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Zanetti Roberto · Nationalrat · 2002-11-28

Zanetti Roberto · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Herr Präsident, ich erlaube mir, zu drei Anträgen zu sprechen, nämlich zu den Positionen 802.3600.003 Infrastrukturleistung, 802.4200.002 Infrastrukturinvestitionen Grundbedarf SBB und 802.4600.002 Substanzerhaltung Infrastruktur SBB. Diese Rubriken sollen zusammen behandelt werden, weil sie die Jahrestranche des Zahlungsrahmens gemäss Leistungsvereinbarung umfassen. Dieser Zahlungsrahmen ist am vergangenen 1. Oktober hier besprochen und in der Folge auch beschlossen worden. Gegenüber den seinerzeit innerhalb dieses Zahlungsrahmens diskutierten Grössenordnungen ist eine Reduktion von 109 Millionen Franken erfolgt; das entspricht ungefähr 7,5 Prozent. Es geht also um wesentlich mehr, als [PAGE 1825] was im Rahmen der Kreditsperren diskutiert wird. Das ist zweifellos ein namhafter und schmerzlicher Eingriff.

Ich kann Ihnen aus der Diskussion vom vergangenen 1. Oktober ein paar Zitate vortragen, die sagen, um was es im Wesentlichen geht. Der Referent der zuständigen Kommission, Kollege Hegetschweiler, umschreibt, was mit diesem Geld insgesamt passieren soll. Er zeigt die diversen Beträge für die jeweiligen Kategorien auf und kommt dann zur Schlussfolgerung: "Damit kann beim Betrieb gespart werden, und die Kapazität und die Sicherheit können gesteigert werden. Für ein leistungsfähiges und effizientes Bahnsystem sind diese Massnahmen ein Muss. Ein Investitionsvolumen von über 4 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre ist aber auch für die Wirtschaft unseres Landes wichtig. Es sind Aufträge und Arbeitsplätze damit verbunden."

Im Rahmen der Diskussion um den Zahlungsrahmen wusste man, dass für die gesamte Dauer von vier Jahren vom Bundesrat eine Kürzung von 54 Millionen Franken vorgesehen war. Dazu nimmt Kollege Hegetschweiler wie folgt Stellung: "Eine Kürzung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel hat logischerweise Konsequenzen für die Leistungen. Würden die finanziellen Mittel entscheidend gekürzt, müsste die Leistungsvereinbarung neu ausgehandelt werden." Er sagt dann, dass die Kürzung um 54 Millionen Franken verteilt auf die Dauer von vier Jahren prima vista verkraftbar sein müsste. Ich teile diese Ansicht. Wenn eine Kürzung von 54 Millionen Franken über vier Jahre verteilt prima vista zumutbar ist, dann muss aber die Frage gestellt werden, ob eine Kürzung von 109 Millionen Franken in einem Jahr zumutbar sei. Ich möchte hier immerhin ein paar Fragezeichen setzen.

Herr Hegetschweiler kommt zum Schluss, dass allenfalls eine Neuverhandlung der Leistungsvereinbarung notwendig werden könnte, wenn diese Kürzung umfangreicher ausfallen sollte. Er nimmt dann auch Bezug auf die in Aussicht gestellte Aufstockung der Mittel in den Folgejahren und kommt zum Schluss - da teile ich seine Beurteilung -, dass eine Aufstockung in den Folgejahren aufgrund der Finanzlage schwierig wird. Er sagt dann: "Somit besteht auch das Risiko, dass unter dem Druck der Schuldenbremse in den Jahren 2004 und 2005 statt wie heute vorgesehen aufgestockt, schliesslich doch wieder gekürzt wird. Damit fiele die von allen Seiten als grosser Vorteil des Instrumentes Leistungsvereinbarung gepriesene Planungssicherheit dahin." Weiter sagt er: "Ein solches Vorgehen wäre jedoch kurzsichtig und nicht zu verantworten, denn wenn man in den nächsten vier Jahren bei der Substanzerhaltung kürzt, führt dies zu höheren Aufwendungen in der Zukunft. Ausserdem kann ein Aufschieben von Investitionen in die Substanzerhaltung Folgen für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit unseres Netzes haben. Was das bedeutet, wird klar, wenn man England als Beispiel heranzieht." Dort wurde insbesondere beim Unterhalt gespart, und das Eisenbahnnetz wurde innert kürzester Zeit heruntergewirtschaftet.

Herr Hegetschweiler kommt dann zum Schluss: "Mit Blick auf die Schuldenbremse und die zukünftigen Budgetdebatten halten wir fest, dass das Thema Bahninfrastruktur nicht allein unter dem Blickwinkel der Finanzpolitik beurteilt werden darf. Es muss die Sicherheit bedacht und in Betracht gezogen werden, dass bei Kürzungen der Wirtschaft wichtiges Investitionsvolumen entzogen würde und später zu weit höheren Kosten wieder saniert werden müsste."

Ich kann mich diesen Schlussfolgerungen anschliessen und bitte Sie deshalb, den Spielraum, den wir im Rahmen der Schuldenbremse noch haben, auszuschöpfen und diese Investitionen wiederum auf die seinerzeitige Höhe gemäss Leistungsvereinbarung anzuheben.

Im Sinne eines Kompromisses ziehe ich den Antrag der Minderheit II (Zanetti) zur Position 802.3600.003 zugunsten der Minderheit I (Maillard) zurück. Ich bedaure, dass ich diesen Antrag beim einzigen Mal, da ich etwas militanter gewesen wäre als Herr Maillard, zurückziehen muss. Aber es ist ein Schritt, um Ihnen Ihrerseits den Kompromiss zu ermöglichen, die Beträge in den anderen Positionen ebenfalls aufzustocken. Wir wären damit immer noch schuldenbremsenkonform und würden den Worten, die Kollege Hegetschweiler vor nicht einmal zwei Monaten gesagt hat, Rechnung tragen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Erhöhungsbeiträgen zuzustimmen.

Noch ein Wort - das muss ich sagen -: Wenn den Erhöhungsanträgen im Strassenbau hier so zugestimmt würde, dann wäre das eine unverfrorene - um nicht zu sagen: unverschämte - Art der Mittelverteilung. Es wäre immerhin ein Vorgeschmack auf das, worauf wir uns wohl gefasst machen müssten, wenn dereinst der von den Herren Theiler und Heim geforderte Infrastrukturfonds installiert würde. Es wäre dann klar, dass die Mittel dieses Infrastrukturfonds halt wirklich einseitig nur in den Individualverkehr gesteckt würden. Ich hoffe, dass Sie hier politische Vernunft walten lassen und zu einer moderaten Anpassung der öV-Kredite Hand bieten. Es ist weniger, als in der Leistungsvereinbarung vorgesehen war, aber immerhin ein bisschen mehr, als Ihnen die rigide Mehrheit der Finanzkommission beantragt.