Walti Beat · Nationalrat · 2021-03-19
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-19
Wortprotokoll
Diese Vorlage kommt vordergründig sehr technisch daher. Drei Bereiche der Finanzplatzregulierung werden adressiert. Indirekt respektive von der Zielwirkung her dient sie aber der Verbesserung der Bewältigung von Krisensituationen von Banken und soll damit die Stabilität von Finanzmarktakteuren verbessern. Dies dient dazu, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu stärken; das ist ein Anliegen, das nicht nur für Technokraten interessant ist, sondern eben auch für das Publikum und für das Funktionieren unseres qualifizierten Finanzplatzes.
Inhaltlich sind, wie Sie mehrfach gehört haben, drei Bereiche angesprochen; ich will mich daher kurzfassen.
Es geht im ersten Bereich um die Festlegung der Regelungen zur Bankeninsolvenz auf Gesetzesstufe, die bisher in einer Verordnung der Finma geregelt waren. Diese Anhebung wird der Bedeutung der Sache auf jeden Fall gerecht. Die Kommission hat im Rahmen ihrer Beratungen auch noch sachlich richtige Normen, Spezialnormen, zur Kantonalbankensanierung festgelegt, soweit diesen Kantonalbanken eine explizite Staatsgarantie gewährt ist.
Der zweite wichtige Bereich ist die systemische Verbesserung der Einlagensicherung. Dies liegt offensichtlich sehr im Interesse der Kundinnen und Kunden. Es geht zum einen darum, die Auszahlungsfristen für die gesicherten Einlagen im Konkursfall respektive im Stressfall zu verkürzen. Dass die Kunden schneller zu den flüssigen Mitteln kommen, ist ein Kernanliegen dieser Vorlage und sicher ein Meilenstein. Zum andern sind bezüglich der Finanzierungsstruktur der Einlagensicherung signifikante Verbesserungen vorgesehen, indem die Ansprüche mit hinterlegten Wertschriften abgesichert werden sollen.
Beim dritten Bereich geht es um die Segregierung respektive die getrennte Aufbewahrung von Eigen- und Kundenbeständen bei Bucheffekten. Das ist etwas technisch, für die Aussonderung von Kundenansprüchen im Konkurs- oder Sanierungsfall aber extrem wichtig. Schliesslich wird in diesem Bereich auch noch die Information der Kundinnen und Kunden geregelt.
Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass alle drei beantragten Änderungen zu unterstützen sind, weil sie, wie gesagt, die Stabilität der Banken im Stressfall und die Bedienung der Ansprüche sicherstellen. Wir werden alle Minderheitsanträge zu den drei Sachfragen ablehnen.
Die Absicherung von 1,6 Prozent der Einlagen, die eine Einlagensicherung beanspruchen können, ist unserer Meinung nach hinreichend. Wir sprechen von einem Betrag von mindestens 6 Milliarden Franken. Das tönt bei gesicherten Einlagen von insgesamt etwa 450 Milliarden Franken nicht nach viel. Man muss sich aber bewusst sein, dass diese Einlagensicherung nicht dazu da ist, einen Systemkollaps abzufedern. Sie ist dafür da, dass die Kunden in Einzelfällen, bei Problemen einer einzelnen Bank oder wenn wenige[NB]Banken[NB]in[NB]Probleme[NB]geraten, keinen Schaden davontragen.
Auch die vorgeschlagenen 2,5 Prozent wären bei einem Systemkollaps völlig ungenügend; das ist offenkundig. Hingegen kostet die Einlagensicherung auch etwas, da entsprechende Mittel vorgehalten werden müssen. Diese Kosten müssen letztlich, ganz am Ende der Kette, wieder die Kundinnen und Kunden berappen. Deshalb ist es nicht im Interesse der Beteiligten, den Bogen hier zu überspannen.
In Problemlagen greift die Finma typischerweise und hoffentlich nicht erst ein, wenn die Einlagensicherung bereits zu wirken beginnt. Vielmehr begleitet sie die entsprechenden Finanzinstitute bereits vorher aktiv, um das Entstehen eines Schadens zu verhindern.
Den Minderheitsantrag Wermuth zu Artikel 11a Absatz 6 des Bucheffektengesetzes lehnen wir ebenfalls ab. Er fordert eine aktive Information der Kunden über die Verwahrung von Bucheffekten im Aus- wie im Inland. Es bringt nichts, wenn die Kundinnen und Kunden im Aktivmodus Push-Meldungen erhalten, wie dieses technische Thema geregelt wird. Es so vorzusehen, wie es die Mehrheitsvariante tut, ist viel [PAGE 646] nützlicher: Die Informationen sollen leicht zugänglich sein. Wer sich dafür interessiert, kann sich kundig machen, findet die nötigen Informationen und ist dann hoffentlich zufriedengestellt. Wenn Sie dagegen einen Brief oder eine E-Mail erhalten, werfen Sie diesen einfach weg bzw. drücken die Delete-Taste, und alles ist vergessen. Dieser Minderheitsantrag bringt nichts.
Schliesslich noch zur Übergangsfrist: Hier unterstützen wir den Entwurf des Bundesrates mit der fünfjährigen Übergangsfrist und lehnen eine Verkürzung auf drei oder gar zwei Jahre ab. Man muss sich bewusst sein, dass die Einlagensicherung nach dem System der Selbstregulierung über die Esisuisse funktioniert und von den Finanzmarktakteuren selber betrieben wird. Das impliziert auch, dass wir es hier mit einer Regulierungskaskade zu tun haben. Wir beraten heute das Gesetz. Es braucht dann aber auch eine Verordnung. Die Verordnung und das Gesetz müssen dann noch im Bereich der Selbstregulierung umgesetzt werden. Erst nach dieser Selbstregulierung können die unterstellten Banken das Ganze auch umsetzen, was wiederum Anpassungen in den Systemen bedingt. Dies betrifft insbesondere die IT-Systeme, aber auch die Schulung des Personals und dann eben auch die Äufnung der entsprechenden Mittel. Alles in allem ist das ein nicht zu unterschätzender Prozess. Wenn es schneller gehen könnte als fünf Jahre, wäre das angenehm. Aber heute schon einen Druck aufzubauen, ist unserer Meinung nach verfehlt.
Insgesamt empfehle ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und immer den Mehrheiten zu folgen.