preparatory:AB 279304
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Wir haben es in der Eintretensdebatte gehört, Herr Müller hat es gesagt: Die Reform solle dazu dienen, dass allfällige Beitragslücken, die heute bestehen, während der Zeit nach dem Erreichen des Referenzalters noch neu aufgefüllt werden können sollten. Das war ein Bruchstück der Vorlage Altersvorsorge 2020, die gescheitert ist. Wir haben in dieser Vorlage damals einen Denkfehler gemacht, indem wir den Freibetrag völlig gestrichen haben. In der Diskussion auf vielen Podien wurde mir das zum Vorwurf gemacht: Da ich selbst ja Jahrgänger sei, hätte ich mich dafür einsetzen sollen. Aber nie war die Rede davon, dass man diesen Betrag von 1400 Franken hätte erhöhen sollen.
Wenn Sie nun diesen Betrag statt auf 1400 auf 2000 Franken pro Monat erhöhen wollen, das heisst von 16[NB]800 auf 24[NB]000 Franken jährlich, dann machen Sie eine nicht verständliche Politik. Damit verschenken Sie einerseits einfach 94 Millionen Franken Einnahmen der AHV. Das Geld ist nicht da, die Einzahlungen kommen nicht. Zweitens, und das ist viel wirkungsvoller: Sie geben den Leuten nicht die Möglichkeit, dass sie im Rahmen der sogenannten Ersparnisse bei den Freibeträgen Renten bilden können. Das ist ein Widerspruch.
Dementsprechend bin ich klar der Meinung, dass man bei diesem Freibetrag bleiben soll. Dessen Streichung war ein Denkfehler, und das hat vielleicht ein paar Stimmen gekostet. Aber es ist nicht nötig, dass man den Freibetrag erhöht.
Ich hatte Freude, als ich den "Blick" gelesen habe. Herr Chatelain hat es wunderbar dargelegt. Er hat nämlich gesagt, es sei eben ein Widerspruch, und: "Der höhere Freibetrag bringt vor allem Arbeitgebern etwas. Sie können Mitarbeiter zu gleichem Lohn weiterbeschäftigen, sparen sich dadurch aber Sozialkosten."
Nach dem heutigen System können Sie bei jedem Arbeitgeber, den Sie hatten, wenn Sie über 65 Jahre alt sind - ich habe im Moment zwei -, die gesamte Summe als Freibetrag abziehen. Das führt dann dazu, dass jemand, der zwei oder drei Posten hatte, nach Ihrer Vorstellung dreimal 24[NB]000 Franken abziehen kann und für keinen dieser Beträge AHV-Beiträge bezahlt. Ja, wie sollen dann während dieser Zeit die Lücken geschlossen werden können?
Ich bitte Sie, bei der Vorlage des Bundesrates zu bleiben. Der Bundesrat hat nur eine textuelle Anpassung gemacht, nämlich, dass man das Referenzalter einführt, statt von der Vollendung eines bestimmten Alters zu sprechen.