Glättli Balthasar · Nationalrat · 2021-03-15
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage - bei der es sehr lange gedauert hat, bis sie zu uns in den Rat gekommen ist - können wir endlich ein Grundprinzip ins Gesetz schreiben, das aus meiner Sicht in einem modernen [PAGE 469] Rechtsstaat selbstverständlich sein müsste. Das Prinzip ist: Privates privat, transparent der Staat.
Transparenz: Wir sprechen immer wieder davon bezüglich einzelner Personen. Wir sprechen auch davon bezüglich uns selbst als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Transparenz der Verwaltung - und darum geht es hier - ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Öffentlichkeit, dass interessierte Kräfte, dass von Entscheiden Betroffene und dass die vierte Gewalt, die Medien, ihre Aufsichtsfunktion über den Staat effektiv wahrnehmen können. Deshalb geht es hier, wenn die Gebührenfreiheit für Auskunftsgesuche als Prinzip festgeschrieben wird, nicht um ein Detail, wie man meinen könnte; es geht um ein staatspolitisch höchst relevantes Grundprinzip: die Transparenz der Macht.
Ich bin froh, dass wir jetzt endlich in die Zielgerade einbiegen. Der Bundesrat selbst hat immer wieder mit Ankündigungen, er werde sich des Themas schon annehmen, die Gesetzgebungsarbeit von unserer Seite her hinausgeschoben. Wir haben zugewartet, weil wir dachten, wenn der Bundesrat selbst tätig wird, wollen wir natürlich nicht hineinfunken. Aber am Schluss war dann eben doch die Reserve grösser als der Wille, beim Thema "Mehr Transparenz" vorwärtszumachen.
Deshalb braucht es hier ein Eintreten, und es braucht auch eine klare Regelung. Auf jeden Fall braucht es sicher nicht - ich nehme gerade auch schon zu den Details Stellung - die Minderheit I (Cottier), die de facto eigentlich trotzdem wieder sehr, sehr hohe Gebühren möglich machen würde.
Es geht darum - gerade auch, wenn Medienschaffende Informationen einfordern -, dass am Schluss nicht das Geld das Hindernis für die Transparenz sein darf. Wir schlagen Ihnen deshalb einen Deckel von maximal 2000 Franken bei besonders aufwendigen Gesuchen vor. Im Grundsatz soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings kostenlos sein, gratis, frei, so wie es sich für einen Staat gehört, der nichts zu verstecken hat.
Zur Minderheit II (Addor) eine ganz kurze Bemerkung: Auf den ersten Blick könnte man dafür sogar gewisse Sympathien haben, weil - wie Kommissionssprecher Addor eher als Minderheitssprecher Addor ausgeführt hat - ja der Teil der gratis verfügbaren Informationen mit der Minderheit II allenfalls sogar noch erweitert wird. Das Problem ist allerdings, dass es hier um eine Gebührenfestlegung geht. Wenn man dann noch eine inhaltliche Abwägung aufnimmt, wie das die Minderheit II tut, die sagt, die Bearbeitung müsse eben im Verhältnis stehen zum öffentlichen Interesse, dann muss ich sagen: Das ist etwas, was aus unserer Sicht, aus Sicht der Grünen, in einer Gebührenordnung keinen Platz hat.
Zum Schluss noch zum Argument der Freisinnigen in der Kommission, wonach es nicht möglich oder nicht üblich sei, Gebühren so zu deckeln: Es gibt schon heute kostendeckende, kostenunterdeckende, kostenüberdeckende Gebühren, es gibt Pauschalgebühren, bei denen niemand nach dem Aufwand fragt, und es gibt auch heute schon Rahmensätze für Gebühren. Wir machen also nichts Komisches, sondern schaffen Klarheit, indem wir sagen: Wer die Information vom Staat will, kriegt sie gratis und in Ausnahmefällen, bei riesigen Aufwänden, für maximal 2000 Franken.
Stimmen Sie zu, stimmen Sie der Mehrheit zu.