Lexipedia

Ritter Markus · Nationalrat · 2021-03-16

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-16

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, zuerst noch ein Wort an Kollegin Schneider Schüttel zu richten und ihr Gedächtnis etwas aufzufrischen. Die letzte Agrarreform haben wir hier im Jahr 2012 beraten. Trotz Beratung der Agrarreform hat die SP-Fraktion damals im Jahr 2012 einen Antrag auf Kürzung bei den Direktzahlungen unterstützt. Es nützt nichts, wenn Sie heute sagen, dass Sie den Kürzungsantrag nicht unterstützen würden, wenn wir die Beratung vornehmen würden. Sie würden den Antrag wahrscheinlich trotzdem mittragen und unterstützen. Das lehrt uns die Vergangenheit.

Der Ständerat hat am 14. Dezember 2020 einstimmig beschlossen, den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft für die Jahre 2022 bis 2025 zu gewähren. Die Mitte-Fraktion unterstützt beim Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft die Mehrheit der Kommission und damit im Grundsatz auch die Entscheide des Ständerates. Aufgrund eines Vorschlages der Verwaltung hat die Mehrheit der WAK-N gegenüber dem Entscheid des Ständerates zwei Präzisierungen vorgenommen. Der Zahlungsrahmen zur Förderung von Produktionsgrundlagen in Artikel 1 Buchstabe a soll um 3 Millionen Franken tiefer angesetzt werden, damit der Wille des Ständerates präzise umgesetzt wird. Dieser Umstand ist noch bedeutender bei Artikel 2 betreffend die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen. Mit diesen beiden Anpassungen ist der Zahlungsrahmen stimmig und bildet die Diskussion im Ständerat und auch jene in der WAK-N korrekt ab. Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Anpassungen.

Es liegen zwei Minderheitsanträge Bertschy zum Zahlungsrahmen vor, die von der Mitte-Fraktion beide abgelehnt werden. Die Minderheit I will den Zahlungsrahmen kürzen, dies unter anderem mit Bezug auf die Umsetzung der Motion Dittli. Ich darf an dieser Stelle einmal mehr erwähnen, dass der Landwirtschaft im Zahlungsrahmen für die letzten vier, ja für die letzten acht Jahre nie ein Teuerungsausgleich gewährt wurde. Der Bundesrat beantragte zuletzt mit der Agrarpolitik 2018-2021 in der Botschaft zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft Folgendes: "Aufgrund der Umsetzung der Massnahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 gehen diese Ausgaben im Zeitraum 2016-2021 nominell um durchschnittlich 0,6 Prozent pro Jahr leicht zurück. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Teuerung von 0,7 Prozent in dieser Periode [...] entspricht dies einem realen Rückgang von durchschnittlich 1,3 Prozent pro Jahr." (BBl 2016 4538)

Das war der Entwurf des Bundesrates. Das Parlament korrigierte diesen bei seinen Beratungen dann in dem Sinne, dass die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft für die Jahre 2018 bis 2021 nominell gleich hoch blieben wie in den Jahren 2014 bis 2017. Ein Teuerungsausgleich wurde nie gewährt. Jetzt wie die Minderheit I die Teuerung bei der Landwirtschaft gerade noch ausgleichen zu wollen, ist für die Mitte-Fraktion nicht mehr nachvollziehbar.

Zudem darf an dieser Stelle erwähnt werden, dass alle anderen Zahlungsrahmen für die kommenden vier Jahre gegenüber den vergangenen vier Jahren teilweise deutlich aufgestockt worden sind. Nur bei der Landwirtschaft beantragte der Bundesrat bzw. nun auch die Minderheit I (Bertschy) eine nominelle Kürzung.

Anzumerken ist an dieser Stelle auch, dass eine Kürzung der Direktzahlungen eine direkte Kürzung der Einkommen der Bauernfamilien bedeutet. Heute erreichen nur 20 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe das Vergleichseinkommen. Hier noch zu kürzen, würde sehr viele Bauernfamilien, gerade in Berg- und Randregionen, sehr direkt betreffen.

Wichtig ist auch zu wissen, dass keine Direktzahlungsart je Betrieb ausgerichtet wird. Sämtliche Direktzahlungen sind leistungsbezogen und auf die Verfassungsziele ausgerichtet. Sämtliche Direktzahlungen sind leistungsbezogen, sei es je Hektare im Berggebiet, je Normalstoss im Sömmerungsgebiet, je Hektare Biodiversitätsförderfläche, je Hochstammobstbaum und vieles mehr. Das Argument, weniger Betriebe brauchen auch weniger Direktzahlungen, sticht daher nicht, da bei weniger Betrieben die Leistungen der verbleibenden Betriebe grösser werden müssen.

Das Parlament dürfte in dieser Session die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", beschliessen. Mit der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative sind erhebliche Anstrengungen durch die Landwirtschaft im Umweltbereich notwendig. Die Umweltthemen aus der Agrarpolitik 2022 plus wurden denn auch in diese parlamentarische Initiative ausgegliedert und damit sogar vorgezogen. Mit weniger Mitteln im Bereich der Direktzahlungen können die immer weiter gehenden Ziele, die auch mit dieser parlamentarischen Initiative gesetzt werden, nicht erreicht werden. Es gilt, die Betroffenen als Beteiligte für diesen Prozess der Veränderung und den Weg, den wir einschlagen wollen, zu gewinnen. Mit einer Kürzung der Mittel für die Landwirtschaft würden hier die falschen Signale ausgesendet.

Die Minderheit II (Bertschy) will einen gekürzten Zahlungsrahmen nur für zwei anstatt für vier Jahre sprechen. Das macht keinen Sinn. Wir sprechen sämtliche Zahlungsrahmen für vier Jahre. Andernfalls könnten wir mit der Vorbereitung der Botschaft durch die Verwaltung, der Beschlussfassung durch den Bundesrat, der öffentlichen Vernehmlassung und der Beratung in beiden Räten jeweils direkt nach der Beschlussfassung des Zahlungsrahmens gleich wieder neu beginnen. So würden wir uns selber beschäftigen, ohne einen konkreten Nutzen zu erzielen.

Ob und wann die nächste Agrarreform nach der Sistierung beraten werden kann, wird von den Beratungen im Ständerat bei Vorliegen des Berichtes des Bundesrates zum Postulat 20.3931 abhängig sein. Wir werden diesen Prozess auf jeden Fall nicht verzögern, sondern wir haben ein Interesse daran, dass eine künftige Agrarpolitik auch diskutiert werden kann. Ich weiss aber nicht, ob es die Ständerätinnen und Ständeräte zu schätzen wüssten, wenn wir mit einem zweijährigen Zahlungsrahmen versuchen würden, Druck auf sie auszuüben. Meine Erfahrung zeigt eher das Gegenteil, nämlich dass die Ständeräte dann nicht bereit sind, auf[NB]eine[NB]solche[NB]Linie[NB]einzuschwenken. Ich würde davon ausgehen, dass es eher länger und nicht weniger lang dauern würde.

Aus diesen Überlegungen wird die Mitte-Fraktion bei Entwurf[NB]4, dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025, immer der Mehrheit der Kommission und damit im Grundsatz auch den Beschlüssen des Ständerates folgen.