Pfister Gerhard · Nationalrat · 2021-03-15
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15
Wortprotokoll
Die Initiantin hat es erwähnt: Es gibt einen gewissen Zusammenhang zur parlamentarischen Initiative, die wir letzte Woche behandelt haben und die die gleiche Urheberschaft hat. Den beiden parlamentarischen Initiativen ist gemeinsam, dass sie die Transparenz verstärken möchten. Auch bei dieser Initiative besteht der Eindruck, dass bei der Ideenfindung die Regelung im Europarat etwas eingeflossen ist.
Es geht um den "legislativen Fussabdruck". Das Ziel ist, die Transparenz von legislatorischen Verfahren zu erhöhen. Demnach soll stärker ausgewiesen werden, wer wann und wie bei der Ausarbeitung eines Gesetzes Einfluss genommen hat und mit welchen Organisationen die Verwaltung und der Bundesrat zusammengearbeitet haben, bevor eine Vorlage ins Parlament kommt. Zudem soll die Transparenz - wenn ich das richtig verstanden habe - auch in den Beratungen in den Kommissionen erhöht werden: So soll ausgewiesen werden, welche Experten und welche externen Akteure von den Kommissionen bei den Beratungen einbezogen werden.
Die Kommission beantragt aus folgenden Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben: Man befürchtet erstens einen nicht absehbaren und wohl zu hohen Aufwand auch bürokratischer Art und eine Erschwerung des Entscheidungsprozesses. Zweitens - das ist aber eher eine persönliche Meinung - ist die Einflussnahme auf die Bundesverwaltung durch solche Organisationen auch eine Teilschuld der Bundesverwaltung. Schauen Sie, wenn man sieht, wie viel die Bundesverwaltung mittlerweile für Kommunikation ausgibt und auch für Lobbying in eigener Sache, um dann ihre Vorlagen beim Bundesrat und im Parlament in ihrem Sinne durchzudrücken, und wenn man sieht, welche Kräfte und Organisationen die Bundesverwaltung selber einsetzt, um dieses Ziel zu erreichen, dann muss man der Bundesverwaltung schon auch sagen: Wenn sie die Lobbyisten zu sich ruft, dann hat sie sie natürlich auch - und zwar nicht nur in dem Sinne, wie sie das gerne sähe. Insofern ist den interessierten Organisationen ihr Handeln nicht zu verdenken, wenn ihnen die Bundesverwaltung diese Schwachstelle zeigt. [PAGE 475]
Ich gebe zu: Das ist nicht das Argument, das Frau Rytz bewogen hat. Es ist auch nicht ein Argument gegen diese parlamentarische Initiative. Aber man muss schon auch sehen, dass die Anfälligkeit der Bundesverwaltung eben auch damit zusammenhängt, wie viel Anfälligkeit sie selber zulässt. Das lösen wir nicht mit dieser Initiative. Es ist aber immerhin ein Punkt, den man auch einmal thematisieren kann, da hat die Initiantin durchaus recht.
In der Kommission wurde als weiterer Grund, warum man die Initiative ablehnt, darauf hingewiesen, dass wir ein hochdifferenziertes und breites Vernehmlassungsverfahren haben, das allen Akteuren die breiteste Einflussnahme erlaubt. Das ist der wesentliche Einfluss, der auf den Bundesrat und auch auf die Verwaltung ausgeübt werden kann.
Auch da gebe ich jetzt der Initiantin wieder ein Argument, das für sie spricht: Als Parteipräsident ärgere ich mich manchmal schon, wie wenig von unseren Positionen durch die Verwaltung aufgenommen wird. Die Verwaltung hat es eben auch hier selber in der Hand. In diesem Sinne muss man auch sehen, dass die Einflussnahme in der Schweiz natürlich breitest erfolgt. Die Schweiz ist vermutlich das Land, das bis zur Entstehung eines Gesetzes am meisten Konsultationen macht, möglichst viele Kreise einbezieht, am breitesten Vernehmlassung betreibt - und das passiert dann hoffentlich auch im Sinne der Qualität der Gesetzgebung.
Die Initiantin hat natürlich auch recht, wenn sie sagt, dass das Lobbying eben nicht immer transparent erfolgt. Sie alle werden - je nachdem, in welcher Kommission Sie sind - mehr oder weniger mit Mails belästigt, von Leuten, die Ihnen noch fünf Minuten vor einer Kommissionsberatung beibringen wollen, was Sie bei Artikel 3 Absatz 5 Litera b für eine politische Haltung zu vertreten hätten. Da habe ich also manchmal schon auch Lust, solche Mails öffentlich zu machen. Doch auch das lässt sich aus unserer Sicht, also aus Sicht der Mehrheit der Kommission, eben nicht gesetzlich regeln, sondern gehört in das Kapitel der Selbstverantwortung, die wir in diesem Parlament immer auch - mindestens von bürgerlicher Seite - hochhalten wollen: in die Selbstverantwortung der Parlamentarier, die Selbstverantwortung der Verwaltung und auch die Selbstverantwortung der Einfluss nehmenden Organisationen. Schlechtes Lobbying ist Lobbying, das, wenn es herauskommt, zu einem Problem wird. In diesem Sinne ist das ein Appell.
Trotzdem, und auch wenn ich jetzt der Initiantin teilweise recht gegeben habe - auch hierüber haben wir in der Kommission nicht so ausführlich debattiert, deshalb nutze ich die Gelegenheit, das hier zu tun -, haben wir dieser parlamentarischen Initiative mit 16 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben.