Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-03-19
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-19
Wortprotokoll
Die Minderheit anerkennt, dass seit der Einreichung der beiden parlamentarischen Initiativen Meier-Schatz einige Verbesserungen in Kraft getreten sind oder zeitnah noch in Kraft treten werden. Zu nennen sind beispielsweise die Entschädigung für kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die Anpassungen des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag für Kinder sowie die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften in der AHV.
Diese Verbesserungen sind erfreulich, jedoch für Betroffene nicht befriedigend und nur begrenzt entlastend. Der Betreuungsurlaub soll auch für Personen gelten, die zum Beispiel ihren Ehepartner oder ihre Eltern betreuen. Des Weiteren sind die drei Tage Kurzurlaub bei akuten Erkrankungen oder einem Unfall nicht genügend. Um Vorkehrungen für eine länger dauernde Betreuung und Pflege zu treffen, reichen drei Tage oft nicht aus. Heute kann ein Assistenzbeitrag nur zur Finanzierung von Pflegeleistungen ausgerichtet werden, die von Fachkräften erbracht werden, die weder mit der oder dem Versicherten verheiratet sind noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder in direkter Linie mit ihr oder ihm verwandt sind.
Die Schaffung einer Betreuungszulage für pflegende Angehörige würde dazu beitragen, die Selbstbestimmung der versicherten Personen besser zu garantieren. Zudem würde sie Einsparungen ermöglichen und gleichzeitig die Anerkennung der Arbeit der pflegenden Angehörigen steigern. Die Finanzierung der Hilfeleistungen von Angehörigen fördert die Achtung der Selbstbestimmung der begünstigten Personen. Ein Angehöriger ist in der Lage, die spezifischen Bedürfnisse zu erfassen und seinen Partner, seine Partnerin gezielt zu unterstützen. Diese Finanzierung fördert ein möglichst langes eigenständiges Leben zuhause, indem der Eintritt in eine Einrichtung durch die Arbeit der Angehörigen vermieden wird.
Der Assistenzbeitrag, der die Leistungen der Angehörigen finanziert, trägt auch dazu bei, die professionellen Assistenzdienste zu entlasten, die in den nächsten Jahren mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften konfrontiert sein werden. Der Assistenzbeitrag erlaubt die finanzielle Unterstützung der Angehörigen und kompensiert zum Teil die Verminderung ihres Einkommens und ihrer beruflichen Vorsorge. Gerade die Gruppe der pflegenden Angehörigen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, muss auch berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung ist hier noch grosses Potenzial vorhanden. Auch aufgrund von Covid-19 wird sich zeigen, wo die grössten Lücken und Probleme bei der Betreuung von älteren Menschen zuhause sind.
Bitte schreiben Sie diese Initiativen nicht ab, denn es gibt noch viele Lücken, die wir zeitnah schliessen müssen.
[VS]