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Müller Damian · Ständerat · 2021-03-15

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, die Summe der beiden Renten für Ehepaare, den sogenannten Ehepaarplafond, von heute 150 auf 155 Prozent zu erhöhen. Alle Ehepaare, nicht nur die Neurentnerpaare, sollen in den Genuss der Rentenerhöhung kommen, sofern sie zwei Einzelrenten haben, welche den heutigen Plafond erreichen. Auf diese letzte, sozialpolitisch nicht unwesentliche Bedingung gehe ich später noch ein. All diese Ehepaare erhielten immerhin eine schöne Rentenaufbesserung von deutlich mehr als 100 Franken pro Monat.

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen stattdessen, dem Bundesrat zu folgen und auf diesen Leistungsausbau zu verzichten. Denn diesen Ehepaaren geht es wirtschaftlich bereits gut. Natürlich würde auch ich ihnen eine noch bessere Rente von Herzen gönnen. Aber dem Antrag der Mehrheit liegt ein Irrtum zugrunde. Er erscheint zwar auf den ersten Blick logisch, ist aber dennoch falsch. Denn der Schein trügt. Es gibt in der AHV gar keine Heiratsstrafe, im Gegenteil: Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" vom 23. Oktober 2013 in einer Gesamtanalyse dargelegt, dass Ehepaare nicht nur in der AHV und in der IV, sondern auch in anderen Sozialversicherungen, namentlich in der beruflichen Vorsorge oder der Unfallversicherung, insgesamt besser geschützt und gegenüber nicht verheirateten Personen privilegiert behandelt werden.

Es ist also keine Benachteiligung der Ehepaare zu beseitigen. Die Kommission hat beim Bundesrat nachgefragt. An den Verheiratetenstatus sind so wesentliche Leistungen wie die Witwenrenten, der Verwitwetenzuschlag und das Beitragsprivileg nicht berufstätiger Ehepartner geknüpft. Unter dem Strich fahren die Ehepaare gemäss Bundesrat damit pro Jahr um 400 Millionen Franken besser als Alleinstehende.

Es ist für mich aber zudem ganz interessant zu beachten, dass sich gemäss Bundesrat eine Aufhebung der heutigen Rentenplafonierung je nach Einkommen unterschiedlich auswirken würde. Nur Personen mit tiefen Einkommen erreichen heute mit ihren Renten die Plafonierungsgrenze nicht. Eine Erhöhung der Rentenplafonierung würde daher ausgerechnet Ehepaaren mit mittleren und hohen Einkommen Verbesserungen bringen und somit Ehepaare begünstigen, die zusammen mit den Renten aus der zweiten Säule bereits heute vorsorgemässig gut aufgestellt sind. Unter den in der Schweiz wohnhaften verheirateten Paaren, bei denen beide Ehepartner Altersrente beziehen, erhielten gemäss der AHV-Statistik 2019 rund 57 Prozent den plafonierten Rentenbetrag von 3555 Franken. Das war der Stand 2019; heute sind es 3585 Franken. Ausgerechnet die 43 Prozent der Ehepaare mit tieferen Einzelrenten, die schon heute nicht auf den Plafond von 150 Prozent kommen, würden bei diesem Antrag leer ausgehen. Dabei sind es diejenigen, die in der Regel auch aus der beruflichen Vorsorge weniger grosszügige Renten beziehen als Ehepaare, die den Plafond erreichen.

Ich verstehe sehr gut, dass viele Rentnerpaare im ersten Moment den Reflex haben zu meinen, sie würden durch die Plafonierung benachteiligt. Es ist aber unsere Pflicht, die Menschen über die tatsächliche Situation ins Bild zu setzen und entsprechend den Fakten zu handeln. Es liegt an uns, hier und jetzt in diesem Rat Verantwortung zu übernehmen und sachlich vertretbare Lösungen zur Sicherung der Renten auf heutigem Niveau zu finden. Ein sachlich nicht begründbarer Leistungsausbau zugunsten in der AHV ohnehin schon privilegierter Gruppen gehört da sicher nicht dazu. Bei dieser Reform geht es einzig und allein darum, mit einem ersten, bescheidenen Schritt die ständig grösser werdende Finanzierungslücke bei den heutigen Renten zu schliessen.

Und Hand aufs Herz: Würden Sie in Ihrer eigenen Firma im Krisenfall ausgerechnet zuerst sich selbst und ihren bessergestellten Führungskräften die Bezüge erhöhen? Sicher nicht! Warum also sollten wir das jetzt tun, wenn es doch einzig und allein darum geht, die AHV, unser wichtigstes Sozialwerk, für die nächste Generation zu sichern? Das macht keinen Sinn. Es macht für die Kolleginnen und Kollegen aus der Mitte-Fraktion keinen Sinn. Denn diese wissen, dass die Reform mit dieser fraglichen Massnahme überfrachtet und gefährdet wäre. Es macht auch keinen Sinn für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem linken politischen Spektrum. Sie werden diese Massnahme aufgrund der mehr als fraglichen sozialpolitischen Auswirkung ihren Wählerinnen und Wählern kaum schmackhaft machen können.

Kehren wir also deshalb jetzt auf den Weg der Tugend zurück, und machen wir den Weg frei für einen ersten erfolgreichen, bescheidenen Revisionsschritt.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit.