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Friedl Claudia · Nationalrat · 2021-03-16

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

Wir haben nun schon eine ganze Weile über die Zukunft der Landwirtschaft diskutiert. Das ist gut und notwendig, denn von der Landwirtschaft wird viel erwartet, sei es bei der Herstellung von hochwertigen Nahrungsmitteln, bei der Pflege der Landschaft oder beim Erhalt der Biodiversität. Die Öffentlichkeit leistet dafür einen Beitrag. 55 Prozent des Erlöses der Landwirtschaft kommen heute vom Staat. Deshalb ist die Bevölkerung auch daran interessiert zu erfahren, was in der Landwirtschaft läuft. [PAGE 506]

Mit der Agrarpolitik 2022 plus hätte ein bedeutender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und soziale Sicherheit gemacht werden können - nun ist sie sistiert. Der Handlungsbedarf bleibt erhalten. So fehlen die konkreten Ziele mit Absenkpfaden für Pestizide oder für Nährstoffe und die Korrekturmassnahmen bei Nichterreichen der Ziele. Es fehlen dringend notwendige Massnahmen zur Behebung der Probleme beim Trinkwasser, bei den Oberflächengewässern, bei der Bodenqualität oder beim Schwund der Biodiversität. Das sind die Themen, die uns weiterhin bewegen werden. Die Verbesserung bei der sozialen Absicherung der Bäuerinnen wird auf die lange Bank geschoben. Es ist enttäuschend, dass es da nicht vorwärtsgeht.

In der Finanzkommission meinte der Vertreter aus dem Ständerat, dass die Sistierung der Agrarpolitik 2022 plus höchstens zwei Jahre dauern dürfe, denn es ist allen klar, dass es in der Landwirtschaftspolitik einen Reformstau gibt und es zukunftsgerichtete Perspektiven braucht. Das hat vorhin auch der Bundespräsident erklärt. Ich habe deshalb zwei Minderheitsanträge eingereicht. Diese Minderheitsanträge II und III sind einfach zu begründen: Der Zahlungsrahmen wird jetzt nicht für vier Jahre genehmigt, sondern für zwei Jahre. Denn ist die Agrarpolitik 2022 plus oder eine neue Strategie endlich auf dem Tisch, wird es für die Umsetzung Verschiebungen zwischen den Budgetpositionen geben müssen.

Durch diese Verkürzung der Laufzeit wird die Politik gezwungen, endlich zukunftsfähige Beschlüsse zu fassen. Die Politik sind wir hier drin in diesem Saal. Es ist natürlich schwierig, sich selber ein bisschen einzuschränken, damit endlich etwas läuft. Aber mit diesen Anträgen können und sollten wir das tun.

Die Festlegung auf zwei Jahre soll für jede Variante gelten, die wir heute beschliessen, unabhängig von der Höhe der Beträge. Wenn der Rat bei den Beträgen der Mehrheit folgt, dann greift der Antrag meiner Minderheit II; wenn Sie den Anträgen der Minderheit I (Bertschy) bzw. der Minderheit I (Munz) folgen, dann greift der Antrag meiner Minderheit III, der deckungsgleich ist mit dem Antrag der Minderheit II (Bertschy). Entsprechend wird dann je nach Resultat jeweils einer meiner Minderheitsanträge obsolet, sodass ich diesen dann zurückziehen könnte. Frau Bertschy hat ihrerseits ja ebenfalls den Rückzug ihres Minderheitsantrages angekündigt. Falls also der Antrag der Mehrheit durchkommt, ziehen wir die Anträge der Minderheit III (Friedl Claudia) und der Minderheit II (Bertschy) zurück.

Die gleiche Begründung für die Verkürzung der Dauer auf zwei Jahre gilt auch für Artikel 2. Sprechen wir die Beträge also für zwei Jahre, damit das Geld der neuen Agrarpolitik entsprechend neu verteilt werden kann.