Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-03-17
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-17
Wortprotokoll
Ich entschuldige mich für meine vorherige Abwesenheit. Ich habe die Geschwindigkeit des Präsidenten völlig unterschätzt. Um die Beratungsgeschwindigkeit aufrechtzuerhalten, spreche ich nun zu beiden parlamentarischen Initiativen gleichzeitig. [PAGE 298]
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 4 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Ihnen, Folge zu geben.
Die Initiativen verlangen, dass das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen in dem Sinne anzupassen sei, dass die Anforderungen an die Beteiligung der Sozialpartner im Vergleich zum geltenden Recht etwas gesenkt werden.
Der Gesamtarbeitsvertrag ist in der Schweiz das tragende Mittel des sogenannten Kollektivarbeitsrechts. Das ist eine sehr erfolgreiche schweizerische Eigenart. Heute sind ungefähr 50 Prozent aller Arbeitnehmenden in diesem Lande einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Ein Gesamtarbeitsvertrag ist, wie es das Wort sagt, ein Vertrag zwischen den Arbeitgebendenverbänden und den Arbeitnehmendenverbänden. Die Gesamtarbeitsverträge kommen grundsätzlich rein privatrechtlich zustande, können aber allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heisst, dass ein Vertrag eigentlich zum Gesetz wird und für eine gesamte Branche gilt. Allgemeinverbindlich erklärt werden - das ist ein grosser Schritt - kann ein Gesamtarbeitsvertrag unter folgenden Bedingungen: wenn mindestens 50 Prozent der Arbeitgeber eines Wirtschaftszweiges ihm angehören, das ist das sogenannte Arbeitgeberquorum, und wenn ihm mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmenden einer Branche angehören, das ist das Arbeitnehmerquorum.
In gewissen Fällen ist es schwierig, dieses Quorum zu erreichen. Deshalb möchten die beiden parlamentarischen Initiativen in diesem Bereich die Schwelle auf der Seite der Arbeitgeber senken.
Die beiden Vorstösse haben eine etwas eigenartige und gewundene Geschichte. Wir sind hier in der Differenzbereinigung. Die WAK des Nationalrates wollte bzw. hat zunächst Folge gegeben. Die WAK des Ständerates hat jedoch ihre Zustimmung verweigert. Danach hat dann die WAK des Nationalrates dem Nationalrat beantragt, auch keine Folge zu geben, im Sinne des Ständerates. Der Nationalrat hat dann aber entgegen seiner Kommission beschlossen, den beiden Initiativen Folge zu geben. Deshalb befasste sich die WAK-S nun zum zweiten Mal mit diesem Anliegen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, wie gesagt, mit 9 zu 4 Stimmen, den Initiativen keine Folge zu geben, und zwar insbesondere mit der Begründung, dass es nicht sein darf, dass eine Minderheit von Arbeitgebern einer Mehrheit der Arbeitgebenden die Allgemeinverbindlicherklärung aufzwingen könnte. Die Mehrheit der Kommission befürchtet, dass mit der verlangten Änderung gerade in Branchen, in denen viele kleine Player sind und einige grosse dominieren, kleinere und mittlere Betriebe majorisiert werden könnten, obwohl sie selber die Mehrheit der Unternehmungen darstellen. Das würde dann nämlich einen Grundsatz des kollektiven Arbeitsrechts der Schweiz und einen Grundsatz der Allgemeinverbindlicherklärung untergraben.
Zugunsten der kleinen und mittleren Betriebe beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission also, keine Folge zu geben.