Burgherr Thomas · Nationalrat · 2021-03-17
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-17
Wortprotokoll
Die vorliegende Initiative will jede Art von Werbung für Tabakprodukte, welche Kinder in irgendeiner Form erreichen kann, vollständig verbieten. Somit wäre die Bewerbung eines legalen Produkts weitgehend verunmöglicht. Es wäre ein Novum und unverständlich, wenn legal produzierte und legal erhältliche Produkte nicht mehr beworben werden könnten. Ich erachte dies als nicht zulässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. So wird auch die Informationsfreiheit der Konsumenten stark beschnitten. Diese Massnahme wäre völlig falsch und unverhältnismässig. Ich stehe für einen freiheitlichen und liberalen Staat ein. Da haben solche Verbote nichts zu suchen.
Die Werbefreiheit ist durch unsere Bundesverfassung garantiert und ist ein Teil unserer Wirtschaftsfreiheit. Einschränkungen eines verfassungsmässig garantierten Rechts müssen angemessen und zweckmässig sein. Diese Initiative verletzt diese verfassungsmässige Voraussetzung und ist daher abzulehnen.
Hier wird der Jugendschutz, welchen ich unterstütze, als Vorwand benutzt, um ein Kommunikations- und Werbeverbot einzuführen. Ein generelles diesbezügliches Verbot schiesst über das Ziel des Jugendschutzes hinaus. Dies ist unverhältnismässig und entmündigt die erwachsenen Leute in diesem Land.
Das Problem ist bekannt, denn bereits nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben darf Tabakwerbung nicht speziell an Jugendliche unter 18 Jahren gerichtet sein. Aber auch die Tabakbranche selber hat eigenverantwortlich wirksame Selbstbeschränkungen erlassen. So darf zum Beispiel keine Werbung in Printprodukten, welche nicht über eine Leserschaft von mindestens 80 Prozent Erwachsene verfügen, geschaltet werden. Stark betroffen wäre auch die bereits arg gebeutelte Werbebranche. [PAGE 550]
Ein Verbot von Werbung kann auch einem Innovationsverbot gleichkommen. Es kann sich sogar kontraproduktiv auswirken, denn Investitionen in Forschung und Entwicklung von neuen und vielleicht auch weniger schädlichen Produkten würden weniger getätigt - wenn aber doch, könnten sie am Markt ohne Werbung nicht mehr bekannt gemacht werden.
Ich befürchte, dass mit einer Annahme Gelüste aufkommen würden, dieses Verbot auf andere Konsumgüter auszudehnen; dies könnte vielleicht Alkohol, gewisse Nahrungsmittel oder sogar Fahrzeuge betreffen. Auch das will ich nicht. Ich befürworte einen konstruktiven Jugendschutz. Dieser soll im Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten umgesetzt werden, das aktuell in diesem Haus beraten wird. Wichtig für die Jugendlichen ist diesbezüglich eine zielgerichtete Prävention, die im Besonderen eigenverantwortlich im Elternhaus und im privaten Rahmen stattfinden soll. Im Weiteren sollen Kinder und Jugendliche auch lernen, richtig mit verschiedenen Kommunikationsinhalten in der Werbung umzugehen. So werden sie zu mündigen Personen und Bürgern.
Die vorliegende Initiative schiesst weit über das Ziel hinaus, ist nicht zielgerichtet und kann sogar kontraproduktiv wirken. Daher bitte ich Sie, diese schädliche Initiative abzulehnen.