Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2021-03-17

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-17

Wortprotokoll

Dann holen wir weiter Zeit auf.

Nationalrat Lukas Reimann beauftragt mit dieser Motion den Bundesrat, die örtliche Zuständigkeit bei Beschwerden im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringungen und der Verfügungen der Kesb klar zu regeln. Diese Motion wurde am 20.[NB]Dezember 2019 im Nationalrat eingereicht und am 19.[NB]Juni 2020 ohne Gegenstimme im Nationalrat angenommen. Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen, und auch Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen.

Das Recht der fürsorgerischen Unterbringung ist als Teil des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2013 in Kraft getreten. Insbesondere bei der fürsorgerischen Unterbringung haben sich offene Fragen gestellt, weil das neue Recht auch die medizinische Zwangsbehandlung regelt. Es betrifft auch die Frage der Institutionen in den Kantonen. Gewisse Kantone haben keine eigenen Institutionen; dies führt dazu, dass eine Massnahme in einem Kanton angeordnet wird und in einem anderen Kanton vollzogen werden muss.

Die Motion nimmt nun das Spezialthema dieser örtlichen Zuständigkeit auf. Der Motionär hat in seiner Begründung zu Recht einzelne Beispiele von Kantonen aufgeführt, welche zeigen, dass die Zuständigkeit je nach Kanton sehr verschieden geregelt ist und es daher in solchen Verfahren zu negativen wie positiven Kompetenzkonflikten kommen kann. Das Anliegen ist berechtigt. Das Bundesamt für Justiz hat bereits eine breit angelegte Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung in die Wege geleitet. Ein Teil dieser Evaluation nimmt sich auch der Kompetenzkonflikte an.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen daher zusammen mit dem Bundesrat die Annahme der Motion. Bei einer nächsten Revision kann sie dann umgesetzt werden.