Tuena Mauro · Nationalrat · 2021-03-18
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18
Wortprotokoll
Wir befinden uns - wir haben es gehört - in Block 1, "Schwerpunkt Verteidigung". Meine Minderheit will eine kleine, aber nicht unwesentliche Änderung, und zwar betrifft diese Artikel 131 Absatz 2. Sie sehen in der Fahne, dass die Mehrheit dort den letzten Teil des Satzes streichen will. Meine Minderheit beantragt Ihnen, die Variante des Bundesrates zu übernehmen.
Man kann sagen, das sei ja nur eine sprachliche Änderung. Nein, das ist nicht so, es ist eine wesentliche Änderung. Es geht hier darum, wann eine Pflichtverteidigung anwesend sein muss. Ist das bereits bei der Einvernahme durch die Polizei? Oder ist das erst später, wenn, wie es der Bundesrat will und übrigens auch das geltende Recht vorsieht, die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet? Ich bin nicht ganz sicher, ob die Mehrheit sich dessen bewusst ist oder ob sie einfach gesagt hat, dieser Satz sei zu komplex.
Ich möchte die Bundesrätin bitten, bei ihren Erläuterungen am Ende von Block 1 hierzu noch ein paar Worte zu verlieren. Ich muss Ihnen schon sagen, dass es ganz schwierig wird, wenn hier die Mehrheit durchkommt. Das könnte übrigens ein Punkt sein, der den Ausschlag dafür gibt, dass dieses Gesetz - zumindest in unserer Fraktion - in der Gesamtabstimmung[NB]als nicht mehr unterstützungswürdig erachtet wird.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Minderheit Tuena unterstützen.