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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-11-28

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Herr Bundespräsident, wenn ich in den Saal schaue, denke ich, ich könnte mir diese Debatte eigentlich sparen. Aber ich möchte Sie dennoch darüber informieren, was die Kommissionen bis anhin gemacht haben: Unser Rat hat sich in der Herbstsession 2001 eingehend mit dem vom Bundesrat vorgelegten Steuerpaket auseinander gesetzt. Wir haben uns damals mit der Ehepaar- und Familienbesteuerung, mit der Wohneigentumsbesteuerung und mit der Stempelabgabe auseinander gesetzt und schliesslich ein Steuerpaket verabschiedet, welches den finanziellen Vorgaben des Bundesrates kaum mehr entsprach. [PAGE 1852]

Der Ständerat als Zweitrat korrigierte dann einzelne Anträge. Wir werden auf diese Punkte in der Detailberatung des Steuerpaketes noch näher eingehen. Gestatten Sie aber, dass ich einleitend kurz unsere damaligen Beschlüsse, die wir in der Herbstsession am 25./26. September 2001 getroffen haben, in Erinnerung rufe.

1. Zum Modellentscheid: Die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten sollen, wie im geltenden Recht, zusammen veranlagt werden. Die Einkünfte der Ehegatten werden zusammengerechnet; das steuerbare Gesamteinkommen des Ehepaares wird aber bei der direkten Bundessteuer zum Satz besteuert, wie er für eine Quote von 52,63 Prozent dieses Einkommens gelten würde. Für die Festlegung des satzbestimmenden Einkommens wird das steuerbare Gesamteinkommen der Ehegatten durch den Divisor 1,9 geteilt. Im Steuerharmonisierungsgesetz soll ebenfalls verankert werden, dass das steuerbare Gesamteinkommen von in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten zu einem Steuersatz besteuert wird, der einem festen Bruchteil des Einkommens entspricht, was ein Teil- oder Vollsplitting verlangt.

2. Zum Wahlrecht der Konkubinatspaare: In Anerkennung der Vielfalt der familialen Lebensformen haben wir den Konkubinatspaaren sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern ein Wahlrecht eingeräumt: Unverheiratete Paare, die mit minderjährigen Kindern oder mit Kindern in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr in einem gemeinsamen Haushalt leben, sollen beantragen können, wie die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten besteuert zu werden, um auch vom Splittingverfahren profitieren zu können. Es besteht somit keine Diskriminierung unter den Familien. Wir werden in der Detailberatung diesen Punkt noch eingehend besprechen.

3. Die Erhöhung der kinderrelevanten Abzüge: Um den hohen kinderbedingten Ausgaben besser Rechnung tragen zu können, haben wir auch die verschiedenen Abzüge konsequenterweise erhöht. Wir haben den Kinderabzug von 5600 auf 11 000 Franken pro Kind erhöht und zusätzlich einen Ausbildungsabzug von 3000 Franken eingeführt. Dieser Ausbildungsabzug drängt sich angesichts der finanziellen Mehrbelastung während der Ausbildungsphase auf. Wir haben die vom Bundesrat vorgegebenen Ansätze überschritten, aber eine Kompensation eingeführt, um die vorgesehenen Einnahmen von 1,3 Milliarden Franken nicht zu überschreiten; wir reduzieren nämlich gleichzeitig den allgemeinen Abzug um 1400 Franken. Schliesslich haben wir den Kinderbetreuungsabzug eingeführt.

Der Ständerat hat sich als Zweitrat wiederum intensiv mit dieser Vorlage auseinander gesetzt. Im Zentrum der Diskussion stand lange Zeit der Modellentscheid. Diese Diskussion verzögerte die Behandlung in den Räten um einige Monate. Die WAK-SR hatte im Mai 2000 eine Alternative zur nationalrätlichen Lösung, mit zwei Splitting-Varianten, mit einem reduzierten Haushaltsabzug sowie neu mit einem Zweiverdiener- und Rentnerabzug, bei den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben. Diese Varianten stiessen bei den Kantonen in der Vernehmlassung auf sehr heftige Kritik. Dies veranlasste die WAK-SR, sich sowohl von ihrer Konzeption als auch vom nationalrätlichen Modell zu lösen. Sie schlug dem Rat eine auf dem geltenden Recht beruhende Rabattlösung als Sofortmassnahme sowie mittelfristig die Einführung eines Systems der Individualbesteuerung vor - dies, obschon die gleiche Kommission die Ergebnisse der ersten Vernehmlassung zum Thema Individualbesteuerung kannte. Die Kantone lehnten damals auch dieses Modell ganz klar ab.

Die Ergebnisse der WAK-SR fanden in der Herbstsession 2002 im Ständerat keine Unterstützung. Der Ständerat entschied sich in der Sitzung vom 17./18. September 2002, an dem vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Nationalrat beschlossenen Teilsplitting mit dem Divisor 1,9 festzuhalten. Somit wurde das Modell gutgeheissen; in dieser Frage besteht nun keine Differenz mehr.

Zu den Differenzen: Es bestehen nach wie vor einige Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates. Ich verzichte gegenwärtig auf eine Auflistung dieser Punkte, da wir in der Detailberatung ohnehin darauf zurückkommen werden.

Der Minderheitsantrag Genner - Sie finden ihn auf Seite 3 der Fahne - sieht vor, dass wir generell den ständerätlichen Beschlüssen zustimmen sollten, um danach das ganze Steuerpaket in der Schlussabstimmung abzulehnen. Daher könnte es meines Erachtens Frau Genner eigentlich gleich sein, welche Lösung der Nationalrat priorisiert. Wir werden auf diese Fragen aber noch im Detail zurückkommen.

Die WAK-NR hat sich nach der Herbstsession mit den Vorschlägen des Ständerates auseinander gesetzt. Wir haben in diesem Differenzbereinigungsverfahren zwar einleitend nochmals über die Modellfrage und über Sinn und Zweck dieser Vorlage debattiert, aber hielten trotz Ordnungsantrag an unseren initial getroffenen Beschlüssen fest. Wir hatten in der Tat einen Ordnungsantrag Genner zu behandeln, welcher vorsah, dass wir ohne weitere Detailberatung über das Steuerpaket zur Schlussabstimmung schreiten sollten: Eine Ablehnung aller drei Vorlagen wurde angesichts der schwierigen Situation des Bundeshaushaltes vorgeschlagen. Die Kommission lehnte diesen Antrag ganz klar mit 17 zu 8 Stimmen ab.

Unser Festhalten an der nationalrätlichen Fassung entspricht unserem klaren Wunsch, mittelständische Familien unabhängig von ihrer Lebensform zu entlasten. Mit den vom Ständerat vorgeschlagenen tieferen Abzügen wird ausgerechnet bei den tieferen Einkommen gespart, und mit einem Verzicht auf ein Wahlrecht bleibt eine Diskriminierung unter Eltern bestehen. Wir hatten uns damals für eine echte Entlastung des Mittelstandes und für die Gleichstellung eingesetzt, und wir schlagen Ihnen nun vor, diese Linie weiterhin sehr konsequent zu verfolgen.