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Thurnherr Walter · 2021-03-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-03-18

Wortprotokoll

Die Diskussion zur Digitalisierung ist zurzeit von zwei völlig gegensätzlichen Tendenzen geprägt. Einerseits werden die digitalen Instrumente mit grosser Selbstverständlichkeit beansprucht und gefordert. Der Motionär verweist zu Recht auf die genutzten Möglichkeiten während der Covid-Krise. Wir hatten 2020 real einen BIP-Rückgang von 2,9 Prozent. Es ist kaum auszudenken, wie stark die Wirtschaft ohne die Digitalisierung eingebrochen wäre. Wir hätten keine genügende Kommunikation sicherstellen, keine Hochschulkurse abhalten, keinen Online-Handel mehr führen können, und wir hätten auch noch keinen Impfstoff.

Auf der anderen Seite stellen wir seit einigen Jahren eine wachsende Skepsis und eine Verunsicherung fest, zum Teil gut begründet, zum Teil auch bewusst geschürt. Insbesondere Meldungen über die Beeinflussung von Wahlen in den USA und in anderen Ländern, über Hackings wie im letzten Jahr bei Solarwinds oder kürzlich bei den Microsoft-Exchange-Servern, über die Datenpolitik von Facebook und anderen sozialen Medien haben Teile der Bevölkerung sensibilisiert oder verunsichert. Sie sehen das übrigens auch in der Diskussion über die 5G-Antennen.

Wir nutzen und generieren heute hundertmal mehr Daten als noch vor zehn Jahren. Jeder möchte schnell Daten herunter- oder hinaufladen können. Gleichzeitig wird die dafür notwendige Infrastruktur an vielen Orten abgelehnt, weil viele Anwohner verunsichert sind. Sie haben das zum Teil auch im Vorfeld der letzten Abstimmung zum E-ID-Gesetz gesehen - aber nur zum Teil, es gab auch viele andere Gründe und Motive für die Ablehnung. Das Vertrauen in diese Technologien ist nicht überall vorhanden, oder es hat zusätzlich gelitten.

Die politische Partizipation und die politischen Rechte sind in diesem widersprüchlichen Umfeld ein besonders betroffener Bereich. Vertrauen in die Prozesse, die Sicherheit der Verfahren und die Innovation bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der direkten Demokratie spielen eine sehr wichtige Rolle. Der Bundesrat möchte deshalb gleichzeitig zwei Dinge tun. Er möchte die bestehenden elektronischen Mittel nutzen, private Initiativen der Zivilgesellschaft zulassen, wenn sie die politische Meinungsbildung fördern, sowie den Behördenverkehr erleichtern. Gleichzeitig möchte er der Sicherheit der Systeme das notwendige Gewicht geben und die staatspolitischen Konsequenzen der Digitalisierung bedenken, bevor er Änderungen vornimmt.

Der Kommissionssprecher hat es erwähnt; Sie erinnern sich an das Postulat Müller Damian 17.4017: Im Bereich Civic Tech hat der Bundesrat letztes Jahr einen Bericht veröffentlicht. Dieser zeigt auf, wie die Digitalisierung das politische System der Schweiz und die Bürgerbeteiligung bezüglich des politischen Meinungsbildungsprozesses stärken kann. Die Digitalisierung ist ein umfassender Prozess, der nicht zuletzt durch die Zivilgesellschaft selbst vorangetrieben wird.

Drei Massnahmen stehen im Vordergrund: Als Erstes zu nennen ist die Entwicklung eines Datenmodells, das es erlaubt, politische Geschäfte über den ganzen Policy-Zyklus hinweg zu verfolgen, von den ersten Vorstössen oder Beschlüssen des Bundesrates und der Vernehmlassung über die parlamentarischen Beratungen und allfällige Volksabstimmungen bis zur Umsetzung. Das ist heute nicht möglich. Die Daten sind in verschiedenen Datenbanken gespeichert. Sie sind zum Teil nicht öffentlich und haben zum Teil verschiedene Formate. Bei den beiden weiteren Massnahmen handelt es sich um die Prüfung der Digitalisierung und die Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens sowie um die Schaffung einer Publikationsplattform für Petitionen, die erwähnt worden ist.

Im Rahmen der digitalen Verwaltung Schweiz haben sich Bund und Kantone zum Ziel gesetzt, die Anstrengungen zum Aufbau von nationalen Infrastrukturen und Basisdiensten für die digitale Verwaltung zu intensivieren. Dazu gehört der Ausbau der digitalen Interaktions- und Partizipationsangebote, insbesondere die Förderung von E-Partizipationsprojekten auf kommunaler und kantonaler Ebene. Da läuft einiges. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrates kürzlich beschlossen hat, Anhörungen zur elektronischen Sammlung von Unterschriften durchzuführen.

In der vorliegenden Motion wird zu Recht die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Schweizer Hochschulen angesprochen. Das ist genau der Weg, den wir im Zusammenhang mit der Neulancierung des E-Voting-Versuchsbetriebs gegangen sind: ein von Anfang an intensiver und breiter Einbezug der Wissenschaft in die gemeinsame Ausarbeitung der zusätzlichen Massnahmen zur Verbesserung der Systeme und des Ablaufs, im Übrigen auch eine verstärkte Transparenz und ein verstärkter Einbezug der Öffentlichkeit durch Bug-Bounty-Programme. Das sind Programme, bei denen jene, die im offenen Quellcode Mängel finden, finanziell entschädigt werden.

Weiter soll der Einbezug von unabhängigen Expertinnen und Experten in die Entwicklung und Überprüfung der Systeme ermöglichen, dass allfällige Mängel frühzeitig festgestellt werden. Da sind wir jetzt gerade daran. Die Überprüfungen sollen künftig direkt im Auftrag des Bundesrates durchgeführt werden. Wir stützen uns nicht mehr auf eine Zertifizierung der Systeme. Sie wissen, dass wir letztes Mal Probleme hatten. Künftig sollen nur noch vollständig verifizierbare Systeme eingesetzt werden.

Die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen bleibt auch mit der Neuausrichtung gleich. Der Bund bleibt Bewilligungsbehörde. Den Versuchsbetrieb beschränkt der Bundesrat auf maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten im ganzen Land. Es ist eine Forderung des Ständerates, die wir hier aufnehmen.

Wir setzen sowohl hier als auch bei allen anderen Projekten im Bereich der politischen Rechte nach wie vor auf den Grundsatz "Sicherheit vor Tempo". Gerade wenn wir, wie von der Motion verlangt, vertrauenswürdige digitale Tools entwickeln wollen, ist es unseres Erachtens gerechtfertigt, alle Möglichkeiten der Verbesserungen in der direkten Demokratie oder der digitalen Partizipation aufzunehmen und zu prüfen. Wir wollen und sollten dies aber mit Sorgfalt und Umsicht tun.

In diesem Sinne begrüsse ich die Stossrichtung der Motion sehr, glaube aber, dass wir hier auf dem guten Weg sind, und stelle fest, dass auch der Motionär diese Anliegen teilt.

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