Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-03-17
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-17
Wortprotokoll
Der Entwurf zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, welchen wir heute beraten, betrifft ein neues Gesetz. Wie es zu diesem Entwurf gekommen ist, möchte ich Ihnen zu Beginn in aller Kürze schildern:
Vor fünfzehn Jahren war es, als die Branche - das heisst die Film- und Videobranche - auf die Kantone zuging, denn ab welchem Alter ein Film oder ein Videospiel zugelassen wird, entschieden damals die Kantone. Dies führte zum Teil zu sehr abstrusen Situationen. In der Kommission wurde uns von einem Trickfilm berichtet, der alleine in den drei Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn sieben verschiedene Alterseinstufungen erhalten hatte. Konkret heisst das: Wenn Sie mit Ihren Kindern im Zug von Bern nach Genf unterwegs waren und Ihre Kinder diesen Film schauten, dann machten sie das zeitweise legal, je nachdem, wo der Zug gerade durchfuhr, ab und zu waren sie illegal unterwegs. Dass dies für ein kleines, föderalistisches Land wie die Schweiz eine suboptimale Variante von Jugendschutz darstellte, das war für alle Akteure klar. So entstand die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film, die von nun an schweizweite Empfehlungen herausgab.
Doch mit dem heutigen Medienkonsum unserer Kinder ist auch diese Lösung nicht mehr zeitgemäss, denn der klassische Film im Kino macht nur noch einen kleinen Teil aus. Streaming und Videospiele haben in den letzten zwei Jahrzehnten massiv zugelegt. So erklärte man uns im ausführlichen Oktober-Hearing in der Kommission, dass alleine der Videospielmarkt heute doppelt so gross ist wie[NB]der[NB]Kino- und Musikmarkt zusammen. Und bei diesem Video-/Computerspielmarkt geht es primär um internationale Inhalte auf internationalen Plattformen. Konkret heisst das: Es braucht entsprechende international kompatible Lösungen und Regelungen für die neuen Medien.
Am 11. September des letzten Jahres präsentierte der Bundesrat die entsprechende Botschaft und den Gesetzentwurf. Ziel des Gesetzes ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, welche ihre Entwicklung gefährden könnten. Es geht namentlich um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen. Schweizweit werden alle Kinos, Detailhändler, Online-Versandhändler und Abrufdienste zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Zudem werden auch Anbieterinnen und Anbieter von Plattformdiensten für Videos - zum Beispiel Youtube - in die Pflicht genommen. Mit dem vorliegenden Gesetz wird es zudem eine Angleichung an die EU-Richtlinien geben, die vor drei Jahren revidiert worden sind.
Die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle sollen von den Akteurinnen und Akteuren im Film- und Videospielbereich selbst entwickelt werden. Sie müssen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und eine Jugendschutzregelung erarbeiten, die sie dem Bundesrat zur Verbindlicherklärung vorlegen. Bund und Kantone übernehmen überwachende Funktionen.
Eine Minderheit der WBK-N will auf das Gesetz nicht eintreten. Die Selbstregulierung der Branche sei genügend, das Gesetz sei überflüssig, und primär stünden beim Jugendschutz die Eltern in der Pflicht, so hiess es.
Mit 17 zu 8 Stimmen stimmte jedoch unsere Kommission klar für Eintreten. Die Mehrheit ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz einverstanden, möchte jedoch vor allem in zwei Bereichen noch nachbessern: erstens bei den Mikrotransaktionen in Videogames - das sind plötzlich erscheinende Einkaufsangebote mit realem Geld, welche die Spieloptionen verbessern, sogenannte In-App-Käufe -; zweitens bei der Steigerung der Medienkompetenz von Jugendlichen, also in der Prävention. Hier hat die Kommission denn auch mit 14 zu 8 Stimmen das Postulat 20.4343 verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht zusammen mit den Kantonen und weiteren Akteuren ein Massnahmenpaket zu schnüren, und zwar in den Bereichen Bildung, Prävention, Behandlung und [PAGE 566] Risikoverminderung. Über dieses Postulat 20.4343 werden wir gleich nach der Gesamtabstimmung befinden.
Eine Zweidrittelmehrheit der WBK-N empfiehlt Ihnen, das Postulat anzunehmen und auch auf den Gesetzentwurf einzutreten.