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Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-03-18

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um die Einsprache gegen Strafbefehle oder eben um Einsprachefristen.

Es gehört zu den Grundpfeilern eines Rechtsstaates, eine persönliche Anhörung durchzuführen, wenn einer Person die Freiheit entzogen werden soll. Das kann mittels Einsprache gegen den Strafbefehl erreicht werden. Es ist auch wichtig zu sehen, dass für die betroffene Person, welche eine Einsprache macht, auch Kosten entstehen können. Es geht also nicht nur um die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen, es erwachsen ihr daraus auch Kosten. Es ist auch wichtig zu sagen, dass es verschiedene Voraussetzungen gibt. Leute, die zum Beispiel der Sprache nicht ganz mächtig sind oder vielleicht aus bildungsfernen Kreisen kommen, sollten natürlich auch die Möglichkeit haben, sich genügend zu informieren und zu ihrem Recht zu kommen. Jetzt wissen wir aber aus der Praxis, dass sich gerade solche Personen im Durchschnitt nach etwa zwei Wochen bei den Experten melden, um fachlichen Rat einzuholen. Dort wollen sie wissen: Kann man überhaupt etwas machen? Und, wenn ja, sollen sie etwas machen? Es ist deshalb wichtig, dass es dann für sie nicht zu spät ist. Gerade aus dieser Sicht ist es wichtig, diese Zehntagefrist, die wir hier im Gesetz haben, zu verlängern.

Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass es bis zum Erlass des Strafbefehls viele Monate oder Jahre dauern kann. Folglich ist es nicht verständlich, warum dem Betroffenen nicht eine faire Frist eingeräumt werden soll, damit gegen Strafbefehle, die zu einem Freiheitsentzug von bis zu sechs Monaten führen können, Einsprache erhoben werden kann.

Aus Sicht der grünen Fraktion wäre eine Frist von 30 Tagen angemessen. Deshalb beantragen wir mit meiner Minderheit bei Artikel 354 Absatz 1 StPO, die Einsprachefrist von 10 auf 30 Tage zu erhöhen.

Kommen wir zu den anderen Minderheiten: Wir werden die Minderheiten I und II (Hurni) unterstützen. Den Antrag der Minderheit Nidegger, welche die restaurative Justiz nicht im Gesetz und wahrscheinlich auch ganz grundsätzlich nicht thematisieren möchte, werden wir ablehnen und bei der Mehrheit der Kommission bleiben. Es ist wichtig, dass wir hier einen Schritt machen. Es ist vielleicht auch wichtig, das den Deutschschweizern zu sagen. In der Westschweiz ist die restaurative Justiz relativ weit vorangeschritten. Die Akzeptanz ist sehr gross, und wir wissen, dass Mediation zu Deeskalation und auch langfristig zu Problemlösungen führen kann. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir dieses System nicht nur in verschiedenen Sparten kennen, sondern es einheitlich in das Gesetz einbetten.

Die Anträge der Minderheiten Schneider Schüttel werden wir unterstützen; den Antrag der Minderheit Schwander werden wir nicht unterstützen.