Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-18
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18
Wortprotokoll
In einem Punkt gehe ich mit dem Sprecher der Mehrheit einig: Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung des Staates, und es ist alles daranzusetzen, dass sie gut ausfinanziert und für die Zukunft gesichert ist. Die AHV hat aber auch gerecht und ausgewogen zu sein. Aber wenn ich dann die Zahlen betrachte, dann sehe ich, dass hier einiges fehlt. Im Vergleich zu zwei Vollrenten, die 4780 Franken betragen können, ist der Ehepaarplafond mit 3585 Franken einfach nicht ausgewogen. Allein der Zivilstand bedingt diese Differenz von 1195 Franken pro Monat oder von 14[NB]340 Franken im Jahr. Eine solch grosse Differenz können Sie mit nichts begründen.
Auch das, was der Mehrheitssprecher vorhin gesagt hat, nämlich dass eine sehr grosse Anzahl von Ehepaaren bereits die Maximalrente erreicht hätte, ist keine Begründung, um diese Motion abzulehnen. Es dünkt mich geradezu zynisch, wenn man sagt, verheiratete Personen hätten dann später auch Anspruch auf eine Witwenrente, also, wenn der Partner gestorben sei, dann hätte man dann einen Vorteil. Das dünkt mich fast zynisch.
Ich widerspreche auch der Annahme, dass eine breite Mehrheit den Ehepaarplafond so mittragen würde. Ich erinnere Sie an die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Diese Initiative wurde vor allem wegen einer Zivilstandsdefinition, wegen der Ehedefinition, abgelehnt und nicht wegen des Anliegens, die Heiratsstrafe gerade in finanziellen Bereichen abzuschaffen. Die Initiative wurde deshalb abgelehnt, weil der Bundesrat mit krass falschen Zahlen operiert hatte. Er hatte berechnet, dass nur 80[NB]000 Zweiverdiener-Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt seien. Im Nachgang musste der Bundesrat diese krasse Fehlangabe korrigieren und zugeben, dass rund 450[NB]000 Zweiverdiener-Ehepaare davon betroffen wären. Wäre dieses Argument im Abstimmungskampf schon bekannt gewesen, so wäre - davon bin ich überzeugt! - die Initiative angenommen worden. Leider war das eben dann nicht so. Aber das Bundesgericht hat dies doch so festgehalten.
Auch Sie haben diese Woche darüber beraten, und mehrfach hörte ich in diesem Saal, dass es notwendig wäre, die Heiratsstrafe abzuschaffen: zwar nicht vollständig, nicht, indem man auf eine Lösung mit zwei 100-Prozent-Renten ginge, aber indem man doch eine kleine Verbesserung vornähme, bei der man den Ehepaarplafond von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente angehoben hätte. Das wäre eine kleine Verbesserung, aber eine doch wirksame Verbesserung. Es wurde mehrfach anerkannt, dass das notwendig sei, man könne aber diese Verbesserung aus finanziellen Gründen jetzt nicht vornehmen.
Dass etwas aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, kann man immer argumentieren. Es ist immer der falsche Moment, um etwas anzupassen. Aber wenn eine Diskriminierung besteht, dann müsste man diese Diskriminierung eben beseitigen! Leider haben Sie es diese Woche verpasst, einen ganz kleinen Schritt in die richtige Richtung zu tun.
Die Vorlage Reform AHV 21 ist aber noch nicht vom Tisch, sondern geht jetzt in den Schwesterrat. Sie wird dort weiterberaten, und sie wird ganz sicher wieder in unseren Rat zurückkommen. Aus diesem Grund ist es auch zu früh, jetzt schon einen Beschluss zu fassen und dieses Anliegen materiell abzulehnen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen. Besten Dank für die Unterstützung!