Landolt Martin · Nationalrat · 2021-03-17
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-17
Wortprotokoll
Wir sind in der Differenzbereinigung. Im Wort "Differenzbereinigung" hat ja der Teil "Bereinigung" eine recht grosse Bedeutung. Ich glaube, es muss heute das Ziel sein, die Differenzen möglichst zu eliminieren, damit das Gesamtbild für die Sitzung der Einigungskonferenz heute Mittag einigermassen überschaubar wird.
Ich gebe Ihnen gerne die Haltung der Mitte-Fraktion zu einzelnen Artikeln bekannt.
In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e geht es ja um die Beschaffung oder Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern. Hier schreiben wir etwas ins Gesetz, was eigentlich überhaupt nicht neu ist. Wir haben bereits vor einem Jahr in beiden Räten die Motion Häberli-Koller 20.3268 angenommen. Wenn wir das heute auch noch ins Gesetz schreiben, machen wir grundsätzlich nichts anderes, als ein bereits platziertes Anliegen - quasi als Zeichen der Hartnäckigkeit - nochmals zu unterstreichen.
Bei Artikel 6a wird die Mitte-Fraktion den Präzisierungen des Ständerates bezüglich Impfnachweis zustimmen. Sie haben noch einen Antrag Grossen Jürg bekommen, der eine weitere Präzisierung aufzeigt, die nicht grundsätzlich falsch ist. Wir gehen aber davon aus, dass diese Präzisierung bereits im bestehenden Text enthalten ist, weil sich eine mögliche Genesung auch im Testergebnis niederschlagen wird. Es ist vielleicht erstrebenswert, wenn der Bundesrat heute zuhanden des Amtlichen Bulletins bestätigt, dass dies dann in der Verordnung noch im Detail ausgeführt wird.
Bei Artikel 9 schlagen wir Ihnen ebenfalls einen Kompromiss vor, indem wir an den Literae d und e festhalten und dort weiterhin eine Fristerstreckung bei Miete und Pacht verlangen, aber auf Litera f verzichten und damit die Kündigungen aus diesem Bereich herausnehmen.
Artikel 11a behandelt den viel diskutierten Schutzschirm für Veranstaltungen. Auch hier nehmen wir die Präzisierungen des Ständerates auf. Er hat vor allem rund um die Gesuchstellung und die Bewilligungen der Kantone ein paar Dinge präzisiert. Wir unterstützen aber auch die nochmaligen Präzisierungen unserer Kommission. Es ist grundsätzlich wichtig, festzuhalten, dass man bei solchen Gesuchsprüfungen natürlich auch irgendein Bild davon haben muss, was wann möglich sein könnte. Anders formuliert: Wenn der Bundesrat und die Kantone diese Gesuche vernünftig prüfen möchten, braucht es minimale Lockerungsszenarien.
Bei Artikel 12 Absatz 1bis gehen wir ebenfalls einen weiteren Schritt auf Ständerat und Bundesrat zu, indem wir den 60 Prozent als Umsatzgrenze für die Härtefalldefinition zustimmen. Wir möchten aber mit einer weiteren Ergänzung zumindest eine Ausnahmeregelung einbringen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, in Ausnahmefällen die Grenze auf 75 Prozent zu erhöhen, so wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt.
Bei Artikel 12 Absatz 1quinquies nähern wir uns auf ähnliche Art und Weise dem Ständerat an. In Buchstabe d möchten wir auch eine Ergänzung bei der Bemessung der Eigenleistungen machen, möchten aber zusätzlich eine minimale Umsatzschwelle von 150 Millionen Franken einführen - dies ebenfalls gemäss Kommissionsmehrheit.
Eine weitere Präzisierung ist auch mit Artikel 12 Absatz 1septies-a geplant, für Fälle, in denen ein mit Härtefallmassnahmen unterstütztes Geschäft aufgegeben und verkauft wird oder allenfalls in Konkurs geht.
Bei Artikel 12 Absatz 3bis unterstützen wir die Minderheit Aeschi Thomas. Wir möchten dort daran festhalten, dass A-Fonds-perdu-Beiträge die ungedeckten Fixkosten nicht übersteigen dürfen.
Bei Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b unterstützen wir eine weitere Präzisierung in Bezug auf die Unterstützungskriterien beim Spitzensport - auch hier gemäss Kommissionsmehrheit.
In Artikel 15 Absatz 1 geht es um die minimale Umsatzeinbusse für die Entschädigung des Erwerbsausfalls. Auch hier schlagen wir Ihnen die Unterstützung eines klassischen Kompromisses vor. Der Ständerat schlägt mit 30 Prozent eine Kompromisslösung zwischen den 40 Prozent im Entwurf des Bundesrates und den 20 Prozent gemäss dem Beschluss des Nationalrates vor. Das ist ein gangbarer Weg, den wir ebenfalls gehen werden.
Zusammenfassend: Mit Ausnahme der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 12 Absatz 3bis wird die Mitte-Fraktion immer die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen. Wir gehen damit einen weiteren Schritt auf den Ständerat zu und hoffen, dass der Ständerat dann im Rahmen der Einigungskonferenz auch den einen oder anderen Schritt in unsere Richtung unternehmen wird.