in der Kommission endlich mit der Vorlage befassen kann. Die vielen Mehrheits- und Minderheitsanträge aus der Kommission sind aber noch geprägt durch die Interessenvertretung der eigenen Klientel. Es ist den Kommissionsmitgliedern nicht gelungen, sich auf das Ziel einer tendenziell mehrheitsfähigen Lösung zu konzentrieren, sich aufeinander zuzubewegen und einen wichtigen ersten Grundstein für einen tragfähigen Kompromiss zu legen.

Dass diese Vorlage umstritten ist, das wissen wir alle. Das erfahren wir heute ein weiteres Mal. Wir als Ständerat müssen uns nun aber etwas in Richtung eines Kompromisses bewegen. Zwischenzeitlich hat sich auch die Wirtschaft zu einer gemeinsamen Position zusammengerauft. Wir erhielten ja alle einen Brief der Wirtschaftsdachverbände und konnten es in den letzten Tagen auch in den Medien lesen. Das müsste, an unsere Adresse hier im Ständerat gerichtet, Zeichen genug sein, nun endlich unsere staatstragende Rolle wieder einzunehmen und mit einem mehrheitsfähigen Konzept vorwärtszumachen.

Noch ist es nicht zu spät: Auch wenn die Vorlage noch unbefriedigend ist, ist es uns doch möglich, uns anlässlich unserer heutigen Beratung in die Lage zu manövrieren, das heutige Rentenniveau mit vernünftigen Massnahmen zu halten, die Angleichung des Referenzalters für die Frauen angemessen zu kompensieren sowie auch einen attraktiven Schritt beim flexiblen Rentenbezug zu machen. Auch Versicherten [PAGE 210] mit tieferen Einkommen soll es möglich sein, künftig freiwillig mit einer Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus ihre Rente aufzubessern. Wir dürfen und wollen es uns auch leisten, den Freibetrag für Rentenbezüger nach über zwanzig Jahren endlich wieder einmal an die Teuerung anzupassen und damit einen Anreiz zur Förderung der freiwilligen Weiterarbeit zu setzen, dies nicht zuletzt mit Blick auf den trotz der Krise in diversen Branchen zunehmenden Fachkräftemangel.

Ein paar Bemerkungen noch zur Kompensation der Angleichung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65, einem der grossen Streitpunkte: Wir sind gefordert, den direkt betroffenen Frauenjahrgängen gute und gerechte Ausgleichsmassnahmen anzubieten, damit wir sie in ihrer Situation nicht benachteiligen. Wir können es uns leisten, dabei auch etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, als uns die Kommissionsmehrheit mit diesen 440 Millionen Franken vorschlägt. Damit können wir insbesondere auch die Situation jener Frauen abfedern, welche bildungsbedingt noch nicht im gleichen Ausmass eine Chance auf einen gutbezahlten Job hatten oder haben und oft noch in Tieflohnjobs arbeiten.

Hinter einer angemessenen, grosszügigen, aber nicht überbordenden Kompensation kann ich voll und ganz stehen, dies im Sinne einer umsichtigen und auch finanzierbaren Sozialpolitik. Diese wird auch von der Wirtschaft mitgetragen. Kein Verständnis habe ich aber dafür, wenn eine Kommissionsmehrheit das Ziel aus den Augen verliert und das Ganze völlig unnötig mit neuen Massnahmen anreichert, welche bewirken, dass die Vorlage stark absturzgefährdet ist.

Die vorgeschlagene Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent ist ein massiver Ausbau der Vorlage, welcher erst noch zu anderen, neuen Unsolidaritäten führt. Das kann es nicht sein. Ich selbst stehe nicht mehr allzu weit weg von dieser Schwelle, ab welcher auch ich von der Erhöhung des Ehepaarplafonds profitieren könnte. Nur käme es mir niemals in den Sinn, so etwas zu fordern, und schon gar nicht als Spielball der vorliegenden Revision der AHV.

Ergreifen wir also heute die Chance, in der Detailberatung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen und auf den Pfad der Tugend zurückzufinden. Die erforderlichen Minderheitsanträge zum Ehepaarplafond, zur Mehrwertsteuer, aber auch zu den Ausgleichsmassnahmen liegen auf dem Tisch.