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Bellaïche Judith · Nationalrat · 2021-03-18

Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich spreche gleichzeitig für die Minderheit Flach und für die GLP-Fraktion.

Die aktuell geltenden Teilnahmerechte der Beschuldigten waren ein zentraler Auslöser für die Revision der Vorlage. Diese wurden mit der StPO vergleichsweise locker ausgestaltet. Wir sollten die Erfahrungen der letzten zehn Jahre in unsere Entscheidfindung einbeziehen.

Ich verweise nochmals auf mein Eintretensvotum. In 90 Prozent der Strafverfahren kommt es nicht zur persönlichen Konfrontation. Bei komplexen Sachverhalten mit vielen Beteiligten, insbesondere mehreren Beschuldigten, ist die Wahrheitsfindung entsprechend komplizierter. Gerade hier rechtfertigt es sich, die Teilnahmerechte so auszugestalten, dass die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit getrennter Einvernahmen erhält und somit der Kollusionsgefahr bei Einvernahmen in Anwesenheit sämtlicher Beschuldigter entgegenwirken kann. Dies ist eine spezifische, verhältnismässige und aus unserer Sicht vertretbare Einschränkung der Teilnahmerechte, die dem Ziel der Wahrheitsfindung und der effektiven beförderlichen Aufklärung von Strafverfahren dient. Sie entspricht im Übrigen der Rechtsprechung vor Inkrafttreten von Artikel 147 und ist als Kann-Formulierung vorgesehen.

Wir bitten Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zu folgen. Im Übrigen werden wir den Mehrheitsanträgen der Kommission folgen.

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