Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2021-03-16
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-16
Wortprotokoll
Meine Minderheit I fordert eine Korrektur des Zahlungsrahmens. Ihr Antrag stimmt überein mit dem Antrag der Minderheit I (Munz) der Finanzkommission.
Warum braucht es eine Korrektur? Dieser Rat hat vor einiger Zeit die Motion Dittli 16.3705 angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, sicherzustellen, dass bei allen Rahmen- und Verpflichtungskrediten eine Teuerung grundsätzlich nur dann ausgeglichen werden kann, wenn sie auch angefallen ist. Diese Motion wurde mit 133 zu 55 Stimmen, mit den fast vereinten Stimmen der FDP, der GLP, der CVP und der SVP, angenommen. Die Minderheit ist der Ansicht, dass dieses Anliegen auch für die Landwirtschaftsbranche Gültigkeit hat. Es ist eine Frage der Politikkohärenz dieses Rates. Wenn wir [PAGE 505] diese Motion umsetzen, reduziert sich der Zahlungsrahmen für die vier Jahre um insgesamt 143 Millionen Franken.
Bei Buchstabe a bezüglich der Massnahmen zur Förderung der Produktionsgrundlagen geht es darum, dass wir im Rahmen des Voranschlags 2020/21 beschlossen haben, zur Finanzierung des Kompetenzzentrums Boden ab diesem Jahr dauerhaft 0,5 Millionen Franken vom Kredit Strukturverbesserungen innerhalb des Zahlungsrahmens Grundlagenverbesserungen bzw. Produktionsgrundlagen zum Globalbudget des BAFU zu transferieren. Entsprechend wird hier die Summe des Zahlungsrahmens über vier Jahre um 2 Millionen Franken reduziert. Dann sind noch 15 Millionen Franken zusätzlich vorgesehen. Das sind Mittel, die wir brauchen, um die parlamentarische Initiative des Reduktionsplans Pestizide umzusetzen. Wenn wir das beibehalten, entspricht das einfach neuen Beschlüssen, die wir bereits vorwegnehmen. Das macht Sinn. Somit ergibt sich bei den Produktionsgrundlagen zusammengezählt ein aktualisierter Zahlungsrahmen von 546 Millionen Franken statt 578 Millionen Franken.
In Buchstabe b betreffend die Förderung von Produktion und Absatz ist mit der Umsetzung der Motion Dittli auf eine Erhöhung der Milchzulagen von 30 Millionen Franken zu verzichten. Diese Erhöhung wurde im Ständerat damit begründet, dass 30 Millionen Franken für den Zuckerrübenanbau eingeplant waren, dort aber nicht benötigt werden, weil dafür die gesetzliche Grundlage noch fehlt. Man habe diesen Betrag jetzt quasi zur freien Verfügung und könne ihn auch verwenden. Zudem wurde mit Corona-bedingten Veränderungen bei der Butter argumentiert, weil wir zurzeit Butter importieren. Warum importieren wir Butter? Das ist vielleicht auch eine Folge der Verkäsungszulage. Wenn ein Teil der Milch verkäst wird und wir Anreize setzen, das zu tun, dann wird weniger Butter produziert. Also muss man Butter importieren. Um das zu korrigieren, kann man auch den Verkäsungsanreiz reduzieren. Man muss nicht unbedingt die Butterproduktion weiter antreiben. Das ist keine Finanzpolitik, sondern das sind einfach Lobby-Interessen.
Der Bundesrat hatte diese 30 Millionen Franken nicht vorgesehen. Ich sehe nicht, wie wir jetzt der Bevölkerung erklären sollen, weshalb das Parlament auf der einen Seite den Zahlungsrahmen erhöhen will, es aber auf der anderen Seite ablehnt, eine inhaltliche Diskussion über die Landwirtschaftspolitik zu führen. Ich bitte Sie, diese Korrekturen am Zahlungsrahmen vorzunehmen und auf einen Ausbau zu verzichten. Es ist unglaubwürdig, wenn wir die Diskussion materiell nicht führen, aber die finanziellen Mittel ausbauen.
Dann werde ich auch noch gleich den Antrag meiner Minderheit II begründen, welche eine Halbierung des Zahlungsrahmens fordert. Die Minderheit II beantragt, die finanziellen Mittel nur für die Jahre 2022 und 2023 zu sprechen, um danach zusammen mit der neuen Agrarpolitik 2024 plus auch einen neuen und den Instrumenten entsprechenden Finanzierungsbeschluss vorzulegen.
Wenn jetzt eine Mehrheit im Ständerat dermassen hohe Erwartungen schürt und suggeriert, wir würden die eierlegende Wollmilchsau hier in der Agrarpolitik finden, dann sollte diese Mehrheit auch den Mut haben, die Finanzierungsinstrumente dementsprechend anzupassen. Die neuen Beratungen sind für 2022 vorgesehen. Die Gesetzes- und Verordnungsrevisionen könnten auf 2023 in Kraft treten. Es ist also naheliegend, dass wir jetzt die Gelder für die Jahre 2022 und 2023 sprechen und diejenigen für die späteren Jahre dann mit der Botschaft und im Rahmen der materiellen Beratung, die wir ja noch führen wollen, sprechen werden. Meine Minderheit II basiert auf der Halbierung der Beträge aus der Minderheit[NB]I. Sollte in der Abstimmung weder die Minderheit I (Bertschy) noch die Minderheit I (Munz) obsiegen, sondern die Mehrheit, dann würde die korrekte Halbierung des Zahlungsrahmens der Minderheit II (Friedl Claudia) entsprechen.
Ich bitte Sie, Frau Vizepräsidentin, bei der Abstimmungskaskade zu berücksichtigen, dass die Anträge der Minderheit II (Bertschy) und der Minderheit III (Friedl Claudia) obsolet werden und zugunsten des Minderheitsantrages II (Friedl Claudia) zurückgezogen werden sollten, falls sich in der ersten Abstimmung die Mehrheit durchsetzen sollte; besten Dank.