preparatory:AB 280025
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-17
Wortprotokoll
Die rasante Entwicklung neuer Technologien, das riesige Angebot an Videos und Games und das veränderte Nutzungsverhalten sind grosse Herausforderungen für Eltern und Lehrpersonen. Während das Eintrittsalter für die Nutzung verschiedener elektronischer Medien stetig sinkt, steigt gleichzeitig die Gesamtdauer der Zeit, die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag mit Medien verbringen. Zudem verlagert sich die Mediennutzung immer mehr weg von der reinen Konsumation hin zur Interaktion und Kommunikation und zur Selbstdarstellung. Das Smartphone ist mittlerweile für die Jugendlichen zum ständigen Begleiter geworden. Nebst Vergnügen und Bequemlichkeiten, wir wissen es, lauern auch viele Gefahren für die Kinder und Jugendlichen bis hin zur Handysucht. Experten vermuten, dass 17 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz daran leiden.
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen gemäss Zweckartikel Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Es geht namentlich um die Darstellung von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen.
Die Schweiz orientiert sich beim vorliegenden Bundesgesetz an der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, geht bei der Umsetzung jedoch klar darüber hinaus. So fehlt eine Abstufung der potenziellen Schäden eines Medieninhalts. Demnach ist auch eine Abstufung der zu treffenden Schutzmassnahmen nicht vorgesehen, was für die Anbieter solcher Inhalte mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist. Die Verantwortung zur Beaufsichtigung wird de facto von den Eltern an die Anbieter delegiert, welche diese Verantwortung ja gar nicht wahrnehmen können. Wie soll ein Streaming-Dienst sicherstellen, dass Inhalte, die gerade wiedergegeben werden, nicht auch von Minderjährigen betrachtet werden?
Wie schon bei der Begründung meines Nichteintretensantrages möchte ich auch hier hervorheben, dass die SVP-Fraktion selbstverständlich für wirksamen Jugendschutz ist. Die Verantwortung liegt jedoch bei den Eltern, ihren Kindern auch im Medienkonsum Leitplanken zu setzen, altersgerechte Inhalte zu wählen, die Kinder bei ihrem Medienkonsum zu begleiten und, ganz wesentlich, ihren Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medien vorzuleben. Wie bei [PAGE 567] allem im Leben kommt es auch hier auf das Handling, die Dosierung und auf das Mass an.
Gefährlich wird es, zu glauben, die Verantwortung für die Kinder und deren Schutz delegieren zu können, und sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Eltern kennen ihr Kind am besten. Sie können einschätzen, ob Videos oder Games überhaupt infrage kommen und, wenn ja, welches Video oder welches Game zu welcher Zeit geeignet ist. Denn jedes Kind reagiert anders.
Somit komme ich gleich auch zu meinen Minderheiten. Im erwähnten Sinne bittet Sie nämlich die SVP-Fraktion, den folgenden Minderheiten zuzustimmen:
Die erste Minderheit Herzog Verena bei Artikel 1, Artikel 5 Buchstabe h, Artikel 8 Absatz 2bis und Artikel 11 Buchstabe cbis betrifft die Mikrotransaktionen. Mikrotransaktionen, bei denen Kinder oder Jugendliche nach einer gewissen Zeitdauer beim Videospiel plötzlich Geld einsetzen müssen, um noch weiterspielen zu können, sind - zugegeben! - eigentlich eine hinterlistige Sache. Mikrotransaktionen sind sogenannte In-App-Käufe. Sie haben gemäss Angaben der Verwaltung zwischen 2018 und 2019 um 15 Prozent zugenommen. Der Spieler kann ein Game zwar gratis herunterladen, wird dann aber zum In-App-Kauf aufgefordert. Allerdings sind diese Spiele, auch nach Aussage der Verwaltung, erstens gekennzeichnet. Zweitens liegt es in meiner Entscheidung, ob ich meinem Kind eine Kreditkarte zur Verfügung stellen will. Auch wenn es Kreditkartenunternehmen geben soll, die Kreditkarten bereits für Kinder ab zwölf Jahren anbieten, wäre es mir nie in den Sinn gekommen, meinen Kindern in diesem Alter eine Kreditkarte zur Verfügung zu stellen.
Zudem, wie Nationalrat Aebischer in der Kommission seinen Antrag auch gleich selbst entkräftet hat, ist es technisch möglich, Spiele so zu programmieren, dass die versteckten Transaktionen gar nicht mehr stattfinden können; aus technischer Sicht sei das überhaupt kein Problem. Dazu noch zusätzliche Gesetzesartikel zu generieren, lehnt die SVP-Fraktion ab.
Meine zweite Minderheit bei Artikel 4 Buchstabe e und Artikel 27a betrifft die Prävention. Bereits heute ist die Medienkompetenz fix im Lehrplan 21 integriert. Zudem werden in den Schulen hilfreiche Elternabende organisiert. Des Weiteren können Eltern auf einer äusserst informativen Online-Plattform des Bundesamtes für Sozialversicherungen - sie kann unter www.jugendundmedien.ch aufgerufen werden, es lohnt sich, hier einmal hineinzuschauen - wertvolle Empfehlungen und Flyer, die in 16 Sprachen zur Verfügung stehen, herunterladen. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben und auf diese zusätzlichen Gesetzesartikel zu verzichten.
Auch den Minderheitsanträgen Tuena und Wasserfallen Christian wird die SVP-Fraktion zustimmen. Herr Nationalrat Mauro Tuena will bei Artikel 7, Alterskontrollen durch Anbieter von audiovisuellen Trägermedien und durch Veranstalterinnen, die Bestimmung von Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 streichen, da diese schlicht nicht praktikabel ist. In Artikel 8 beantragt Herr Nationalrat Christian Wasserfallen eine Neuformulierung, die besser auf die existierenden, internationalen Systeme abgestimmt ist.
In Artikel 9, Grundsätze der regulierten Selbstkontrolle, geht es um die Aufsichtsfunktion, die zweifellos wichtig ist, aber doch möglichst pragmatisch, praxisnah und effizient erfolgen soll.
In Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe f geht es um die Erarbeitung der Jugendschutzregelung, bei der eine Mehrheit der SVP-Fraktion keine Expertinnen und Experten, weder als ständige Mitglieder noch zur Erarbeitung der Jugendschutzregelung, einbeziehen will.
Bei Artikel 11 Buchstabe b, bei Buchstabe d zu den Alterskennzeichnungen sowie bei den Buchstaben e bis j unterstützt eine Mehrheit der SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian. Der Umgang mit Filmen und Videospielen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Jugendschutzregelungen auf dem Markt waren, soll nicht nachträglich noch geregelt werden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Minderheitsanträgen zustimmen.