Müller Damian · Ständerat · 2021-03-18
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-18
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission hat am 4. Februar dieses Jahres den Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 2020 sowie zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2020 diskutiert. Sie hat von [PAGE 318] ihm ebenso wie von den folgenden drei Bundesbeschlüssen im Anhang Kenntnis genommen:[GZ]
1.[NB]dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Beschlüsse zur Änderung der EFTA-Konvention für die übergangsweise bilaterale Anwendung der Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) und über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung der Änderungen weiterer internationaler Abkommen im Zusammenhang mit dem PEM-Übereinkommen;
2.[NB]dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein bezüglich Würzfleisch;
3.[NB]dem Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen.
Die Kommission empfiehlt einstimmig, diesen drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen.
Der Bericht befasst sich, was nicht sehr überraschend ist, schwerpunktmässig mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf unser Land, das, da international sehr verflochten und dementsprechend auch abhängig, ausserordentlich stark auf einen gut funktionierenden Aussenhandel angewiesen ist. Wie uns Herr Bundespräsident Parmelin als Vorsteher des Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung ausführlich darlegte, hat der Bundesrat gleich zu Beginn der Pandemie die notwendigen Massnahmen getroffen, um den internationalen Warenverkehr so offen wie möglich zu gestalten. Das hat insofern ausgezeichnet funktioniert, als es zu keinen namhaften Einschränkungen der Warenflüsse gekommen ist, abgesehen von einigen anfänglichen Stockungen bei der Versorgung mit Medizinalprodukten.
Was den Export von medizinischen Gütern anbelangt, hat der Bundesrat vorübergehende Massnahmen ergriffen, die indes nicht zur Anwendung gelangen mussten. Dabei habe sich in aller Deutlichkeit gezeigt, dass in Zeiten einer zunehmend interventionistischen Industriepolitik bei gleichzeitiger Schwächung der multilateralen Institutionen der internationale Handel nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung sei. Insgesamt sei die Schweiz aber deutlich besser durch die Krise gekommen als etwa Deutschland oder die USA. Dennoch seien Sorgen über die Zukunft angezeigt, da die Pandemie nicht besiegt sei. Um weltweiten Krisen noch besser begegnen zu können, sei es erforderlich, die multilateralen Kanäle offen zu halten und insbesondere die WTO wieder handlungsfähig zu machen.
Mit dieser Aussage bekräftigte Wirtschaftsminister Parmelin in der Kommission das unveränderte Credo unserer Aussenwirtschaftspolitik. Erste Kontakte im Rahmen der WTO geben Anlass zur Hoffnung, dass die Amerikaner wieder voll an den Verhandlungstisch zurückkehren werden. Die Pandemie hat aber, so der Bericht, dazu geführt, dass die Intensität bei den Freihandelsverhandlungen deutlich abgenommen hat. So konnte 2020 das Abkommen mit Mercosur noch nicht endgültig abgeschlossen werden.
In diesem Jahr enthält der Aussenwirtschaftsbericht erstmals eine Tabelle mit den Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen. In der Sache ist zwar das EFD federführend. Weil es dort aber keine vergleichbare Publikation gibt, sind die Ergebnisse in dieser Domäne in den vorliegenden Bericht aufgenommen worden.
Eine weitere Auffälligkeit des Aussenwirtschaftsberichtes über das Jahr 2020 ist die Feststellung, dass die Zahl der internationalen Treffen gegenüber früheren Jahren auffällig zurückging. Aufgrund der Covid-19-Krise stieg umgekehrt die Zahl der Videositzungen.
Im zweiten Kapitel befasst sich der Bericht auch mit der Frage der Investitionskontrolle. Hier geht es darum, einen Kontrollmechanismus zu entwickeln, wie ihn die Hälfte der OECD-Staaten seit 2018 kennt. Ein Projekt kommt in der zweiten Jahreshälfte in die Vernehmlassung.
Kurz gehalten sind aus naheliegenden Gründen die Ausführungen zur Europäischen Union. Neu ins Kapitel über bilaterale Wirtschaftsabkommen aufgenommen wurde indessen das Vereinigte Königreich. In einer ersten Bewertung des Abkommens zwischen dem UK und der Europäischen Union kommt der Bericht zum Schluss, dass wir als Schweiz nicht befürchten müssen, diskriminiert zu werden. Einzig beim geistigen Eigentum, beim digitalen Handel und bei der Nachhaltigkeit bestehe eine gewisse Signalwirkung. Handlungsbedarf schweizerischerseits bestehe aber bei den Ursprungsregeln, wo schnell an Verbesserungen gearbeitet werden müsse.
Die Diskussion in der Kommission zeigte klar, dass man mit der Qualität des Berichtes sehr zufrieden war, ebenso mit den Schlüssen, die darin gezogen werden. Die APK empfiehlt daher einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die eingangs erwähnten Bundesbeschlüsse zu genehmigen.