Guggisberg Lars · Nationalrat · 2021-03-16
Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-16
Wortprotokoll
Gerne gebe ich Ihnen die Haltung Ihrer Finanzkommission zum Finanzierungsrahmen für die Landwirtschaft ab 2022 bekannt. Die FK-N hat ausnahmsweise keinen Mitbericht an die WAK-N verfasst und stellt Ihnen stattdessen gestützt auf Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes direkt Anträge. Sie finden diese auf den Seiten 3 und 4 der Fahne: den Mehrheitsantrag sowie drei Minderheitsanträge, die Anträge der Minderheit I (Munz) sowie der Minderheiten II und III (Friedl Claudia).
Der Mehrheitsantrag der Finanzkommission ist identisch mit dem Mehrheitsantrag der WAK-N. Der Antrag der Minderheit[NB]I der FK-N entspricht dem der Minderheit I der WAK-N. Der Antrag der Minderheit III der FK-N entspricht dem der Minderheit II der WAK-N. Einzig der Minderheitsantrag II (Friedl Claudia) steht für sich allein. Dieser Antrag folgt dem Konzept der Minderheit III eines zwei- anstatt eines vierjährigen Planungshorizonts. Er orientiert sich aber am Mehrheitsantrag, währenddem sich der Antrag der Minderheit III an den Beträgen gemäss Minderheit I (Munz) orientiert. So weit, so klar.
In Zahlen ausgedrückt: Die Beträge der Minderheit II entsprechen der Hälfte der Beträge der Mehrheit, und die Beträge der Minderheit III entsprechen der Hälfte der Beträge der Minderheit I.
In der Sache geht es im Wesentlichen um zwei Themenkreise: zum einen um die finanziellen Anpassungen aufgrund der Sistierung der Agrarpolitik 2022 plus, die Sie gerade eben genehmigt haben, und zum andern um die Frage, ob der Finanzrahmen wie üblich für vier Jahre oder lediglich für zwei Jahre festgelegt werden soll.
Die finanzielle Differenz zwischen dem Mehrheitsantrag und dem Minderheitsantrag I beträgt rund 176 Millionen Franken. 30 Millionen davon betreffen den Zahlungsrahmen für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz, damit die Zulagen für Verkehrsmilch ab 2022 erhöht werden [PAGE 504] können, d. h. erhöht im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates. Im Vergleich zu früheren Jahren wäre es insgesamt keine Erhöhung. 143 Millionen Franken betreffen die Frage, ob die Negativteuerung in Umsetzung der angenommenen Motion Dittli auch bei der Landwirtschaft angewendet werden soll oder nicht. Die Minderheit I spricht sich gegen eine Erhöhung der Milchzulagen aus und möchte, dass die Motion Dittli auch bei der Landwirtschaft angewandt wird.
Die Mehrheit demgegenüber ist für die Erhöhung der Milchzulagen und möchte auf die Teuerungskorrektur verzichten, im Wesentlichen mit dem Argument, dass andernfalls auch bei allen anderen Personalpositionen eine Minusteuerung zu berücksichtigen wäre. Es gehe hier nicht um irgendeinen Zahlungsrahmen, vielmehr gehe es konkret um das Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte. Weiter führt die Mehrheit ins Feld, der Zahlungsrahmen bliebe damit ungefähr gleich hoch wie jener für die Jahre 2018 bis 2021. Es gehe nicht darum, die Mittel für die Landwirtschaft zu erhöhen, sondern sie auf ihrem Niveau zu halten.
Eine Kürzung der Direktzahlungen ist aus Sicht der Mehrheit zudem nicht angebracht, da die Einkommen in der Landwirtschaft immer noch viel tiefer sind als die Einkommen in vergleichbaren Berufen. Mit dem Strukturwandel gebe es zwar weniger Betriebe, die Landwirtschaft erfülle jedoch immer noch Leistungen im gleichen Umfang. Die Ausgaben für die Landwirtschaft seien seit fast zwanzig Jahren in absoluten Zahlen stabil und im Verhältnis zu den anderen Ausgaben rückläufig. Die Anforderungen und Erwartungen an die Bauernfamilien jedoch würden stets zunehmen.
Ich komme zum zweiten Themenkreis und damit zur Frage, ob der Zahlungsrahmen für vier oder für zwei Jahre festgelegt werden soll. Die Minderheiten II und III wollen mit der Halbierung des Planungshorizonts Druck machen, damit die Agrarpolitik 2022 plus nach zwei Jahren auch wirklich an die Hand genommen wird. Die Mehrheit hält dagegen mit dem Hauptargument, der Vierjahresrhythmus sollte nur schon aus Effizienzgründen wie bei den anderen Rahmenkrediten beibehalten werden. Für die Administration bedeute ein zweijähriger Zahlungsrahmen einen grossen administrativen Mehraufwand. Zudem würde die Reduktion auf zwei Jahre für die Landwirtschaft eine grosse Unsicherheit bedeuten.
Schliesslich setzte sich in der Finanzkommission der Mehrheitsantrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen den Antrag der Minderheit I (Munz) durch, mit 15 zu 10 Stimmen gegen den Antrag der Minderheit II (Friedl Claudia) und mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen den Antrag der Minderheit III (Friedl Claudia).
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, deren Antrag zu folgen und die Minderheitsanträge I bis III abzulehnen.