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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-03-16

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-16

Wortprotokoll

Die Kommissionsmotion wurde unter dem Titel "Transparenz erhöhen, um Akzente zu setzen und dabei die Weiterentwicklung der Berufsbildung zu fördern" mit 20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen an der Kommissionssitzung vom 21. Januar 2021 gutgeheissen. Der Ursprung dieser Diskussion liegt unter anderem in der Beratung der letzten BFI-Botschaft, wo diese Frage mehrfach aufgetaucht war und nicht abschliessend geklärt werden konnte. Nach den Anhörungen im November 2020 muss diese Frage weiter vertieft werden.

Die Schweizer Berufsbildung ist weltweit einzigartig, aber auch sehr anspruchsvoll in der Umsetzung und Steuerung, da sie durch drei Akteure - Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt - gestaltet wird. Vergessen wir dabei nicht, dass sich rund zwei Drittel der Jugendlichen eines Jahrgangs entscheiden, eine Berufsbildung zu machen, und rund 12 Prozent aller beruflichen Grundbildungen von Erwachsenen über 25 Jahre abgeschlossen werden.

Deshalb wird der Bundesrat nun beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone zu erarbeiten und dem Parlament bis Ende 2022 vorzulegen. Hiermit setzen wir also im Hinblick auf die nächste BFI-Botschaft einen klaren Akzent. [PAGE 513]

Weshalb ist das so wichtig? Jährlich fliessen rund 3,6 Milliarden Franken der öffentlichen Hand, also von Bund und Kantonen, in die berufliche Grund- und die höhere Berufsbildung. Zusätzlich investieren die Betriebe rund 5 Milliarden Franken pro Jahr. Das Parlament beschliesst mit dem Zahlungsrahmen einen Beitrag, der dann in verschiedene Kredite fliesst. Damit investiert der Bund in die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen, löst unter anderem seit 2018 subjektorientierte Beiträge an vorbereitende Kurse aus, unterstützt das Eidgenössische Hochschulinstitut, finanziert eigene Projekte und bezahlt seit 2008 die Pauschalbeiträge an die Kantone aus.

Aktuell sieht das Berufsbildungsgesetz eine Richtgrösse für die Bundesbeteiligung an der Berufsbildung von 25 Prozent vor. Dieser Richtwert wurde 2012 erstmals erreicht und wird seither eingehalten oder sogar leicht übertroffen.

Da jedoch zu Jahresbeginn jeweils nicht genau bekannt ist, wie viel gebraucht wird, sind die Kantone das Ausgleichsgefäss. Den sogenannten Restbetrag aus diesem Gefäss, der jedoch den grössten Anteil darstellt, erhalten die Kantone dann als Pauschalen ausbezahlt. Diese Berechnungsgrundlage zeigt auf, dass die Pauschalbeiträge variieren können und dass somit eine längerfristige Planbarkeit und Steuerung nicht oder zu wenig gegeben ist.

Mit der vorliegenden Kommissionsmotion beauftragen wir den Bundesrat, anhand der erläuterten Aspekte, die über die Jahre angepasst wurden, nun zu prüfen, wie die direkten Ausgaben des Bundes von den Pauschalbeiträgen entkoppelt werden können, ohne dass damit automatisch mehr Geld ins System fliesst.

Zum Schluss: In der Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion wird die Verlinkung zum Postulat 21.3008 gemacht. Das Postulat wurde während der gleichen Kommissionsdebatte behandelt und angenommen. Die vorliegende Kommissionsmotion und das Postulat haben insofern einen Zusammenhang, als das Postulat zusätzlich zum Auftrag zu einer besseren Steuerung und Planbarkeit die Frage der Transparenz aufwirft, nämlich, wie die Kantone die erhaltenen Bundesmittel für die Berufsbildung genau einsetzen.

Wir bitten Sie, dem fast einstimmigen Beschluss unserer Kommission zu folgen und die Motion zu unterstützen, damit wir neben der Transparenz auch eine bessere Planbarkeit und Steuerung der Berufsbildungsfinanzierung erhalten und damit direkt die hochgelobte Berufsbildung stärken.