Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · 2021-03-15
Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Nach den heutigen Entscheiden zur Rentenaltererhöhung für die Frauen, angesichts der ungenügenden Ausgleichsmassnahmen, des Rentenverlusts für viele Frauen von bis zu 100 Franken pro Monat, was bis 1200 Franken pro Jahr entspricht, möchte ich Sie nun dringend bitten, Frauen, aber auch Männer, in Bezug auf die Flexibilität bei der vorzeitigen Pensionierung nicht weiter zu benachteiligen.
Es gibt in der Tat viele gute Gründe, auch diesen Aspekt des Entwurfes des Bundesrates nicht zu untergraben. Die Flexibilisierung zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr widerspiegelt die Realität; das wurde in der Botschaft des Bundesrates gut erklärt. Auch die Möglichkeit eines Vorbezugs ab dem Alter 62 entspricht der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität von vielen, die sich sonst heute keine vorzeitige Pensionierung leisten können. Der Entwurf des Bundesrates ist mittelfristig kostenneutral. Wie im geltenden Recht wird die ganze oder anteilig vorbezogene AHV-Rente nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Mit dieser Rentenkürzung wird der auf die Altersrente gewährte Vorschuss in Raten zurückbezahlt.
Mit dem Antrag der Mehrheit sollen vor allem die Frauen bezahlen. Denn wird die Flexibilisierung erst ab dem Alter von 63 Jahren eingeführt, ändert sich dadurch für die Männer nichts, die Frauen hingegen werden doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht, wie vorhin entschieden wurde, sondern zudem können sie, anders als im Status quo, die AHV-Rente erst ein Jahr im Voraus vorbeziehen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meiner Minderheit zu folgen und, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, bereits ab Alter 62 einen Vorbezug zu ermöglichen.