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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-15

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt vor, die Anhebung des Referenzalters auf 65 Jahre über vier Jahre gestaffelt und mit einer Erhöhung von jeweils drei Monaten vorzunehmen. Mit diesem Vorgehen sind, wie wir gehört haben, alle einverstanden. Unbestritten ist auch, dass der Wechsel mit Übergangsmassnahmen ausgeglichen werden soll. Einzig in der Variante, der Höhe und der Länge scheiden sich die Geister.

In seinem Entwurf schlägt der Bundesrat vor, die Altersrente für die Frauen der Übergangsgeneration, also für die Frauen, die ihre Rente ab dem Referenzalter beziehen, mit einer geänderten Rentenformel zu berechnen; das sind neun Jahrgänge. Damit kommen diese Frauen dann in den Genuss einer höheren lebenslänglichen Rente.

Dieser Vorschlag hat mehrere Mängel: Weil er linear ausgestaltet ist, führt er zu Schwelleneffekten und schafft damit unberechtigte Vorteile. Weil es zwei Rentenformeln hat, ist er kompliziert. Letztlich werden den sozial Schwachen keine Zulagen, keine Rentenverbesserungen gegeben. Diese Vorbehalte gelten auch für die Varianten Mehrheit, Minderheit I (Stöckli) und Minderheit II (Graf Maya).

Ich möchte diese Vorbehalte noch begründen. Frauen, auch jene des ersten Jahrgangs der Übergangsgeneration, die im Alter von 64 Jahren und 3 Monaten in Rente gehen können, bekommen dann, je nach durchschnittlichem Einkommen und berechnet nach dieser Rentenformel, eine höhere monatliche Rente. Wenn ich ein durchschnittliches massgebliches Einkommen nehme, sind das 163 Franken pro Monat, dieser Betrag wird aufsummiert aufs Jahr und dann bis zum Lebensende. Weil also diese Frau nur drei Monate länger zu arbeiten hat, bekommt sie schon 163 Franken mehr im Monat, bis an ihr Lebensende. Dabei wäre es doch stärker gerechtfertigt, dass der Frau des vierten Jahrgangs, die dann ein ganzes Jahr länger arbeiten muss, bis sie die AHV bekommt, ein höherer Betrag zugestanden werden würde, statt einer Frau, die nur drei Monate länger zu arbeiten hat. Ich finde, das ist ein Schwelleneffekt.

Das genau Gleiche zeigt sich dann nach bundesrätlichem Modell mit dem Übergang vom Jahrgang 1967 auf den Jahrgang 1968: Frauen mit Jahrgang 1967 bekommen diesen Zuschlag von 163 Franken noch, Frauen mit Jahrgang 1968 nicht mehr. Ich finde, das ist, wenn Sie das mit der AHV-Rente vergleichen, doch eine hohe, in meinen Augen unberechtigt hohe Schwelle.

Dann haben wir Rentenberechnungsformeln vorliegen. Mit dem Entwurf des Bundesrates würden wir eine zweite Rentenberechnungsformel einbauen. Diese würde dann parallel zur geltenden Rentenberechnungsformel Bestand haben, bis die letzten Frauen, die davon profitieren, gestorben sind. Es könnte also 35 oder fast 40 Jahre so sein, dass wir zwei Rentenberechnungsformeln haben.

Der für mich wichtigste Grund dafür, dass ich den Entwurf des Bundesrates ablehne, ist, dass Frauen - das stammt aus der Tabelle in der Botschaft des Bundesrates - mit einem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen unter 14[NB]220 Franken, die eine Altersrente von 1185 Franken zugut haben, keine Verbesserung bekommen. Sie haben also null Verbesserung. Das sind doch genau die Frauen, die vorhin auch Kollegin Maya Graf genannt hat. Ihnen sollte man doch eine Verbesserung ihrer Rente zugestehen. Das sehen diese Modelle leider nicht vor.

Deshalb suchten wir in der Kommission bessere, alternative Modelle. In der Kommission lagen mehrere Modelle vor. Es waren progressive, degressive oder das Modell, das ich priorisiert habe und dem zuzustimmen ich Sie bitte: Es ist ein Trapezmodell, das heisst, es ist progressiv zunehmend, bleibt dann auf einer Höhe und ist erst anschliessend degressiv abnehmend. Damit gibt man den betroffenen Personen einen angemessenen Beitrag. Man hat hier keine Schwelle, weil der Betrag progressiv zunimmt und sich dann wieder degressiv reduziert.

Dann stellt sich die Frage, wie hoch der Rentenzuschlag sein soll. Sie haben es in der heutigen Debatte schon gehört: Wenn heute eine Frau die AHV um ein Jahr aufschiebt, kann sie ihre Rente um 102 Franken verbessern - um 102 Franken. Rein rechnerisch gesehen, müsste der Rentenzuschlag also 102 Franken betragen, das würde dem[NB]heutigen System entsprechen. Aber ich habe die Vorbehalte, die vorhin genannt worden sind - dass man eine[NB]angemessene Entschädigung geben soll, dass man grosszügig sein soll -, zum Anlass genommen, diese 102 Franken im Maximalfall um 50 Prozent auf 150 Franken aufzustocken. Der Rentenzuschlag soll für die meisten betroffenen Frauen also 150 Franken sein.

Dies wäre aufsteigend: Im letzten Jahr vor dem 64. Altersjahr würde die Zulage zu 25 Prozent ausgerichtet, im vorletzten Jahr zu 50 Prozent. Vier und fünf Jahre vor dem 64. Altersjahr würde sie zu 100 Prozent ausgerichtet und somit 150 Franken betragen; in den vorangehenden Jahren würde der Betrag wiederum schrittweise reduziert.

Eine solche Variante wäre auch einfach durchführbar. Es wäre keine weitere Rentenberechnungsformel notwendig, da einfach ein Rentenzuschlag ausgerichtet würde. Und diesen Zuschlag bekämen dann alle Frauen. Das ist, denke ich, ein [PAGE 240] angemessener, ein vernünftiger Vorschlag, der letztlich zwischen 400 und 430 Millionen Franken kosten würde.

Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Minderheit III zuzustimmen.