Dittli Josef · Ständerat · 2021-03-16
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-16
Wortprotokoll
Ich will mit dieser Motion erreichen, dass der Bundesrat die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen im gewerbsmässigen Güterverkehr auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen ausdehnt, dies analog zu den Bestimmungen im Schwerverkehr - mit "Schwerverkehr" meine ich Lastwagen und Lieferwagen ab 3,5 Tonnen - und auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU. Parallel dazu sollen für diese Fahrzeuge die Ausrüstungsvorschriften der EU bezüglich des digitalen Fahrtenschreibers im grenzüberschreitenden Verkehr übernommen werden.
Heute ist es so, dass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen nebst einer Lizenzpflicht erst im gewerbsmässigen Gütertransport mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eine wichtige Rahmenbedingung darstellt, die für mehr Sicherheit auf den Strassen und auch für mehr sozialen Schutz für die Fahrerinnen und Fahrer sorgt. Der gewerbsmässige Gütertransport mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen ist dagegen nur dem Arbeitsgesetz unterstellt. In Anbetracht des Zuwachses der Zahl von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen im Strassengüterverkehr müssen betreffend Arbeits- und Ruhezeiten gleich lange Spiesse geschaffen werden, damit die Sicherheit auf den Strassen und faire Arbeitsbedingungen für alle Fahrer und Fahrerinnen im gewerbsmässigen Gütertransport weiterhin gewährleistet werden können. Die Forderungen der Motion entsprechen auch den Entwicklungen in Europa.
Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und empfiehlt die Motion zur Annahme. Dass diese Motion links und rechts Anklang findet, kommt in zwei Schreiben, die wir erhalten haben, zum Ausdruck. Auf der einen Seite empfiehlt die Umweltallianz diese Motion zur Annahme, auf der anderen Seite empfiehlt Strasse Schweiz die Motion ebenfalls zur Annahme.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie dem Bundesrat und dem Motionär folgen und die Motion annehmen.