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preparatory:AB 279686

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner Minderheit[NB]I der FK-N, die der Minderheit I (Bertschy) der WAK-N entspricht und die verlangt, auf den zusätzlichen Teuerungsausgleich von 143 Millionen Franken sowie auf die zusätzliche Verkehrsmilchzulage von 30 Millionen Franken zu verzichten.

Unsere Fraktion lehnt es ab, eine Teuerung auszugleichen, die es nicht gibt. Das sind wir der Politikkohärenz und unserer Glaubwürdigkeit schuldig. Im Dezember 2016, also vor gut drei Jahren, haben Sie bzw. die bürgerliche Mehrheit in diesem Saal beschlossen, die Motion Dittli 16.3705 anzunehmen. Damit haben Sie entschieden, bei allen Rahmenkrediten eine Teuerung grundsätzlich nur dann auszugleichen, wenn sie auch wirklich anfällt. Im Motionstext steht ausdrücklich, dass insbesondere auch die Agrarpolitik von diesem Entscheid betroffen sein wird. Sie haben damals mehrheitlich diese Motion unterstützt; jetzt müssen Sie auch konsequent sein.

Kollege Grin hat sich damals für die Motion starkgemacht und argumentiert, dass es beim Bund zu ungerechtfertigten Mehrausgaben komme, wenn eine nicht vorhandene Teuerung in die mehrjährigen Rahmenkredite eingerechnet werde. Genau das will er jetzt aber im Zahlungsrahmen 2022-2025 für die Landwirtschaft durchsetzen. Es erstaunt mich schon, wie die Argumentation von Kollege Grin und grundsätzlich der bürgerlichen Seite zurechtgebogen wird, je nach Politikbereich, den es betrifft. Aus finanzpolitischer Sicht ist dieser Zickzackkurs nicht nachvollziehbar und abzulehnen.

Meine Minderheit beantragt Ihnen deshalb, nur die effektive Teuerung von 2,8 Prozent für vier Jahre auszugleichen, genau wie es der Bundesrat beantragt. Es soll nicht, wie von der Mehrheit verlangt wird, eine fiktive Teuerung von 4 Prozent für vier Jahre ausgeglichen werden. Wie wollen Sie es der Corona-geplagten Bevölkerung erklären, dass Sie bei den Hilfspaketen vor einem hohen Schuldenberg warnen und gleichzeitig die Landwirtschaft mit zusätzlichen 143 Millionen Franken für eine nicht existente Teuerung alimentieren?

Der überhöhte Teuerungsausgleich wurde in der Kommission mit dem relativ tiefen Vergleichseinkommen der Landwirtschaft begründet. Diese Argumentation gründet auf dünnem Boden. Die Unterstützung des Bundes pro Betrieb steigt wegen der rückgängigen Anzahl Betriebe von heute 68[NB]000 Franken auf 77[NB]000 Franken im Jahr 2025 an. Das entspricht einem Wachstum von 13,6 Prozent in vier Jahren, also mehr als 3 Prozent pro Jahr.

Auch das Wording in der Kommission erstaunte mich. Es wurde von Lohnkürzungen gesprochen. Ich habe immer gemeint, Landwirtinnen und Landwirte wollten Unternehmer und keine Lohnempfänger sein. Wenn man von Lohnkürzungen spricht, deutet das aber darauf hin, dass sie sich offenbar doch als Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger fühlen.

Meine Minderheit beantragt, nebst dem überhöhten Teuerungsausgleich auch auf die Aufstockung der Milchzulage um 30 Millionen Franken zu verzichten. Die Begründungen für die Aufstockung waren teilweise abenteuerlich. Es wurde auf nicht ausbezahlte Zuckerrübenbeiträge und höhere Einnahmen bei den Butterimportzöllen verwiesen. Effektiv ist der Grund des fehlenden Geldes aber bei der auszubezahlenden Verkäsungszulage zu suchen. Deshalb wäre es richtig, die Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen zu senken, statt die Verkehrsmilchzulage zu erhöhen.

Ich bitte Sie deshalb: Folgen Sie der Minderheit I (Bertschy) und der Minderheit I (Munz). Damit vermeiden Sie ungerechtfertigte Ausgaben im Umfang von 173 Millionen Franken an die Landwirtschaft - gerade in Corona-Zeiten würde dies von der Bevölkerung kaum verstanden.