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Widmer Céline · Nationalrat · 2021-03-15

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es geht heute ja um die Umkehrung des Grundprinzips bei der Frage, ob eben der Zugang zu amtlichen Dokumenten etwas kosten soll oder nicht. Im Unterschied zu heute soll der Zugang künftig gebührenfrei sein. Das ist sehr wichtig, weil es dem Grundsatz des Öffentlichkeitsprinzips entspricht und weil es eben auch sicherstellt, dass die Bürgerinnen und Bürger und dass Medienschaffende ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung auch wahrnehmen können und nicht durch Gebühren abgeschreckt werden.

Hier in der Detailberatung geht es nur noch um die Frage, wie die Ausnahmeregel ausgestaltet werden soll. Es ist unbestritten, dass ausnahmsweise Gebühren erhoben werden können, wenn ein Gesuch eine besonders aufwendige Bearbeitung erfordert. Damit aber mit dieser Ausnahmeregel der neue Grundsatz des gebührenfreien Zugangs nicht gleich [PAGE 471] wieder ausgehebelt werden kann, will die sozialdemokratische Fraktion zusammen mit der Mehrheit der Kommission eine Obergrenze von 2000 Franken im Gesetz festhalten. Damit soll schlicht ausgeschlossen werden, dass Gebühren in Einzelfällen ein Ausmass annehmen können, das einer Behinderung des Zugangs zu Dokumenten gleichkommt.

Sie kennen vielleicht das Beispiel, wonach im Zusammenhang mit der Duro-Beschaffung einer Bürger- und Bürgerinnengruppe für den Aktenzugang von Armasuisse fast 8000 Franken Gebühren in Aussicht gestellt wurden. Das Ziel der parlamentarischen Initiative Graf-Litscher ist es ja gerade eben, zu verhindern, dass Privatpersonen oder Medienschaffende durch drohende Gebühren in exzessiver Höhe davon abgehalten werden, sich Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung zu verschaffen. Sie haben es gehört: Auch wenn solche hohen Gebühren bisher zum Glück sehr selten vorgekommen sind, wollen wir mit dieser Obergrenze eben Rechtssicherheit schaffen. Wenn wir diese Obergrenze im Gesetz festhalten, dann verbessern wir damit auch die Transparenz.

Den Minderheitsantrag I (Cottier), der diese Obergrenze ablehnt, lehnen wir deshalb ab.

Die Minderheit II (Addor) will, dass erst dann eine Gebühr verlangt werden kann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs nicht nur aufwendig, sondern eben auch in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht. Wir lehnen diesen Minderheitsantrag ab, weil wir meinen, dass das nicht praktikabel ist. Das öffentliche Interesse muss im Gesuch nicht begründet werden, und es wäre auch schwierig, es zu definieren.

Ich bitte Sie daher im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, die Minderheitsanträge I und II abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.