Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-15
Wortprotokoll
Ich spreche zunächst zur Motion 20.4346, "Keine Resettlement-Migranten mit ungeklärter Identität oder aus Gebieten mit einer starken Präsenz von terroristischen Gruppen". Die Motion fordert, dass den Sicherheitsinteressen der Schweiz im Rahmen des Resettlement-Programms Rechnung getragen wird. Personen mit ungeklärter Identität sowie Personen, welche aus Risikogebieten stammen, sollen nicht aufgenommen werden.
Mit dem Resettlement-Programm soll Personen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder persönlicher Verfolgung verlassen mussten, Schutz geboten werden. Dabei handelt es sich um vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge bereits als Flüchtlinge anerkannte Personen, die in absehbarer Zeit nicht in ihre Heimat zurückkehren können und die in dem Lande, in dem sie sich befinden, nicht ausreichend geschützt sind. Die Identitätsprüfung stellt bereits heute ein zentrales Element des Resettlement-Verfahrens dar. Personen, die für eine Aufnahme vorgeschlagen sind, werden einer vielschichtigen Prüfung unterzogen.
Eine erste Prüfung erfolgt bereits durch das UNHCR, bevor die Personen der Schweiz zur Aufnahme vorgeschlagen werden. Das SEM unterzieht die vorgeschlagenen Personen sodann einer vertieften Identitätsprüfung sowie einer eingehenden Befragung. Anlässlich dieser Befragung werden unter anderem die Herkunft, die Fluchtgründe und die Bereitschaft zur Integration in die Schweizer Gesellschaft überprüft. Im Rahmen der Identitätsprüfung werden die Gesichtsbilder und Fingerabdrücke der Personen erfasst und die Fingerabdrücke sowie die Personalien in den relevanten Fahndungsdatenbanken überprüft. Weiter werden Identitäts- und Reisedokumente auf ihre Echtheit überprüft und in den internationalen Sachfahndungsdatenbanken abgeglichen. Zudem werden die Personendossiers dem Nachrichtendienst des Bundes für eine zusätzliche Überprüfung unterbreitet. Personen, deren Identität fraglich bleibt, werden von der Schweiz nicht aufgenommen.
Wir sprechen also immer noch über Resettlement. Ich möchte hier unterstreichen, was auch von Frau Moser vorhin gerade gesagt wurde: Es handelt sich wirklich um vulnerable Personen, vor allem um Frauen, Kinder, ältere oder kranke Menschen. Die Schweiz setzt hier bewusst einen solchen Fokus.
In der heutigen Konfliktlandschaft ist es eine Tatsache, dass in den meisten kriegerischen oder kriegsähnlichen Situationen auch radikale Gruppierungen präsent sind. Oft sind es gerade auch solche Gruppierungen, welche die Zivilbevölkerung grossem Leid aussetzen und sie zur Flucht zwingen. Mit einer Annahme der Motion würde Personen, welche Gewalt durch radikale Gruppierungen erlebt haben oder von diesen vertrieben wurden, der Zugang zu dringend benötigtem Schutz verwehrt. Wir haben ja in den [PAGE 465] Resettlement-Programmen auch sehr viele Syrer übernommen, und gerade diese Syrer sind ja selber Opfer des "Islamischen Staates".
Wenn wir alles berücksichtigen, was ich Ihnen dargelegt habe, sehen wir: Den Sicherheitsinteressen wird im Rahmen des Prüfverfahrens gezielt und konsequent Rechnung getragen, insbesondere wenn eine Person aus einem Gebiet stammt, in welchem radikale Gruppierungen präsent sind. Eine Aufnahme im Rahmen des Resettlement-Verfahrens wird immer nur dann bewilligt, wenn aus Sicht der Schweiz keine Sicherheitsbedenken vorliegen. Die Motion ist aus Sicht des Bundesrates in dieser Hinsicht erfüllt.
Die zweite Motion, Sie haben es gehört, verlangt, dass Migranten und Asylbewerber mit ungeklärter Identität oder aus Risikogebieten geschlossen untergebracht und überwacht werden. Migranten und Asylbewerber sollen bis zur vollständigen Abklärung ihres Gefährdungspotenzials in geschlossenen Zentren untergebracht oder mit geeigneten Mitteln überwacht werden. Diese Forderung ist mit der Bundesverfassung nicht vereinbar. Asylbewerber, bei denen keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit vorliegen, in geschlossenen Zentren unterzubringen oder permanent zu überwachen, wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit. Die meisten Asylsuchenden, welche sich in Risikogebieten aufgehalten haben - ich habe es schon erwähnt -, haben nicht selbst mit radikalen Gruppierungen zu tun, sondern sind oft vor ihnen geflohen und sind auch Opfer.
Zur Frage der Sicherheitsüberprüfung und der Massnahmen bei potenzieller Gefährdung: Für den Bundesrat, das möchte ich klar unterstreichen, ist es zentral, dass potenziell gefährliche, radikalisierte Personen möglichst rasch identifiziert und dass entsprechende Massnahmen ergriffen werden können. Daher ist die Prüfung einer möglichen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ein wesentlicher, zentraler Aspekt im Rahmen des Asylverfahrens. Nach dem Eintritt ins Bundesasylzentrum finden besonders umfassende Prüfungen statt, so die Abnahme von Fingerabdrücken und deren Abgleich mit nationalen und europäischen Fahndungsdatenbanken, die Prüfung von Dokumenten und Identität durch Fachpersonen sowie spezifische Befragungen für Asylsuchende aus Risikogebieten. Ich habe es beim Resettlement erwähnt, es ist auch hier so: Der Nachrichtendienst des Bundes arbeitet hier auch mit dem SEM zusammen. Im Jahr 2020 konnten zwei Fälle identifiziert werden, die kritisch waren.
Das Fedpol wie auch die kantonalen Polizei- und Justizbehörden verfügen über eine Vielzahl ausländer- und asylrechtlicher Grundlagen, um Gefährder aus der Schweiz auszuweisen und ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen wie z.[NB]B. Administrativhaft anzuordnen. Möglich ist auch das strafrechtliche Instrument der Sicherheitshaft. Die Akteure der Sicherheits-, Strafverfolgungs-, Migrations- und weiterer Behörden schöpfen die bestehende Rechtslage aus und entwickeln in der operativen Koordination Terrorismus die Umsetzungsmassnahmen weiter.
Gerne möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir am 13. Juni 2021 über ein weiteres Gesetzgebungsprojekt abstimmen werden, das eine Lücke schliessen soll. Der Bundesrat empfiehlt das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus zur Annahme. Wir haben terroristische Gefährder in der Schweiz, das ist klar; man spricht von etwa 60 bis 70 Personen. Viele von ihnen sind aber Schweizer und haben konvertiert; nur ein kleiner Teil kommt aus dem Asylbereich.
Ich möchte auch noch einmal den Ausbau der europäischen Zusammenarbeit für die Prävention und Bekämpfung terroristischer Gefährdungen erwähnen. Diese ist unerlässlich. So hat die Schweiz mit der EU 2019 ein Abkommen über die Teilnahme an der Prümer Polizeikooperation unterzeichnet, die den Zugang zu europäischen Datenbanken erheblich erleichtert und die grenzüberschreitende Polizeikooperation verbessert. Dieses Geschäft wurde Ihnen zugeleitet. Ebenso wird dank der Annahme in beiden Räten die Interoperabilität ab 2022 um neue Komponenten ergänzt und das Schengener Informationssystem technisch gestärkt. Schliesslich ist auch der Ausbau von Frontex, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, beide Motionen abzulehnen.