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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-11-28

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Dieser Artikel betrifft in der Tat die kinderrelevanten Abzüge. Wie Sie sich vielleicht erinnern, haben wir in der letztjährigen Diskussion darauf hingewiesen, dass wir sehr grossen Wert auf einen horizontalen Lastenausgleich legen. Um einen möglichst optimalen horizontalen Lastenausgleich zwischen Eltern und Kinderlosen mit gleichem Einkommen zu erreichen, haben wir die Abzüge höher angesetzt als der Bundesrat und nun auch der Ständerat.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, sowohl einen Kinderabzug als eben auch einen zusätzlichen Ausbildungsabzug einzuführen. Letzterer ist umso wichtiger, als Eltern mit Kindern in Ausbildung bei den kommunalen und kantonalen Steuern nach der Einführung des Steuerharmonisierungsgesetzes keinen Ausbildungsabzug mehr machen können. Dies ist sehr problematisch, da die Ausbildungszeit sehr kostspielig ist; das wissen alle, die Kinder in Ausbildung haben. Der Kinderabzug soll gemäss Mehrheit für Kinder bis zum 16. Altersjahr 10 000 Franken pro Jahr betragen und für jene in Ausbildung 12 700 Franken bei einer zweijährigen Veranlagung; bei einer einjährigen Veranlagung ist der Betrag etwas höher. Die entsprechenden Beträge werden sich im vorherrschenden einjährigen System auf 11 000 bzw. 14 000 Franken belaufen; ich verweise direkt auf Artikel 213 Absatz 1 DBG.

Um diese Differenz zur bundesrätlichen Fassung zu ermöglichen, wurde der allgemeine Abzug etwas gesenkt. Die Erhöhung dieses Kinderabzuges und die Einführung eines zusätzlichen Ausbildungsabzuges können somit erfolgsneutral ausgestaltet werden. Dadurch erreichen wir auch eine Verbesserung des horizontalen Lastenausgleichs. Diese Änderung trägt zur Anerkennung der Leistung von Familien sowie zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und zur Abfederung der Lasten bei.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ausgerechnet der Minderheitsantrag Fehr Jacqueline diesen Lastenausgleich nun schmälern will. Dieser Antrag verlangt eine Reduktion der kinderrelevanten Abzüge, hält aber erstaunlicherweise an der von der Mehrheit vorgeschlagenen Reduktion des allgemeinen Abzuges fest. Somit würde die Äquivalenzelastizität zu Kinderlosen und Alleinstehenden verschlechtert.

Mit dem tieferen Kinderabzug sparen wir zwar 110 Millionen Franken, doch es trifft gerade jene mittelständischen Familien mit Einkommen zwischen 70 000 und 90 000 Franken. Mit unserer Lösung werden sie nämlich total entlastet, und mit der Lösung der Minderheit werden lediglich noch 22 Prozent dieser Familien entlastet. Mit einem progressiv verlaufenden Tarifsystem sollten auch die Auswirkungen dieser von der Minderheit vorgeschlagenen Reduktion der kinderrelevanten Abzüge auf den tieferen Grenzsteuersatz analysiert werden.

Interessant ist höchstens, dass die heutige Minderheit im September vor einem Jahr zur Mehrheit gehörte, hat sich doch unsere Kommission mit 21 zu 0 Stimmen für einen höheren Kinderabzug ausgesprochen. Schliesslich stimmte Ihre Kommission der Ergänzung des Ständerates bezüglich der Regelung für nicht gemeinsam besteuerte Eltern mit Kinderabzug zu; danach soll derjenige Elternteil den Abzug geltend machen können, der die Unterhaltsbeiträge leistet. Sofern beide Elternteile Unterhaltsbeiträge leisten, soll jedem der halbe Abzug gewährt werden. Wenn Sie es mit der Entlastung der mittelständischen Familien ernst meinen, dann folgen Sie weiterhin der Mehrheit.