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Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-03-17

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-17

Wortprotokoll

Durch die rasante digitale Transformation haben sich die Medien- und Spielgewohnheiten der Kinder und Jugendlichen deutlich verändert. Video- und Computerspiele erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und sorgen für Gesprächsstoff unter den Jugendlichen. Das erlebe ich regelmässig in meiner Schulklasse. Sowohl das Angebot als auch der Zugang zu den Medien- und Spielinhalten haben sich stark vereinfacht und diversifiziert. Generell kann gesagt werden, dass das Alter, in[NB]welchem[NB]die[NB]Kinder mit der Nutzung elektronischer Medien beginnen, sinkt, während die Zeit, die sie damit verbringen, zunimmt.

Zur Ausgangslage: Die Nutzung von Online-Filmen und -Videospielen ist in der Schweiz kaum reguliert. Die kürzlich veröffentlichte Studie "EU Kids online Schweiz" zeigt Lücken auf. Die meisten Jugendlichen waren mit Risikosituationen konfrontiert, insbesondere mit problematischen Inhalten in den Bereichen Gewalt, Hass, Sex oder Drogen. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Schutz der Minderjährigen in Bezug auf die Mediennutzung und in Bezug auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit.

Gegenwärtig ist die Regelung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich von Filmen und Videospielen komplex und unübersichtlich, und der Schutz vor unangemessenen Inhalten ist beispielsweise bei On-Demand-Plattformen gesetzlich nicht gewährleistet. Dies ist umso brisanter, als Kinder und Jugendliche Filme und Videospiele auf vielen Kanälen und auch standortunabhängig ohne die Unterstützung oder Kontrolle der Eltern konsumieren können. Die Regulierungen beruhen weitgehend auf unverbindlichen Selbstregulierungen der Dachverbände. Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen unterscheiden sich je nach Medienart. Die Kantone kennen unterschiedliche Gesetze.

Das vorliegende Gesetz schliesst eine Lücke; damit will der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen ebendiese Lücke schliessen. Das Gesetz hat eine langjährige Geschichte, und es stellt einen ersten minimalen einheitlichen Standard auf nationaler Ebene im Bereich Jugendschutz für Film und Videospiele dar. Dabei wird auch eine Angleichung an das Schutzniveau der EU vollzogen und damit ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleistet. So sollen beispielsweise Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten im Bereich Film und Videospiele ein System zur Altersüberprüfung einrichten. Bei Videoportalen soll zudem die elterliche Kontrolle ermöglicht werden.

Die sozialdemokratische Fraktion sieht folgende drei Schwerpunkte in der Vorlage:

1.[NB]Die Prävention: Prävention ist für einen wirksamen Schutz zwingend. Der Videospielkonsum sollte deshalb von Massnahmen in den Bereichen Erziehung, Prävention und Medienkompetenz begleitet werden. Es ist erfreulich, dass der Bundesrat die bisherigen Präventionsmassnahmen im Rahmen des nationalen Programms "Jugend und Medien" fortführen will. Trotzdem braucht es ergänzend eine gesetzliche Regelung der Medienprävention. Auch die von der WBK kontaktierten Organisationen bekräftigen, dass die derzeitigen Präventions- und Beratungsangebote mit dem Fokus Videospielsucht für Minderjährige ungenügend sind.

2.[NB]Mikrotransaktionen: In den letzten Jahren hat die Einführung des Geschäftsmodells "Free to play" und "Pay to win" den Videospielmarkt grundlegend verändert. Dieses Geschäftsmodell, das auf Mikrotransaktionen, also auf optionale Zusatzkäufe, abzielt, erhöht die Suchtgefahr stark. Deshalb braucht es da auch Regulierungen, welche die sozialdemokratische Fraktion in der Detailberatung unterstützen wird.

3.[NB]Jugendschutzorganisationen: Diese dürfen nicht allein aus Vertretungen der Branche bestehen. Es braucht auch Expertinnen und Experten aus den Bereichen Sucht, Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Sozialarbeit und Gesundheit.

Ich komme zum Schluss: Die SP-Fraktion unterstützt vollumfänglich das vorliegende Gesetz mit dem Ziel, Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten besser zu schützen. Wir stehen in der Verantwortung, den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in Bezug auf Film- und Videospielinhalte heute zu regeln. Wir sind für Eintreten.