Stöckli Hans · Ständerat · 2021-03-15
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Anträgen meiner Minderheiten I und IV. Zuerst generell: Es wurde vorhin von Herrn Bundesrat Berset klar dargelegt, dass der Erfolg oder der Misserfolg dieser Vorlage in den Ausgleichsmassnahmen liegt. Die Erfahrung zeigt: Wenn Sie Rentenaltererhöhungen machen und die Kompensation keinen grossen Grad erreicht, dann haben Sie keine Chance, diese Erhöhung durchzubringen. Das wurde auch im Anschluss an die letzte Abstimmung klar und deutlich. Es gibt fundamentale Opposition gegen die Gleichstellung des Referenzalters. Es gibt aber nebst der fundamentalen Ablehnung eben auch gute Gründe, weshalb man diese Gleichstellung ablehnt, wenn sie nicht mit Begleitmassnahmen abgefedert wird.
In der Eintretensdebatte hat Herr Ständerat Müller gesagt, dass es eine grosszügige Ausgleichsleistung braucht: Er hat die Summe von 600 Millionen Franken genannt. Auch Herr Ständerat Germann hat gesagt, die Ausgleichsmassnahmen, die jetzt vorliegen, seien bescheiden. Ich finde, das sind sehr gute Aussagen, um klarzustellen, um was es hier geht. Ich denke, der Bundesrat hat einen Entwurf gemacht, der die Zustimmung der rot-grünen Seite nicht bekommt. Wenn Sie sich hinter diesen Entwurf des Bundesrates stellen, dann - das müssen Sie einfach wissen - gibt es keine Chance, dass die linke Seite das Referendum nicht unterstützen wird.
Ich persönlich bin bereit, das Referenzalter gleichzustellen, wenn die Begleitmassnahmen stimmen. Dementsprechend versuchen wir, insbesondere mit der Minderheit I, eine Zielvorgabe zu setzen, die den Ansprüchen, die wir an diese Ausgleichsmassnahmen stellen, allenfalls entsprechen könnte.
Die Minderheit I geht vom System des Bundesrates aus und sieht eine Kostenhöhe von 66 Prozent und eine Leistungsdauer von neun Jahren vor. Das bedeutet dann auch, dass die Rentenformel des Bundesrates so angepasst wird, dass der Knickpunkt um 25 Prozent erhöht wird. Das hat zur Folge, dass die Kompensationsmassnahmen in etwa das Doppelte derjenigen des Bundesrates betragen. Das ist für die Zeit des Übergangs. Nach dem Übergang wird die Angleichung des Referenzalters eine zusätzliche Finanzierung der AHV im Umfang von etwa 0,4 Mehrwertsteuerprozenten ausmachen. Man muss sich einfach bewusst sein, dass wir in einer Übergangsphase sind, und in einer solchen gilt es, Grosszügigkeit an den Tag zu legen.
Jetzt spreche ich zur Minderheit IV: Sie baut auf dem System auf, welches dann Herr Ständerat Hegglin darlegen wird. Sie sieht mit der entsprechenden Präzisierung Kompensationsmassnahmen im Umfang der bundesrätlichen Variante vor. Damit liegt auch im System, welches die Kommission erarbeitet hat, ein Antrag auf dem Tisch, welcher die Grössenordnung der Kompensation des Bundesrates im Umfang von 700 Millionen Franken enthält. Ich verzichte auf die Darlegung der Details, weil das sehr technisch ist.
Zusammengefasst gesagt: Das hier ist die entscheidende Bestimmung. Es geht um die Chance, in einem Referendumskampf zu bestehen. Das machen Sie am besten mit der Minderheit I. Die Minderheit IV zeigt, in welchem Ausmasse der Antrag der Mehrheit verbessert werden müsste, damit er auf der Basis der bundesrätlichen Vorgabe von 700 Millionen Franken wäre.