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Rieder Beat · Ständerat · 2021-03-17

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-17

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen verlangt, dass der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin sowie die stellvertretenden Bundesanwältinnen oder Bundesanwälte bis zum 68. Altersjahr im Amt bleiben dürfen.

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung der ersten Phase. Die RK-S hat der Einreichung dieser Kommissionsinitiative am 3. Dezember 2020 mit 11 zu 2 Stimmen zugestimmt. Unsere Schwesterkommission hat ihr dann jedoch mit Beschluss vom 14. Januar 2021 etwas überraschend mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht zugestimmt. Die Gerichtskommission, die ja eigentlich der Auslöser dieser Kommissionsinitiative ist, hat seinerzeit einen entsprechenden Antrag noch mit 14 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen und lanciert, weshalb die RK-S erst aktiv geworden ist.

In der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen gab es ausser einem einzigen Argument keine Gründe gegen diese Gleichstellung der Alterslimite bei der Bundesanwaltschaft mit derjenigen bei allen anderen hohen Justizämtern in der Schweiz, sei es beim Bundesgericht, beim Bundesstrafgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht. Ausschlaggebend für die Ablehnung dieser parlamentarischen Initiative bei der RK-N war das Argument, nicht einen bestimmten Kandidaten, der sich zu jenem Zeitpunkt um das Amt des Bundesanwalts beworben hatte, begünstigen zu wollen; man wollte keine Lex specialis für diesen Kandidaten schaffen.

Ihrer Kommission ging es und geht es aber nicht darum, irgendeine bestimmte Person im Rahmen des Auswahlverfahrens für das Amt des Bundesanwalts zu begünstigen. Die entsprechende Regel entspricht einfach nicht mehr dem heutigen Status der Alterslimiten bei allen anderen wichtigen Justizämtern in der Schweiz und ist zudem geschlechterdiskriminierend, da ja eine Bundesanwältin gegenüber einem Bundesanwalt dann noch ein Jahr vorher aus dem Amt ausscheiden müsste. Es handelt sich daher um eine Vereinheitlichung der Alterslimite bei den höchsten juristischen Ämtern in der Schweiz.

Ihre Kommission kam zum Schluss, dass es keine stichhaltigen Argumente gegen diese von der Kommissionsinitiative verlangte Änderung gab und gibt. Es handelt sich nicht um eine Spezialgesetzgebung für eine Person, die sich um das Amt des Bundesanwalts bewarb oder bewirbt, sondern um eine gesetzliche Anpassung der Alterslimite an die in anderen Bereichen bereits seit Jahren bestehenden Alterslimiten.

Ihre Kommission hat darauf verzichtet, diese parlamentarische Initiative in einem besonderen Verfahren fortzusetzen und durchzudrücken. Ein solches Sonderverfahren hätte in der Tat den Eindruck erwecken können, dass man für die Wahl des Bundesanwalts einer bestimmten Person eine bessere Ausgangslage ermöglichen möchte. Das wollte man aber nicht.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat daher den Weg des ordentlichen Verfahrens eingeschlagen. Wir haben daher auch der Gerichtskommission mit diesem Entscheid signalisiert, dass mit dieser Regelung nicht für die Wahl eines Bundesanwalts im März 2021 gerechnet werden kann. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hält aber an dieser Kommissionsinitiative fest, möchte diese geschlechterdiskriminierende Regelung endgültig bereinigen und die Altersschwelle den üblichen Altersschwellen vergleichbarer Mandate anpassen.

Wir bitten Sie daher, dieser Kommissionsinitiative Folge zu geben. In der Kommission erfolgte der Entscheid für diese Kommissionsinitiative ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen.