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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-03-18

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Unseres Erachtens ist diese Vorlage nicht gesetzeswürdig, sie ist dem falschen Organ zugeordnet, sie ist sachlich falsch und in sich widersprüchlich. Die Vorlage reitet auf der Welle der Empörung über sogenannte Lohnexzesse. Auch der Titel ist suggestiv: Wer ist schon für Lohnexzesse? Wer ist schon gegen angemessene Bezüge?

1.[NB]Zur Frage der Gesetzeswürdigkeit: In Artikel 164 der Bundesverfassung ist vorgesehen, dass wichtige rechtsetzende Bestimmungen in ein Gesetz gehören, beispielsweise die Ausübung der politischen Rechte, die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte oder die Aufgaben und die Leistungen des Bundes. Nun wollen wir in sieben Gesetzen einen Frankenbetrag und in zwanzig Gesetzen Abgangsentschädigungen regeln. Unseres Erachtens ist das nicht gesetzeswürdig.

2.[NB]Wir ordnen die entsprechende Kompetenz dem falschen Organ zu, nämlich uns. Richtig wäre die Zuordnung an den Bundesrat. Bereits heute verfügt dieser über die geeigneten Instrumente, um die Entlöhnung der obersten Kader und Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes zu steuern und allenfalls zu korrigieren, nämlich im Bundespersonalgesetz und in der Kaderlohnverordnung. Bei den Anstalten, also beispielsweise der Suva, beschliesst der Bundesrat die Entlöhnung direkt bei der Wahl oder durch die Genehmigung der entsprechenden Personalreglemente; hinzu kommt die parlamentarische Oberaufsicht durch unsere Finanzdelegation.

Bei den Aktiengesellschaften des Bundes hat der Bundesrat bereits 2016 Massnahmen für eine verstärkte Steuerung [PAGE 638] der Entschädigungen beschlossen. So hat neu die Generalversammlung die entsprechende Kompetenz. Die variablen Lohnanteile und die Nebenleistungen sind bei den Geschäftsleitungsmitgliedern beschränkt worden; die Bundesunternehmen haben ihre Statuten entsprechend angepasst. Die Massnahmen wurden erstmals an der jeweiligen Generalversammlung 2018 umgesetzt. Im Kaderlohn-Reporting des Bundesrates an die Finanzdelegation unserer Räte wird jährlich über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen orientiert und berichtet.

Mit der Festlegung der Lohn- und Honorarsummen durch die Generalversammlungen und durch die statutarisch festgelegten Obergrenzen ist für eine ausreichende Kontrolle gesorgt. Dafür braucht es nicht das Parlament. Dafür sind wir das falsche Organ.

Die Vorlage ist sachlich falsch, indem sie ein einheitliches Maximalgehalt von einer Million Franken festlegt. Sie trägt den sieben unterschiedlichen Unternehmen nicht Rechnung. Jedes der genannten Unternehmen ist anders organisiert, hat andere Aufgaben, ist in einer anderen Branche tätig usw. Auch die Wettbewerbsintensität ist völlig unterschiedlich; denken wir an die Swisscom und die SRG SSR einerseits oder an die Skyguide und die SBB andererseits. Die Höchstgrenze von einer Million Franken kann paradoxerweise auch Anreize schaffen bei den Unternehmen, deren Höchstlöhne teilweise deutlich unter dieser neuen Grenze liegen, z. B. bei der SRG SSR, der Suva und der Skyguide AG. Sachlich gerechtfertigt wären höchstens differenzierte, auf die jeweilige Branche abgestimmte Lohnobergrenzen.

Die Vorlage ist schliesslich sachlich inkohärent und zum Teil widersprüchlich. Die Swisscom AG beispielsweise ist eine börsenkotierte Unternehmung. Für sie gilt gemäss Bundespersonalgesetz das OR. Der Gesetzgeber - also wir - hat sich beim Bundespersonalgesetz bewusst für eine Gleichstellung der Swisscom AG mit den anderen börsenkotierten Gesellschaften entschieden und nicht für eine Gleichbehandlung mit der Post, den SBB usw.

Ein zweites Beispiel: Die SRG SSR ist kein bundesnaher Betrieb, da sie ein privatrechtlich organisierter Verein nach ZGB ist und weder kapital- noch stimmenmässig vom Bund beherrscht wird. Das höchste bei ihr bezahlte Entgelt liegt zudem weit unter der Limite von einer Million Franken und war in den letzten Jahren rückläufig. Zuständig für die maximale Entschädigung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der SRG SSR ist übrigens seit 2018 die Delegiertenversammlung, also letztlich die Vereinsmitglieder.

Wir sind deshalb der Auffassung, dass man auf diese gesetzesunwürdige, die Kompetenzen dem falschen Organ zuordnende, sachlich falsche und in sich widersprüchliche Vorlage nicht eintreten sollte.

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