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Wicki Hans · Ständerat · 2021-03-15

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

Hier geht es ja um die Entschädigung nach Erwerbsersatzordnung. Diese wird bekanntlich monatlich abgerechnet. Wenn wir jetzt im Monat März - Ende März wird Artikel 15 Absatz 1 in Kraft gesetzt - eine Änderung veranlassen, müssen wir uns bewusst sein: Diese Änderung tritt dann ab April in Kraft und nicht rückwirkend auf die letzten Monate.

Gemäss Mehrheitsantrag muss die Umsatzeinbusse umso geringer sein, je länger die Krise dauert, damit man zu einem Härtefall wird. Ich wiederhole Ihnen das sehr gerne noch einmal: Irgendeinmal müssen Sie dann wissen, wann Sie ein Härtefall sind. Wenn Sie es jetzt nicht schon sind, dann hilft Ihnen die Mehrheit in der Zukunft, weil Sie weniger Umsatzeinbusse haben.

Ich frage Sie ganz grundsätzlich: Ist es dann wirklich noch ein Härtefall, oder ist es noch ein Kriterium für einen Härtefall? Die Minderheit I ist nämlich der Ansicht, dass gerade das Gegenteil der Fall sein müsste, dass man im Januar und im Februar Umsatzeinbussen haben müsste, um zu einem Härtefall zu werden. Jetzt müsste man mit Sicherheit irgendwo bei 40 Prozent Umsatzeinbusse sein, sonst müssen Sie mir dann den Härtefall erklären. Wenn Sie vier Monate nach der Schliessung immer noch kein Härtefall sind, dann habe ich da ein Problem.

Aus diesem Grund: Wenn der Lockdown jetzt noch länger geht - ich spreche jetzt natürlich die Gastronomie an, während es noch andere gibt, die jetzt wieder geöffnet haben -, bin ich der Ansicht, dass die Umsatzeinbusse schon 40 Prozent und nicht 30 Prozent betragen sollte. Das war für die Minderheit I der Grund, weshalb wir festhalten wollten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie der Minderheit I zustimmen könnten und bei den 40 Prozent bleiben würden.