Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-16
Wortprotokoll
Die Asiatische Hornisse ist sozusagen als blinde Passagierin mit Gütern aus Asien nach Frankreich gelangt. Von dort aus hat sie sich in den letzten Jahren in den benachbarten Ländern verbreitet, auch in der Schweiz. Sie ernährt sich hauptsächlich von Honigbienen, sie frisst aber auch andere Insekten. In diesem Zusammenhang begrüsse ich Ihr Engagement für die Bienen, ganz besonders für die Honigbienen, Frau Ständerätin Baume-Schneider.
Jährlich werden in der Schweiz mehrere hundert Verdachtsfälle auf Asiatische Hornissen gemeldet. Bereits 2017 hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen - auch der Bienengesundheitsdienst und weitere Expertinnen und Experten waren dabei - eine Empfehlung erarbeitet, wie man beim Verdacht auf eine Asiatische Hornisse vorzugehen hat. Die Empfehlung wurde seither auch aufgrund neuer Erkenntnisse laufend weiterentwickelt. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Informationen zu wenig verbreitet sind, nehme ich das gerne mit, das können wir sicher mit den Kantonen anschauen.
Einfach damit das hier geklärt ist: Zuständig für die Entfernung der Nester Asiatischer Hornissen sind die Kantone. Gemäss der Freisetzungsverordnung sind die Kantone für die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung und, soweit erforderlich und sinnvoll, auch zur künftigen Verhinderung ihres Auftretens zuständig. Aber ich nehme gerne mit, dass die vorhandenen Informationen besser verbreitet werden sollten.
Sie haben gefragt, in welche Kategorie im Rahmen der Strategie zu den invasiven gebietsfremden Arten die Asiatische Hornisse eingestuft wird. Nach heutigem Wissen wäre es die Stufe D2, d. h., dass jedes einzelne Nest der Asiatischen Hornisse entfernt werden soll. Sollten dann einmal so viele Asiatische Hornissen da sein, dass wir nicht mehr einzelne Nester bekämpfen können, dann würden wir sogenannte Befallszonen definieren, mit dem Ziel, dass sie in diesen Zonen verbleiben und sich nicht darüber hinaus verbreiten.
Die Strategie zu den invasiven gebietsfremden Arten sieht auch ein entsprechendes Stufenkonzept für die Bekämpfungsmassnahmen vor. Die rechtlich verbindliche Umsetzung des Stufenkonzepts, der darauf aufbauenden Bekämpfungsmassnahmen, aber auch die Fragen der Finanzierung durch Bund und Kantone sind Gegenstand einer laufenden Revision des Umweltschutzgesetzes. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verabschiedung dieses Geschäfts zuhanden des Parlamentes befinden. Dort sind dann diese Fragen geregelt.
Ich verstehe, dass Sie jetzt, auch im Hinblick auf die Bienensaison, diese Informationen bereits gut verbreitet haben möchten, damit die Leute wissen, wohin sie sich wenden können. [PAGE 275]