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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2021-03-18

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18

Wortprotokoll

Der Kommissionsentwurf ist aus Sicht der SVP absolut nicht geglückt, das haben Sie in der Eingangsdebatte von unseren Fraktionssprechern gehört. Wir sehen der Entwicklung, dass einfache Abläufe durch immer aufwendigere Prozessschritte ersetzt werden, mit Sorge entgegen. Dies führt immer mehr zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer. Gründe dafür können insbesondere im Ausbau der Teilnahme- und Anwesenheitsrechte von mitbeschuldigten Personen und im damit zusammenhängenden Mehraufwand im Verfahren geortet werden. Diese Entwicklung lässt sich anhand der von der Staatsanwaltschaft Thurgau während eines Jahres generierten Verfahrensschritte eindrücklich aufzeigen. Letztes Jahr waren es im Thurgau 144[NB]756 Verfahrensschritte, zehn Jahre zuvor erst 86[NB]037. Das bedeutet eine Steigerung um eindrückliche 68,7 Prozent zwischen 2010 und 2020.

Unsere diesbezügliche Kritik kommt auch in Block 1 zum Ausdruck, und zwar wie folgt: Unseres Erachtens verleiht eine Verwirkungsfrist Rechtssicherheit, und es wäre dieser Rechtssicherheit abträglich, wenn eine Gesamtstrafe auch noch nach Ablauf von 90 Tagen ausgesprochen werden könnte. Daher lehnen wir den Minderheitsantrag Flach zu Artikel 34 Absatz 3 ab.

Zur Praxis der Einvernahmeprotokolle gilt es zu sagen, dass die heutige Regelung ja nicht ganz unproblematisch ist. Neu sollen Einvernahmen und Zeugenaussagen mit Hilfsmitteln wie Tonbandaufnahmen protokolliert werden. Der Antrag der Mehrheit der Kommission generiert einen Mehraufwand, indem dann die ganze Tonbandaufnahme aufgeschrieben und von allen Teilnehmern unterzeichnet werden muss. Das stellt die Behörden wieder vor praktische Probleme, wenn Zeugen nicht mehr so leicht aufzufinden sind oder mehrere Sprachen gesprochen wurden und die Übersetzung auch noch in schriftlicher Form hinhauen muss. Daher wird die SVP-Fraktion bei Artikel 78a Litera b die Minderheit Flach unterstützen, denn sein Antrag lässt die Abläufe nicht noch komplizierter werden.

Zu Artikel 78a Litera a hat Herr Nidegger einen Einzelantrag gestellt, womit er die von der Kommission vorgeschlagene ehrgeizige Frist von sieben Tagen zur Niederschrift der Aufzeichnungen streichen will. Ein so enges Zeitfenster, um die Aufzeichnungen zu Papier zu bringen, würde Kosten und Personalbedarf für diese ohnehin bestehende Pflicht generieren. Aber die kurze Frist würde keinen Mehrwert generieren. Vor allem würde der Verstoss gegen dieses kurze Zeitfenster wiederum juristische Anfechtungsmöglichkeiten liefern, die dann wiederum eine Verlängerung der Verfahren nach sich ziehen würden.

Artikel 130 StPO regelt die Fälle der amtlichen Verteidigung. Frau Geissbühler stellt den Antrag, dass der Landesverweis in klaren Fällen ohne zwingenden amtlichen Verteidiger ausgesprochen werden darf, insbesondere dann, wenn der ausländische Delinquent über keinen Aufenthaltstitel in der Schweiz verfügt. Selbstverständlich stellt sich die SVP-Fraktion einstimmig hinter diesen Antrag. Wir sollten wirklich nicht noch teure Pflichtanwälte für Personen engagieren, die sowieso schnellstens ausser Landes geschafft werden müssen.

Artikel 132 StPO soll neu mit einem Absatz 4 versehen werden, wonach der amtliche Verteidiger maximal zweimal gewechselt werden kann. Es gibt clevere Täter, die diese Grosszügigkeit des Staates zu ihren Gunsten zu nutzen wissen. Denn jeder rechtliche Einwand gegen den Verteidiger und erst recht der Antrag auf seine Auswechslung verzögern das Verfahren, womit die Verjährungsfrist für manche Kleindelikte schnell mal in Reichweite kommt. Es sind also nicht nur ressourcenschonende und administrative Gründe, die Frau Geissbühler zu diesem Antrag motiviert haben.

Von Wichtigkeit ist aber vor allem der Einzelantrag Geissbühler zu den Honoraren der Pflichtverteidiger. Der momentane Formulierungsvorschlag, der sich in einer Lohnerhöhung für ebendiese Pflichtanwälte manifestieren würde, ist auf die in der Kommission für Rechtsfragen sehr üppig vertretene Anwaltszunft zurückzuführen.

In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Zahl der Personen mit Anwaltspatent gesamtschweizerisch verdoppelt - die Bevölkerung ist bekanntlich bei Weitem nicht so stark gewachsen. Für die SVP-Fraktion ist das Grund genug, vom Staat beauftragte Mandate nicht zu Markthonoraren abzugelten. 220 Franken pro Stunde im Raum Zürich ist weiss Gott kein Hungerlohn, sondern ein stolzer Betrag.

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