Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-03-18
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-18
Wortprotokoll
Leider muss ich mich als von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt erklären. Es trifft zu, dass wir in der Schweiz Kontrollen der Arbeitsbedingungen haben, die sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen können, soweit es um den Gesundheitsschutz im engeren Sinne geht: Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten, Suva-Kontrollen. Das ist insbesondere in der Antwort zur parallel eingereichten Interpellation Maillard 20.4398 festgehalten. Wir haben doch auch einen beachtlichen Standard bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen in Bezug auf die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, die sogenannten Flam. In diesen beiden Feldern ist es so, dass die Schweiz über funktionierende Kontrollen verfügt. Im Argen liegen die Dinge leider nun in dem Bereich, der hier angesprochen worden ist, der Arbeitsinspektorate, wo es um den Vollzug des Arbeitsgesetzes geht.
In vielen Kantonen - es ist nicht überall gleich - ist die Situation schlecht, es liegen eine starke Unterdotierung der Arbeitsinspektorate und ein entsprechend ungenügender Vollzug des Arbeitsgesetzes der Schweiz vor. Gerade zum heutigen Zeitpunkt ist das eine sehr problematische Ausgangslage. Die Arbeitswelt in der Schweiz befindet sich voll im Umbruch - Stichwort Digitalisierung, Stichwort Homeoffice. Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass alle diese Prozesse, die in der ganzen Transformation der Wirtschaft im Gange sind, sich enorm beschleunigt haben. Umgekehrt sind sie aber mit Risiken für die Gesundheit, Risiken für die Arbeitnehmenden verbunden, die begleitet werden müssten. Die Risiken machen es notwendig, dass der Arbeitnehmerschutz insgesamt verlagert wird, so, wie er vom Arbeitsgesetz vorgegeben wird. Das Arbeitsgesetz hat ja in den Grundzügen bis heute durchaus eine Wirkung. Auch wenn wir nicht mehr im Industriezeitalter sind, sondern in einem Zeitalter, das stark von Dienstleistungen geprägt ist, bringt es nach wie vor Prinzipien zum Ausdruck, die auf der Höhe der Zeit sind.
Aber ohne Kontrollen, ohne Vollzug funktioniert das Ganze nicht. Das gilt beim Arbeitsgesetz genauso wie bei den flankierenden Massnahmen und beim Gesundheitsschutz des Unfallversicherungsgesetzes: Erst Kontrollen machen den Vollzug des Gesetzes aus. Hier muss ich leider sagen, dass die Antwort des Bundesrates ungenügend ist. Mit Verlaub, Herr Bundespräsident: Hier bedürfte es der Anstrengungen des Bundes, auch Ihres Departementes, zur Verbesserung des Vollzuges! Ich übersehe nicht, dass das Problem auch darin liegt, dass die eidgenössischen Arbeitsinspektorate vor längerer Zeit abgewickelt worden sind; auf ihnen hat früher der Vollzug des Arbeitsgesetzes stark beruht. Es wurde alles kantonalisiert. Der Bund hat aber nach wie vor eine Aufsichtsfunktion, die gewährleisten muss, dass wir auf der Höhe der auch international anerkannten Standards bleiben. Das muss in allen Kantonen funktionieren, und hier bedarf es der Tätigkeit des Bundes.
Gestatten Sie mir, wenn ich schon das Wort habe, nach Jahrzehnten eine Zwischenbilanz zu ziehen in Bezug auf den Stellenwert der Anliegen der Arbeit in Ihrem Departement.
Es war lange vor Ihrer Zeit, dass die seinerzeitigen Ämter BIGA und BAWI zum SECO zusammengelegt wurden. Jetzt, im Rückblick, muss man feststellen: Als es noch ein BIGA, ein Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, gab - man denkt schon fast mit Nostalgie an die Zeit der Direktoren Nordmann und Bonny zurück! -, hatte die Arbeit noch einen Stellenwert, der auch der Bedeutung ihrer wesentlichen Funktion, der Wertschöpfungsarbeit in unserem Land, entsprach. Im Zuge der Transformationen, auch der Weiterentwicklung der Tätigkeit des SECO, muss man leider feststellen, dass der Stellenwert der Arbeit ständig gesunken ist, wenn man es auch damit vergleicht, welche Personaldotationen an anderen Orten erfolgen. Beim Personal bei der Weko, wo es um die Wettbewerbspolitik geht, aber auch bei den wirtschaftspolitischen Empfehlungen, die vom SECO gemacht werden - überall ist stark ausgebaut worden. Aber der Stellenwert der Arbeit ist nicht mehr der, der er einmal war, und erst recht nicht der, der er in einer Phase der Transformation der Arbeit sein müsste!
Ich möchte Sie deshalb einladen, diesem Feld, dem Schutz der Arbeit durch das Arbeitsgesetz, wiederum die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Bitte sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Verbesserungen vorgenommen werden und dass die entsprechende Ausstattung des Personals erfolgt.
Sie haben es in Beantwortung der letzten Frage meiner Interpellation in allgemeiner Form bereits angesprochen: Wir haben in der Schweiz ein funktionierendes Kontrollsystem, namentlich mit der Suva und dem Unfallversicherungsrecht, und wir haben ein System, das über die flankierenden Massnahmen funktioniert. Wir haben aber auch eine Multiplikation der Kontrollsysteme, weshalb es hier mitunter darum ginge, die Frage der Synergien in der Zusammenarbeit der verschiedenen in diesem Bereich vorhandenen Kontrollen zu klären.
Ein Mehr braucht es hingegen im Bereich der Arbeitsbedingungen und des gemäss Arbeitsgesetz vorgesehenen Schutzes. Ich ersuche Sie deshalb darum, in diesem Bereich dafür zu sorgen, dass in Zukunft sowohl der Schutz über das Arbeitsgesetz als auch der Vollzug dieses Schutzes über das Arbeitsgesetz weiterentwickelt wird.