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Sauter Regine · Nationalrat · 2021-03-17

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-17

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt diese Initiative mehrheitlich ab. Sie ist zu extrem, und sie geht vor allem weit über das hinaus, was für einen wirksamen Jugendschutz sinnvoll und nötig ist.

Auch wenn man ein Gefährdungspotenzial von Raucherwaren anerkennt, ist es, so unsere Meinung, nicht zwingend, sämtliche Prinzipien einer liberalen Wirtschaftsordnung auszuschalten. Tabakprodukte sind Konsumgüter, die legal in den Verkehr gebracht, gekauft und konsumiert werden können. Deshalb muss es der produzierenden Industrie auch möglich sein, sie in gewissem Masse zu bewerben.

Mit ihrer Forderung, jegliche Werbung zu verbieten, die Kinder und Jugendliche erreicht, führt die Initiative zu einem faktischen Totalverbot von Werbung. Es ist eben nicht so, wie meine Vorrednerin erklärt hat, dass Werbung ja nach wie vor möglich sei, wenn sie Jugendliche nicht erreiche. Können Sie mir bitte sagen, wo das noch der Fall sein soll, wenn man überhaupt gewisse Konsumentinnen und Konsumenten erreichen will? Ich kann mir hier nichts vorstellen. Dies ist wirklich unverhältnismässig und verletzt letztlich auch die Wirtschaftsfreiheit in erheblichem Masse.

Der berechtigte Jugendschutz darf nicht als Vorwand benutzt werden, um vollständige Kommunikations- und Werbeverbote für legale Produkte einzuführen. Wir sprechen hier im Übrigen auch nicht von etwas Abstraktem, das möchte ich schon noch sagen, sondern von einer Industrie, die auch in der Schweiz tätig ist und hier Arbeitsplätze schafft. Diesen Unternehmen muss es genauso möglich sein, ihre Produkte zu bewerben und zu vertreiben, wie dies anderen Produzenten von Konsumgütern auch möglich ist. Im Übrigen sind die Branchen bereits auch selber tätig geworden und haben Vereinbarungen abgeschlossen. Man bekennt sich zum Jugendschutz, hat ein Verkaufsverbot für Minderjährige vereinbart und sich freiwillig darauf geeinigt, dass sich die Tabakwerbung ausschliesslich an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten richten darf. Zudem bestehen auch bereits weitergehende kantonale Vorschriften.

Ich erinnere Sie im Übrigen daran, dass wir in diesem Parlament zurzeit daran sind, das Tabakproduktegesetz zu beraten. Dieses enthält zielgerichtete Bestimmungen zum Schutz Jugendlicher, insbesondere ein Verkaufsverbot, und das ist auch der richtige Weg. Das ist sinnvoll, und das tragen wir auch mit. Wir anerkennen, dass es einen gewissen Handlungsbedarf gibt. Diesen regeln wir im Gesetz. Es werden mit diesem neuen Gesetz denn auch nur die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen - aber immerhin dies -, um dem Jugendschutz angemessen Rechnung zu tragen. Eine Bestimmung auf Verfassungsstufe, wie das nun die Initiative will, ist überflüssig und unnötig.

Ich bitte Sie entsprechend, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.