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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-03-15

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15

Wortprotokoll

Mit Artikel 29bis haben wir eine wirklich gute Verbesserung erzielt: Wenn Sie im heute geltenden System nach dem Erreichen des Rentenalters - neu heisst es Referenzalter - weiterarbeiten und Beiträge in die AHV einzahlen, dann sind diese nicht rentenbildend. Selbst wenn Sie nicht die Maximalrente haben, nach 64 respektive 65 Jahren aber noch mehrere Millionen Franken verdienen, dann ändert das nichts an Ihrer Rente. Das wird in den Absätzen 3 und 4 von Artikel 29bis geändert: Wenn Sie neu weiterarbeiten und Beiträge bezahlen, dann kann das in Zukunft die Rente verbessern.

Das entspricht einem lang gehegten Wunsch. Es wurde von den Leuten bislang auch nicht verstanden, wenn man gesagt hat, dass spätere Beiträge nichts nützen. Man kriegt also eine Rente, wenn man das Referenzalter erreicht, und kann danach - spätestens mit 70 Jahren - eine zweite Berechnung verlangen, nach welcher die Rente entsprechend den Verbesserungen des Einkommens, die man erzielt hat, aufgebessert wird. Diese Massnahme kostet im Jahr 2031 etwa 100 Millionen Franken. Warum kostet sie etwas? Weil die Renten, die ja heute nicht verbessert werden, dann natürlich verbessert werden.

Das eine ist, dass man das Durchschnittseinkommen verbessern kann: Wenn jemand sein ganzes Arbeitsleben über immer einbezahlt hat, das Durchschnittseinkommen aber nicht für die Maximalrente reicht, dann kann diese Person jetzt nach 64 respektive 65 einzahlen, womit sich das Durchschnittseinkommen verbessert. Das andere ist, dass man mit Absatz 4 Beitragslücken schliessen kann. Das Durchschnittseinkommen konnte man bisher nicht verbessern, solange man noch eine solche Lücke hatte. Wenn jemand also die Maximalrente hat, das Durchschnittseinkommen also weit über 86[NB]000 Franken beträgt, aber während eines Jahres keine Beiträge bezahlte, dann wird die Rente um einen Vierzigstel gekürzt - egal wie hoch die Einzahlungen waren. Mit Absatz 4 können diese Lücken geschlossen werden: Ich kann, wenn ich zwischen 65 und 70 noch Beiträge bezahle, allfällige Lücken schliessen, die ich vielleicht in den Zwanzigern hatte, weil ich im Ausland war oder nicht gearbeitet und nicht einbezahlt habe.

Ich kann diese Lücken schliessen, sofern ich mindestens 40 Prozent des ungeteilten Erwerbseinkommens erreiche. Wenn das Einkommen ein gewisses Minimalpensum aufweist und der jährliche Mindestbeitrag überschritten wird, dann kann ich auch Lücken schliessen. Das ist eine sehr [PAGE 235] gute Massnahme, die etwas kostet, aber sie ist gerechtfertigt. Deshalb: danke, dass Sie zugestimmt haben.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté