Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-03-17
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-17
Wortprotokoll
Wir haben im Zusammenhang mit der Volksinitiative eine etwas spezielle Situation, indem sich die Kommission zwar sehr intensiv mit dem Entwurf zum Tabakproduktegesetz, aber eigentlich nicht mit der Initiative befasst hat, am Schluss aber trotzdem darüber abgestimmt hat, ob sie die Initiative zur Annahme empfehlen will oder nicht. Die Kommission hat mit 16 zu 9 Stimmen entschieden, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Um den Zusammenhang zu sehen, ist es vielleicht auch noch wichtig, kurz auf die Entstehungsgeschichte einzugehen. Einige erinnern sich, dass wir bereits im Jahr 2015 in der Kommission und auch im Parlament einen ersten Entwurf für ein Tabakproduktegesetz auf dem Tisch hatten. Wir haben damals beschlossen, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen, eigentlich aus dem Grund, dass die Werbeeinschränkungen als zu stark eingeschätzt wurden. Es wurde dann ein zweiter Entwurf des Tabakproduktegesetzes an das Parlament überwiesen. Darin sind nicht dieselben, aber ähnliche Werberestriktionen vorgesehen, dies hauptsächlich mit Bezug zum Jugendschutz.
Trotzdem wurde 2019 diese Volksinitiative eingereicht. Sie würde - im Gegensatz zu dem, was bis anhin bei der Gesetzesvorlage beraten wurde - dazu führen, dass faktisch keine Werbung für Tabakprodukte mehr möglich wäre. Die Gesetzesdebatte, die wir aktuell führen, folgt im Moment - zumindest nach der Beratung im Nationalrat - der Idee, sich wirklich auf den Jugendschutz zu konzentrieren. Sie haben es mitbekommen: Der Ständerat hat sich sehr stark den Anliegen der Initiative angenähert.
Wenn wir die Meinung der Kommission wiedergeben wollen, die sich mit 16 zu 9 Stimmen für die Ablehnung der Initiative ausgesprochen hat, dann sehen wir, dass es ein bisschen ähnliche Argumente sind, wie sie auch im Rahmen der Gesetzesberatung im Nationalrat geäussert worden waren. Es geht aus Sicht der Mehrheit im Grundsatz um folgende Frage: Will man ein faktisches Totalverbot der Werbung, oder will man versuchen, mit pragmatischen, einigermassen verhältnismässigen Massnahmen den Hebel dort anzusetzen, wo sich, so glaube ich, alle einig sind, also beim Jugendschutz?
Bei der Frage, wohin ein totales Verbot führen würde, wie es die Folge einer Umsetzung der Initiative wäre, stehen verschiedene Argumente im Vordergrund. Es gibt einen rein wirtschaftlichen Aspekt, da wir uns bewusst sein müssen, dass wir hier trotzdem immer noch von sich legal im Handel befindenden Produkten sprechen, an denen der Bund im Zusammenhang mit den Steuern zum Teil noch mitverdient. Deshalb ist eine Mehrheit der Meinung, dass ein totales Werbeverbot einen unverhältnismässigen Eingriff in die Markt- und Handelsfreiheit bedeuten würde. Ein zweites Argument, das auch mehrfach geäussert wurde, ist ebenfalls im wirtschaftlichen Bereich zu suchen. Dort geht es aber eher um den Bereich des Sponsorings. Wir wissen alle, dass gewisse Veranstaltungen - nebst den Medien, die auch von der Werbung leben - kleinere Chancen hätten, finanziell über die Runden zu kommen, wenn die Einschränkung hier so stark wäre, dass nichts mehr möglich wäre.
Diese und ähnliche Überlegungen wurden in der Beratung des Tabakproduktegesetzes geäussert und haben in dem Sinn auch dazu geführt, dass die Mehrheit der Kommission die Initiative letztlich zur Ablehnung empfiehlt. Noch einmal: Ich glaube, alle, die am Tabakproduktegesetz arbeiten - egal ob Mehr- oder Minderheit -, sind sich einig, dass im Vordergrund wirklich der Jugendschutz stehen muss. Wieweit man darüber hinaus in Richtung Totalverbot gehen will, ist eine Einschätzung, die nichts mit politischer Positionierung links, rechts oder in der Mitte zu tun hat - das muss jeder und jede für sich entscheiden. Das Hauptziel des Jugendschutzes sollte man nicht aus den Augen verlieren. Aus Sicht der Mehrheit ist es aber auch mit pragmatischen, verhältnismässigen Lösungen zu erreichen; es braucht für einen echten Jugendschutz kein Radikalverbot.